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    Maulwurf und Whistleblower in der Asylbehörde packt aus

    Ein ehemaliger Mitarbeiter (m/w) einer Asylbehörde in einer deutschen Kommune packt aus: „Das ganze System ist krank“, sagt er und schildert seine unglaublichen, haarsträubenden Erfahrungen aus der Behördenpraxis exklusiv für meine Seite. Dieser schockierende Bericht ist erstmals 2020 erschienen – aber angesichts der Bluttat von Würzburg leider aktueller denn je:



    Es sind inzwischen ein paar Jahre seit meinem Ausstieg aus der Behörde vergangen, die sich mit Flüchtlingsangelegenheiten beschäftigt: Die Menschen registriert, die Asyl in Deutschland beantragen, Sozialleistungen an sie auszahlt, Wohnungen für sie sucht und die Kosten für ihre medizinische Versorgung übernimmt. Ich habe bis jetzt aus Angst und Diskretion darüber geschwiegen, was ich während meiner Arbeit dort erlebt habe. Als ich aber in den aktuellsten Meldungen meines ehemaligen Arbeitgebers und auch anderswo in den Medien gelesen habe, dass trotz der aktuellen Einschränkungen Asylbewerber nach wie vor in der Behörde vorsprechen dürfen, dass Deutschland Flüchtlinge trotz der Schließung seiner Grenzen aufnimmt und dass Menschen dafür sogar demonstrieren – ungeachtet der Quarantäne -, entschied ich mich, nicht mehr zu schweigen. Nicht mehr darüber zu schweigen, was ich bis zu meinem Ausscheiden vor wenigen Jahren als langjähriger Mitarbeiter einer Asylbehörde in einer deutschen Kommune erlebt habe.


    Im Laufe der fünf Jahre, die ich in dieser Behörde gearbeitet habe, war ich ein Teil dieses Systems, das ich fast als eine Parallelgesellschaft bezeichnen würde. Und das, was in diesem System abläuft, wird man aus den Medien und von den verantwortlichen Politikern nicht erfahren: Systemfehler und Verstöße gegen gesetzliche Regelungen sowie Missbrauch von Sozialhilfen waren Teil dieses Systems. Seine Akteure waren Vorgesetzte und Mitarbeiter der Flüchtlingsbehörden, Betreiber der Wohnheime, Mediziner und Pflegeeinrichtungen, diverse Hilfsorganisationen und letztlich die Asylbewerber selbst. Für Menschen wie mich – mit gesundem Menschenverstand und festem Wertesystem (ich wollte nach dem Studienabschluss nicht arbeitslos sein und bin durch Zufall in dieses kranke System geraten) – gab es im Grunde nur zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Entweder sich zu verbiegen, und eigene Werte und Moral komplett aufzugeben, um in dem System zu überleben, oder zu kündigen. Ich entschied mich für das zweite.


    Ich habe so viele Verstöße, Vertuschungen und Ignoranz – sowohl seitens der Behördenmitarbeiter und deren Vorgesetzten als auch seitens der Asylbewerber und deren Unterstützer – gesehen, dass ich gar nicht weiß, womit ich meine Erzählung beginnen soll. Vorweg möchte ich eins verdeutlichen: Ich habe selbst einen Migrationshintergrund, bin weltoffen und säkular, bin weder links noch rechts und versuche mich bei der Betrachtung der Welt stets an meinem gesunden Menschenverstand zu orientieren.


    Ein paar Monate nach meiner Einstellung habe ich einen eigenen Aufgabenbereich bekommen – eine bestimmte Anzahl an Akten – jeweils eine für jeden Asylbewerber oder jede Asylbewerber-Familie. Ich musste von nun an Sozialhilfen an Asylbewerber auszahlen. Die Sozialhilfe enthält buchstäblich alles – von Mieten für Unterkünfte, ob Wohnheim oder Wohnung, Bezahlung medizinischer Hilfeleistungen, sehr häufig auch speziellen und teuren, bis hin zu diversen Kostenübernahmen, zum Beispiel für Bekleidung, Möbel für Wohnungen, Kinderwagen für Babys und natürlich Bargeld.


