Wie das BKA unerwünschte Tatbestände aus der Statistik verschwinden lässt. Ein Beitrag von Frank W. Haubold
Seltsam: Zahlreiche Medien haben aus dem unlängst erschienenen BKA-Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020“ zitiert und keinem unserer investigativen Journalisten ist der Unterschied in der Rubrik „Täter-Opfer-Beziehungen“ zu den Vorjahren aufgefallen?
Noch im Bundeslagebild 2019 stand unter „Fallkonstellation: Zuwanderer/Zuwanderin tatverdächtig – Opfer deutsch“ (S. 53) folgender Abschnitt:
„Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 2.866 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 12 % weniger als im Vorjahr (2018: 3.261). Insgesamt waren 73 % der Opfer von Sexualdelikten mit tatverdächtigen Zuwanderern deutsche Staatsangehörige.“
Im Bundeslagebild 2020 ist der letzte Abschnitt unter der entsprechenden Rubrik (S.48) jedoch verschwunden! Nur ein Versehen? Wohl eher nicht, denn bei der umgekehrten Konstellation sind die Sexualdelikte weiterhin erwähnt:
„Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 124 Zuwanderer/Zuwanderinnen Opfer einer Straftat mit mindestens einer/m tatverdächtigen Deutschen.“
Offenbar hat man auf Grund der Dominanz von Sexualdelikten mit deutschen Opfern beschlossen, dem Publikum die Details zu ersparen. Schließlich möchte man ungern dokumentieren, dass Deutsche mehr als 20mal so häufig Opfer von Sexualdelikten mit Zuwanderern als Tatverdächtigen werden als umgekehrt. Also weg mit der lästigen Zahl.
Das ist jedoch nicht die erste „Bereinigung“ der Statistik in diesem Bereich. Noch im Bundeslagebild 2016 wurden unter der gleichen Rubrik auch sogenannte „Rohheitsdelikte“ (das sind zumeist Körperverletzungen) aufgeführt. Der entsprechende Abschnitt (S. 57) lautete:
„4,0 % der Deutschen, die Opfer eines Rohheitsdeliktes/einer Straftat gegen die persönliche Freiheit wurden, waren Opfer einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger identifiziert wurde (24.350).“

Auch hier zeigte sich eine eindeutige Dominanz gegenüber der umgekehrten Konstellation (4.195), weshalb man sich schon 2017 entschloss, zukünftig auf die Angabe der Opferzahlen in diesem Bereich zu verzichten.
Da das BKA nicht dafür bekannt ist, leichtfertig oder gar schlampig zu arbeiten, bleibt letztlich nur die Option des Vorsatzes beziehungsweise der politischen Einflussnahme übrig. Dass die Masseneinwanderung aus tribalistischen Gewaltgesellschaften seit der rechtlich umstrittenen Grenzöffnung 2015 Jahr für Jahr mehr als 40.000 Straftaten mit deutschen Opfern verursacht, darunter Tausende Sexualdelikte und Zehntausende Körperverletzungen, soll offenbar möglichst wenig publik werden. Deshalb ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis das BKA die Angaben zu einheimischen Opfern ganz aus der Statistik entfernt. Sie könnten die Bevölkerung beunruhigen…

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