    Relativ schnell habe ich begriffen, dass es bestimmte Spielregeln gibt, an die sich sämtliche Akteure des Systems Asyl stillschweigend halten. Diese Regeln sind nirgendwo niedergeschrieben, sie befinden sich jenseits der gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften und dennoch gelten sie für das gesamte Asylsystem. Diese Schattenregeln haben sich wegen veralteter oder lückenhaft formulierter Gesetze, wegen Mängel oder Überforderung der Exekutive, wegen falscher politischer Ziele der Akteure entwickelt, die nach außen hin präsentieren wollen, dass Deutschland über alle notwendigen Instrumente verfügt, um Asylbewerber und Flüchtlinge als vollwertige Mitglieder in unsere Gesellschaft zu integrieren.


    Eine Aufzählung von diesen Regeln gibt es natürlich nicht, aber ich möchte sie in meiner Geschichte etwas zusammenfassen, damit verständlich wird, welch ein Ausmaß die Missstände in diesem System erreicht haben.


    Eine Regel ist etwa: Jeder Asylbewerber hat kein Geld. Versuche nie, das zu überprüfen.



    Es gibt im Grunde zwei entscheidende Voraussetzungen, damit der Staat einem Asylbewerber unter die Arme greift, also anfängt, Kosten für sein Leben in Deutschland zu übernehmen: der Aufenthaltsstatus als Asylbewerber und seine volle Mittellosigkeit. Die erste Voraussetzung überprüfen die Ausländerbehörden, aber die zweite musste unsere Behörde überprüfen. Das Gesetz sieht dafür ein – so war das einst wohl angedacht – umfangreiches Prozedere vor, bei dem Asylbewerber komplizierte und selbst für deutsche Muttersprachler nicht sofort verständliche Anträge auf Sozialhilfe ausfüllen müssen und die zuständigen Mitarbeiter die Angaben aus diesen Anträgen überprüfen. Dabei muss nach einer vor langer Zeit ausgedachten Regelung auch überprüft werden, dass nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch seine unterhaltspflichtige Verwandte oder Ehepartner kein Bargeld und kein sonstiges Vermögen haben, also auch völlig mittellos sind. Überprüft wird das aber so gut wie nie: Wenn die Angehörigen im Ausland sind, geht es gar nicht, in Deutschland ginge es und müsste auch gemacht werden, wird aber kaum gemacht.


    Die Problematik der ganzen Überprüfung besteht aber in erheblichen Defiziten:
    – an Zeit – wenn täglich zwischen 100 und 300 neue Asylbewerber einen solchen Antrag auf Sozialhilfe stellen, dann können weder Asylbewerber diesen Antrag ordentlich ausfüllen noch die zuständigen Sachbearbeiter ihn umfangreich überprüfen. Und Geld will der Asylbewerber schon sehr bald erhalten.
    – an erfahrenem Fachpersonal, das die Angaben so sorgfältig überprüft, wie dies das Gesetz vorsieht. Deshalb überprüfen die weniger erfahrenen Mitarbeiter – wie ich es damals war – solche Anträge nur oberflächlich. Aber auch in seiner Gesamtheit gibt es immer zu wenig Personal: etwa 15 Mitarbeiter damals in unserem Team.


    – an Übersetzern, die dem Antragsteller helfen sollen, einen Antrag auszufüllen, die aber häufig selbst nur wenig besser Deutsch sprechen als die Antragsteller selbst.
    Deshalb passiert in Wirklichkeit Folgendes: Ein Asylbewerber kommt und sagt, er will Asyl und hat kein Geld und kein Dach über dem Kopf. Der zuständige Mitarbeiter ruft den entsprechenden Übersetzer, deren Muttersprache in der Regel auch die des Antragstellers ist und drückt ihm die Formulare in die Hand. Der Übersetzer fragt den Asylbewerber grob nach den allgemeinen Informationen wie etwa seinen Namen, Namen der Eltern, Ehegatten und Kindern und füllt den Rest des Formulars selbst aus. Und jeder Übersetzer weiß, wie er das Formular ausfüllen soll – er soll schlicht und ergreifend überall angeben, dass der Antragsteller sowie seine unterhaltspflichtigen Mitmenschen keinerlei Geld und Vermögen haben. Damit ist die Mittellosigkeit bewiesen. Und der Antragsteller wird Kunde der Auszahl-Maschinerie für Sozialgelder. Und dass er selbst dann später auffällig teure Bekleidung zu seinen Vorsprachterminen in der Behörde trägt oder mit seinem iPhone und seine Kinder mit teurem Spielzeug im Wartezimmer spielen, interessiert keinen Menschen mehr. Hauptsache, es steht auf dem Papier, dass er kein Geld hat.
    In meiner Erfahrung hatte ich nur einen einzigen Fall, in dem eine Asylbewerberin selbst darauf bestand, anzugeben, dass sie einige hundert Euro Bargeld hatte.


    Die nächste Regel: Das höchste Ziel jedes Asylbewerbers ist es, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Lerne, niemals zu erkennen, wer welchen Weg dafür benutzt.



    Im Idealfall ist dieses Ziel die Anerkennung des Flüchtlingsstatus zu erreichen. Da die Voraussetzung dafür, die die deutsche Gesetzgebung vorsieht – also Verfolgung aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen – nur ca. 2-3 Prozent aller Asylbewerber erfüllen, funktioniert es natürlich nicht so einfach. Deshalb versuchen Asylbewerber über andere Wege in Deutschland so lange zu bleiben, wie es nur geht. Auf dem Papier sind diese Wege legal – es sind Aufenthaltserlaubnisse. Nur die Mittel für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse sind häufig dubios und je nach Kulturkreis auffällig unterschiedlich.


    Medizinische Gründe



    Menschen aus Tschetschenien und aus anderen ehemaligen Sowjetrepubliken beantragen in Deutschland Asyl, am häufigsten aus medizinischen Gründen. Sie geben dabei an, dass sie selbst oder ihre Kinder sehr krank sind. In Deutschland wollen sie hochwertige medizinische Betreuung und Therapien bekommen, haben aber kein Geld, um diese zu bezahlen. Menschlich verstehe ich natürlich diese Gründe: Welche Mutter würde nicht alles Mögliche für ihr krankes Kind tun, damit es wieder gesund wird? Nur die Gesetze im Bereich Asyl sehen solche Gründe nicht vor, um eine Anerkennung als Flüchtling zu bekommen. In der Auszahl-Maschinerie spielt es aber auch keine Rolle, weil das Asylverfahren wegen Personalmangel und allgemeinen Überforderung ohnehin mehrere Jahre dauert, und in dieser Zeit können kranke Menschen behandelt werden – auf Kosten des Staates, versteht sich. Während des Verfahrens ziehen Asylbewerber häufig in die vom Staat bezahlten Wohnungen um, erhalten Gelder für deren Möblierung, bekommen weiter Sozialhilfe, und ihre Kinder gehen in die Schule. Und wenn die Zeit kommt, um die Aufenthaltserlaubnisse zu verlängern – damals waren es etwa alle sechs Monate – dann bringen die Asylbewerber in der Regel Atteste über schwere Krankheiten, wegen derer sie nicht reisefähig sind, Atteste über eine psychische Belastung oder Erkrankung, Verordnungen für Therapien, medizinische Geräte und so weiter.
    Manchmal kommen auch Pflegedienste ins Spiel. Wer ältere und pflegebedürftige Verwandte hat, weiß, wie umfangreich und schwierig es sein kann, die Notwendigkeit einer vom Staat oder von der Versicherung bezahlte Pflege zu beweisen. Unzählige Anträge, ärztliche Überprüfungen, Bestimmung des Pflegeumfangs, -grades etc. – all das müssen Verwandte durchmachen, damit ihre Angehörigen Pflegehilfe bekommen. Und im Asylsystem sieht das Verfahren genauso aus. Auf dem Papier.


    In Wirklichkeit passiert das Ganze häufig umgekehrt: Ein Mitarbeiter der Behörde bekommt irgendwann wie vom Himmel gefallen eine Rechnung von einem Pflegedienst für seinen Kunden, also einen Asylbewerber, der Sozialhilfe erhält. Das heißt nichts anderes, als dass der Pflegedienst schon angefangen hat, den Asylbewerber zu pflegen. Ohne eine Überprüfung, ohne dass der Asylbewerber selbst dies beantragt hat.


    Der Mitarbeiter versucht eine rückwirkende Überprüfung durch einen internen Amtsarzt zu organisieren, die in der Regel sehr lange dauert und häufig negativ ausfällt. Da der Asylbewerber selbst kein Geld hat, muss irgendjemand die Rechnungen des Pflegedienstes bezahlen. Währenddessen kommen häufig Hilfsorganisationen ans Licht, die den Asylbewerber und den Pflegedienst unterstützen und sich schriftlich an die Behörde wenden. In ihren Schreiben greifen sie häufig zu solchen Instrumenten wie persönlicher Beleidigung der Mitarbeiter, und beschimpfen sie als gefühllose und diskriminierende Persönlichkeiten, die Kosten für den dringend benötigten Pflegebedarf nicht übernehmen wollen.
    Niemand in der Behörde sagt ein Wort dazu, dass auf medizinischen Attesten und Verordnungen immer wieder die gleichen Ärtzenamen stehen. Niemand fragt, warum immer die gleichen Pflegedienste die Rechnungen an die Behörde stellen. Niemand will hinterfragen, weshalb die Hilfsorganisationen so starken Druck machen, obwohl sie doch wissen, wie die Gesetze sind. Denn entscheidend ist nur das, was auf dem Papier steht!


    Wenn der Vater meines Kindes deutsch ist, darf ich dauerhaft in Deutschland bleiben



    Das ist richtig und auch gut so. Nur im Asylbereich wird dieses Recht häufig missbraucht, ja sogar zu einem Instrument gemacht, um schnell und relativ einfach einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu bekommen – fast immer von Frauen aus Vietnam. Warum aus diesem Kulturkreis, ist für mich ein Rätsel.
    Es funktioniert so: Eine Asylbewerberin, die aus Vietnam kommt, bringt irgendwann einen Mutterpass und eine Vaterschaftsanerkennung. An sich ist es nichts Besonderes: Die Frau ist nicht verheiratet, wird aber schwanger und kümmert sich um eine Vaterschaftsanerkennung. Dabei fallen meistens zwei Dinge auf: Der Vater des Kindes hat eine deutsche Staatsangehörigkeit und die Vaterschaftsanerkennung stammt niemals von einem Standesamt, sondern immer von einem Notar. Warum viel Geld für einen Notar ausgeben, wenn die Asylbewerberin kein Geld hat? Den Grund kennt jeder im Amt: Weil bestimmte Notare viel schneller und ohne bürokratischen Aufwand und aufwendige Überprüfungen eine Vaterschaftsanerkennung ausstellen. Dabei stellt keiner die Fragen, warum es häufig immer die gleichen Notare sind, warum der Vater häufig sehr viel älter als die Mutter aussieht, warum die Kinder immer so aussehen, wie ihre Mütter und niemals so, wie ihre Väter und warum die Väter niemals zusammen mit der Mutter zu den Vorspracheterminen kommen. Es fragt keiner – nicht, weil es sehr persönliche und indiskrete Fragen sind, sondern weil es alle ohnehin wissen: Die vietnamesische Asylbeweberin bekommt blitzschnell nach der Geburt ihres Kindes einen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis – als Mutter eines deutschen Kindes. Das Ziel ist erreicht.


    Iran oder Afghanistan – egal. Hauptsache persisch



    Welches Land ist gefährlicher: Iran oder Afghanistan? Es wäre mir selbst niemals aufgefallen, dass manche iranische Asylbewerber, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, angeben, aus Afghanistan zu stammen und von dort geflohen zu sein. Aber Dolmetscher für die persische Sprache, die auch häufig Dari und Paschtu mächtig sind, verheimlichen nicht, dass iranische Asylbewerber häufig diese falsche Angaben machen, um bessere Chancen auf einen anerkannten Flüchtlingsstatus zu bekommen. Sie gehen wohl davon aus, dass Dolmetscher in Deutschland Persisch und seine Dialekte voneinander nicht unterscheiden können, sodass ihre Angaben, aus Afghanistan zu stammen, für glaubhaft gehalten werden. Ob sie für glaubhaft gehalten werden, hängt von den deutschen Ausländerbehörden ab. Für die Auszahlung der Sozialhilfen ist es ausreichend, ein gültiges Ausweisdokument als Asylbewerber zu haben.


    Asylbewerber sein, um zu arbeiten



    Dass Asylbewerber während ihres Asylverfahrens nicht arbeiten dürfen, ist wohl allgemein bekannt. Deshalb übernimmt der Staat für sie sämtliche Kosten, die während ihres Aufenthalts in Deutschland anfallen: Von Mieten, Krankenversicherungen, Bargeld bis hin zu einmaligen Beihilfen bei speziellen Bedarf. Für große Familien können die monatliche Bargeldauszahlungen einige tausend Euro betragen. Nur offensichtlich ist das vielen zu wenig. Weil viele Asylbewerber schwarz arbeiten. Wenn jemand durch Polizeianzeigen für illegalen Zigarettenhandel auffällt – häufig vietnamesiche Asylbewerber – interessiert das niemanden im Amt. Manche Asylbewerber verdienen Geld im großen Stil. Beispielsweise Asylbewerber aus Tschetschenien. Sie handeln mit Autos oder Drogen oder sind selbst häufig Schlepper. Pauschalisieren kann man das nicht und beweisen kann es niemand, dennoch fallen manchmal Details auf, die Hinweise dafür liefern.


    Wenn beispielsweise eine Asybewerberin in Begleitung eines Bekannten zum ersten Mal in der Behörde vorspricht und darauf besteht, am gleichen Tag Sozialhilfe zu bekommen, und zwar in Bargeld, fällt das auf, weil es nur sehr selten passiert, dass Bargelder am Tag der Antragstellung ausgezahlt werden. Wenn der Mitarbeiter dies ablehnt, so kommt plötzlich der Bekannte der Asylbewerberin zu Wort – häufig sehr aggressiv und fordernd. Beide versuchen, Druck auf den Mitarbeiter auszuüben, damit sie Bargeld bekommen. Für das Überleben der Asylbewerberin ist dies aber nicht unbedingt notwendig, denn das Gesetz sieht vor, dass Asylbewerber in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland eine volle Verpflegung in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten und nur ein bisschen Taschengeld. Erst nach drei Monaten (inzwischen sind es meines Wissens sogar sechs Monate) haben Asylbewerber Anspruch auf größere Bargeldauszahlungen. Die Forderung kann somit ein Hinweis darauf sein, dass der Begleiter der Asylbewerberin ein Schlepper ist, der sozusagen in Vorleistung gegangen ist und sein Geld von der Sozialhilfe der Asylbewerberin kassieren will. Diese Praxis ist an sich nichts Überraschendes und ist allgemein bekannt. Ob die Schlepper zusammen mit dem Asylbewerber zu seinem Vorsprachetermin kommen oder draußen irgendwo warten oder in Raten ihre „Honorare“ von den Sozialleistungen der Asylbewerber kassieren, ist unerheblich.


    Weitere Hinweise auf illegale Arbeit können auffällig teure Bekleidung oder hochwertige elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops sein oder manchmal auch Autoschlüssel. Niemand stellt aber Fragen, woher die teuren Sachen kommen. Denn – egal wie groß die Sozialhilfe auch ist – für solche teuren Gegenstände reicht sie nicht. Als ich selbst es ein paar Mal gefragt habe, woher die teuren Sachen kommen, hieß es, es seien Geschenke von wohlhabenden Freunden.

    https://reitschuster.de/post/asyl-de...erte-wahnsinn/

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ein ehemaliger Mitarbeiter (m/w) einer Asylbehörde in einer deutschen Kommune packt aus: „Das ganze System ist krank“, sagt er. Lesen Sie hier Teil zwei seiner unglaublichen, haarsträubenden Erfahrungen aus der Behördenpraxis und seine Schlussfolgerungen, was sich ändern müsste (und warum es sich eben bislang nicht ändert) exklusiv auf meiner Seite (wenn Sie Teil 1 verpasst haben, finden Sie ihn hier):

    Folgeantrag: Sommer in der Heimat, Winter in Deutschland

    Das Gesetz erlaubt nach einer Rücknahme oder einer Ablehnung eines früheren Asylantrags einen erneuten Asylantrag zu stellen, einen sogenannten Folgeantrag. Denn es kann ja sein, dass es im Heimatland wieder Krieg ausbricht oder eine andere Regierung an die Macht kommt und bestimmte Personenkreise aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen verfolgen wird. Ein plausibler Grund für einen Folgeantrag. Doch auch dieses Recht wird missbraucht – am häufigsten von Asylbewerber aus Serbien (wo Sinti und Roma nach wie vor diskriminiert werden).

    In Wirklichkeit beantragen viele Asylbewerber aus Serbien so häufig Asyl, dass sie einem schon wie alte Bekannte vorkommen, die auch selbst „ihre zuständigen Mitarbeiter“ wieder erkennen und freundlich begrüßen. Jeden Herbst gibt es eine große Welle an Folgeanträgen. Dies hat häufig damit zu tun, dass Asylbewerber keine warme Unterkunft in ihrer Heimat haben und die kalten Monate gern in Deutschland verbringen wollen. Die warmen Monate verbringen sie in der Regel auf den Feldern ihrer Heimat als Erntehelfer.

    Da solche Asylbeweber schon einige Male zuvor Folgeanträge gestellt haben, wissen sie ganz genau, was sie zu tun haben und kommen häufig in die Behörde bereits mit einem Ausweisdokument aus der Ausländerbehörde. Dieses Dokument hat je nach Anzahl der früheren Asylverfahren unterschiedliche Gültigkeitsdauer, manchmal sogar eine sehr kurze. Ein Antrag auf Sozialhilfe stellen diese Asylbewerber trotzdem. Sie bekommen – solange sie nicht zurückreisen oder nicht einfach untertauchen – bezahlte Unterkunft und Bargeld für Essen und sonstigen Bedarf. Und je nach persönlicher Lage – auch einmalige Beihilfen, zum Beispiel Geld für Winterbekleidung oder für Schwangerschaftsbekleidung. Läuft das Ausweisdokument aus, so zeigen sie ärztliche Atteste über eine Reiseunfähigkeit vor und das Dokument wird verlängert oder sie beantragen eine sogenannte freiwillige Rückkehr – um eine Abschiebung zu vermeiden (dazu später mehr). Das Ausweisdokument wird auch in diesem Fall verlängert und der Asylbewerber bekommt Sozialhilfe solange er sich in Deutschland befindet.

    Und wieder kennen alle Beteiligten die tatsächlichen Gründe, aus welchen Folgeanträge am häufigsten gestellt werden. Nur fragt keiner, was falsch am System sein soll, dass es solche Schlupflöcher zulässt. Als ich damals gefragt habe, ob bestimmte Personenkreise, die offensichtlich das Recht auf Folgeanträge ausnutzen, nicht verschärft überprüft werden sollten, wurde ich fast der Diskriminierung beschuldigt: Vor dem Gesetz seien alle gleich, hat mir meine Vorgesetzte damals gesagt. Die Folge: Serbische Staatsbürger beantragen Asyl, um Sozialhilfe in Deutschland zu erhalten, um zu überwintern und um mit angespartem Geld in der Heimat die warmen Monate zu verbringen. Ich weiß es, weil die serbischen Asylbewerber das nicht verheimlichen und auch selbst darüber erzählen.

    Freiwillige Rückkehr: Wenn es schon sein muss, dann finanziert vom Staat.

    Wenn das Asylverfahren eines Asylbewerbers mit einer endgültigen Ablehnung endet, so ist er nach dem Gesetz verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Um eine Abschiebung zu vermeiden, bietet der Staat die Möglichkeit an, sich am Programm der freiwilligen Rückkehr der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu beteiligen.

    Da es selbstverständlich ist, dass der Asylbewerber kein Geld hat, um seine Rückreise zu bezahlen, übernimmt der Staat bzw. die IOM die Kosten. Der Asylbewerber muss dabei schriftlich bestätigen, dass er nie wieder nach Deutschland kommt und wenn er dies doch tut und wieder ausreisen möchte, dann bitte nur auf seine eigenen Kosten. Der Staat bzw. die IOM übernehmen alles: Organisation der Rückreisereise, Vorbereitung der Ausreisepapiere und sonstiger Dokumente, Flugtickets, pauschale Barauszahlungen für andere Verkehrsmittel, um den Heimatort zu erreichen, Bargeldbeträge – in der Regel mehrere Hundert Euro – für die erste Zeit im Heimatland. Die Problematik des Programms besteht darin, dass viele der so ausgereisten Asylbewerber wieder nach Deutschland kommen, zum Beispiel, um einen Folgeantrag zu stellen. Und wenn sie das Land verlassen müssen oder wollen, dann wenden sie sich wieder an den Staat, weil sie kein Geld für ihre Rückreise haben oder angeben, keins zu haben. Da es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt für den Aufenthalt „abgelehnter“ Asylbewerber in Deutschland und eine Abschiebung sehr umfangreich und teuer sein kann, oder wenn es Abschiebungshindernisse gibt, werden sie wieder ins Programm der freiwilligen Rückkehr aufgenommen.

    Kleine Lücken, große Folgen

    Hier fasse ich noch ein paar Beobachtungen zusammen, die im System allgemein bekannt sind. Dies sind dubiose Auffälligkeiten oder Fehler, mit den sich aber kein Mitarbeiter der Auszahl-Maschinerie beschäftigen möchte – aus permanenter Überforderung, falscher Zuständigkeit oder einfach fehlenden Kenntnissen. Auffälligkeiten werden unauffällig, Fehler werden vertuscht.

    Reisepass verloren oder von Schleppern weggenommen


    Viele Asylbewerber beantragen Asyl unter einem falschen Namen, unter sogenanntem Alias-Namen. Sie geben zudem an, dass ihr Ausweisdokument, zum Beispiel, ihr Reisepass, verloren gegangen sei oder von Schleppern weggenommen wurde. Warum? Es gibt viele Gründe. Zum Beispiel, aus Angst der politischen Verfolgung. Oder auch deshalb, weil man den tatsächlichen Herkunftsort nicht verraten möchte, weil dies Einfluss auf den Verlauf des Asylverfahrens haben kann. Gibt ein Asylbeweber beispielsweise an, aus Tschetschenien gekommen zu sein statt aus dem Gebiet Murmansk (ein Gebiet in Russland, ca. 1000 km nördlich von St. Petersburg), so hat er mehr Chancen auf ein erfolgreiches Asylverfahren. Man muss kein studierter Politikwissenschaftler sein, um zu begreifen, dass eine politische Verfolgung in Tschetschenien viel wahrscheinlicher ist, als in Gebiet Murmansk.

    Weitere Gründe für einen Alias Name sind beispielsweise Vertuschungen, dass man einen Asylantrag schon mal in Deutschland oder in einem anderen europäischen Land gestellt hat. Selbst wenn dies spätestens bei der Überprüfung der Fingerabdrücke auffällt, so ist es zwar ein Grund, um ein Asylverfahren mit einer Ablehnung abzuschließen, aber keiner – um keine Sozialhilfe mehr zu bekommen. Solange die Ausländerbehörde irgendein gültiges Ausweisdokument ausstellt, nach dem Anspruch auf eine Sozialhilfe besteht, wird sie auch bezahlt.

    Eine interessante Wendung nimmt die Geschichte mit dem Alias Namen dann, wenn Asylbewerber Deutschland über das Programm der freiwilligen Rückkehr verlassen möchten. In fast 100% aller Fälle findet sich das Ausweisdokument dann auf einmal wieder. Denn wer möchte schon nach Tschetschenien zurückkehren, wenn seine tatsächliche Heimat Gebiet Murmansk ist? Die Logik ist nachvollziehbar. Auch das wissen alle Mitarbeiter, nur keiner beschäftigt sich mit der Problematik der falschen Angaben in der Sozialbehörde. Der Asylbewerber reist sowieso bald aus.

    Sozialhilfe wird trotz Ausreise weiter bezahlt


    Einer der gravierendsten, zugegebenermaßen auch relativ seltener, Fehler der Auszahl-Maschinerie ist, wenn Sozialleistungen an Asylbewerber weiter ausgezahlt werden, obwohl sie selbst nicht mehr in Deutschland sind, oder nicht mehr in der Zuständigkeit der Behörde. Stellen Sie sich vor: Ein Asylbewerber kehrt nach einem abgelehnten Asylantrag freiwillig in sein Heimatland zurück. Aus irgendeinem Grund – meist ist es die Überforderung der Mitarbeiter wegen eines enormen Arbeitspensums – stellt der zuständige Mitarbeiter das automatisierte Verfahren nicht ein und Sozialhilfe wird weiterhin auf das Konto des Asylbewerbers überwiesen. Monatelang. Macht der Asylbewerber davon Gebrauch, wenn er Kenntnis davon bekommt? Das weiß keiner, fragt keiner, überprüft keiner. Wenn solche Fehler auffallen, wird das automatische Verfahren eingestellt und der Fall geschlossen. In meiner Zeit in der Behörde gab es zwei solche Fälle. Einmal wurde das Geld länger als ein Jahr über das Ausreisedatum des Asylbewerbers hinaus überwiesen. Bei dem zweiten Fall wurde sogar die Miete mehrere Monate lang an den Vermieter überwiesen, obwohl der Asylbewerber das Land verlassen hatte.

    Warum sieht die Realität anders aus, als wir es aus den Medien kennen?


    Diese Frage habe ich mir lange gestellt. Obwohl das Asylsystem nicht das einzige in Deutschland ist, das nach außen hin viel besser aussieht, als in seinem Inneren, ist diese Frage dennoch sehr schwierig zu beantworten. Wie viele andere, ist das Asylsystem ein starkes politisches Instrument, das dafür benutzt wird, um die Meinungsbildung in der Gesellschaft zu beeinflussen. Es wirft zudem eine Palette aus sensiblen, heiklen und schmerzhaften Fragestellungen auf, die in der heutigen deutschen Gesellschaft nicht (mehr) aus kritischer Perspektive betrachtet werden können.

    Ob Politiker, die behaupten, dass Deutschland unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen kann und muss, oder dass Flüchtlinge den Fachkräftemangel in Deutschland decken können, darüber Bescheid wissen, dass massiver Personalmangel in den Flüchtlingsbehörden teils durch Statistiken vertuscht wird, in denen dauerhaft kranke Mitarbeiter mit auf die Liste der aktiven kommen, und frisch eingestellte Quereinsteiger als Fachkräfte in so einem komplexen Bereich ausgegeben werden und das System deshalb aus allen Nähten platzt? Ob sie wissen, dass der in den Medien so hoch gelobter Willkommens-Geist bei den Mitarbeitern des Systems nicht vorhanden ist? Weil sie dem kranken System gnadenlos ausgeliefert sind und auch deshalb, weil sie von den Massenprügeleien in Flüchtlingsheimen, Ausnutzung von Sozialhilfen, massiver Frauendiskriminierung in bestimmten Kulturkreisen und der fast flächendeckend fehlenden Motivation, sich in der Deutschen Gesellschaft zu integrieren, wissen?

    Und selbst wenn sie davon wissen, sind diese Erkenntnisse für die Entscheidungsträger relevant?

    Denn es darf auch nicht unterschätzt werden, dass Missstände im Asylsystem durchaus vorteilhaft sein können: Hohe Asylbewerberzahlen und verzögerte Asylverfahren sind für Wohnheim-Betreiber, Notare, Rechtsanwälte, Krankenkassen, Pflegeheime, Sprachschulen und Einzelhändler lukrativ und verbessern insgesamt die Konjunktur.

    Dies sind nun meine allgemeinen Beobachtungen, die ich mit meiner Erzählung ans Licht bringen möchte. Nach vielen Jahren Schweigens sehe ich mich gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Folgen, sogar in der Pflicht, nicht mehr zu schweigen. Es ist jedem Leser selbst überlassen, wie er all das beurteilen mag.

    In den letzten Jahren hat es sicherlich die eine oder die andere Veränderung gegeben, beispielsweise das damals vernachlässigte Dublin-Verfahren, nach dem das erste Einreiseland für das Asylverfahren verantwortlich ist, das heute aktiv angewendet wird. Aber meine ehemaligen Kollegen klagen nach wie vor über die gleichen Missstände wie damals, und die Krise von 2015 hat die Defizite des Systems noch mehr verschärft. Eine Tatsache bleibt deshalb, dass es sich beim deutschen Asylsystem um einen Tumor mit vielen Metastasen handelt, der – wenn überhaupt – dann nur mit großem Willen, Mühe und Aufwand geheilt oder entfernt werden kann. Dafür müssen aber Politiker und Akteure der Exekutive die gravierenden Mängel als solche anerkennen und eigene Defizite zugeben, ja eine Reform durchführen, statt der Gesellschaft über die Medien ein Trugbild vermitteln, dass so niemals existiert hat – aber ihren politischen Zielen entgegenkommt.

    https://reitschuster.de/post/asyl-di...ungs-maschine/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Maulwurf und Whistleblower in der Asylbehörde packt aus

    Mir wird schlecht !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  3. #3
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    AW: Maulwurf und Whistleblower in der Asylbehörde packt aus

    Chaosrepublik Deutschland geht an seiner eigenen Dummheit zugrunde.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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