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    RWI, Grüne und Linke (+ SPD) wollen Abschaffung des Ehegattensplittings

    mal wieder, hier vor allem die SPD und die Grünen, obwohl das Ehegattensplitting grundgesetzlich garantiert ist. Da der Gesetzgeber annimmt und fordert, dass Ehegatten einander auch in Krisenzeiten finanziell unterhalten und sie in einen Topf wirtschaften, ist das Ehegattensplitting die logische Folge, da in diesem Fall beide Ehegatten zusammen veranlagt werden.
    Aber was schert schon das Grundgesetz? Neues Geld muss her.

    Und da werden einfach mal Arbeitsplätze aus dem Hut gezaubert, die es gar nicht gibt und in Zukunft immer weniger geben wird, da fleißig abgebaut wird, nicht zuletzt dank der umsichtigen Politik dieser Bundesregierung.

    Übrigens noch so eine Finte in dem Artikel. Da formuliert die Autorin, es sei ja nicht so, dass Mütter nicht wieder gerne zurück in den alten Job wollten - ich nehme an, die Autorin meint, auch in Vollzeit (hier hätte ich bereits Bedenken, da viele Mütter ihre Kinder nicht ganztags abgeben möchten und nur die zeitlich streßige Versorgung zwischen Abendessen und Bettgehen übernehmen möchten) - und übersieht mal flugs, dass dem Ehepaar dadurch nicht etwa Nachteile entstehen, sondern die Folge nur ist, dass das Resultat für die Ehegatten der Folge der Abschaffung des Ehegattensplittings entspricht. Ein solches Ehepaar wird dann also nach Steuerklasse IV besteuert, die eine analoge Besteuerung zur Steuerklasse I entspricht, d.h. jeder der Ehegatten führt die Steuern ab, die sie auch bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings abführen würden.

    Ach, übrigens: Der Ehegatte, der heutzutage nach Steuerklasse V besteuert wird, hat jederzeit das Recht, auf Steuerklasse II (analog I) besteuert zu werden. Ein einfacher Antrag reicht. Dazu muss allerdings die Ehe schon ziemlich zerrüttet sein, da der andere Ehepartner damit natürlich die Steuerklasse III verliert und ebenfalls nach Steuerklasse II (analog I) besteuert wird, wobei das Ehepaar damit finanziell insgesamt schlechter dastehen würde.

    Allerdings: Wäre einer der Ehepartner arbeitslos, so bezöge er nach kurzer Zeit kein Arbeitslosengeld mehr und hätte auch keinen Anspruch auf finanzielle Hilfen vom Staat, weil der andere Ehepartner finanziell einspringen müßte. Gleiches gilt im Falle der Krankheit, der Trennung usw., zumal ein Ehepartner sich nicht scheiden lassen kann bzw. dem Unterhalt entkommen kann, wenn ein Ehepartner z.B. unheilbar krank ist. In diesen Fällen wird der Unterhalt von einem Einkommen, das mit Steuerklasse III besteuert wird, bestritten. Zukünftig müßte ein solcher Unterhalt eben von einem Einkommen, das mit Steuerklasse I (Alleinstehend) besteuert wird, bestritten werden. Dann wird es spannend, denn in diesen Fällen werden die finanziellen Mittel des anderen (unterhaltenden) Ehepartners niemals reichen.
    (Grundgesetzliche Betrachtungen hier einmal außer Acht gelassen).



    RWI-Studie - Ehegattensplitting-Aus bringt 500.000 Jobs

    von Sina Mainitz





    Die Abschaffung des Ehegattensplittings könnte einer RWI-Studie zufolge die Erwerbstätigkeit drastisch erhöhen. Doch nicht alle würden von solch einer Steuerumstellung profitieren.



    https://www.zdf.de/assets/kindergeld...=1514798978134
    768w 432h, https://www.zdf.de/assets/kindergeld...=1514798978134 1280w 720h" data-src="https://www.zdf.de/assets/kindergeld-106~2400x1350?cb=1514798978134" media="(min-width: 1px)">
    Wenn Frauen Kinder bekommen, dann arbeiten sie oft nur noch in Teilzeit. Das liegt auch am Ehegattensplitting.
    Quelle: dpa



    In der Corona-Krise und rund um die Angst, dass es durch die Delta-Variante des Virus zu erneuten Einschränkungen kommen könnte, lässt alles, was mehr Wohlstand verspricht, aufhorchen: Dieses Mal geht es um das Ehegattensplitting. So würde eine Individualbesteuerung anstelle von Ehegattensplitting die Erwerbstätigkeit in Deutschland drastisch erhöhen und zu einer halben Million neuer Jobs führen. Zu diesem Ergebnis kommt das Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in einer aktuellen Studie.





    Mehr Wirtschaftswachstum und weniger finanzielle Ungerechtigkeit zwischen Ehepartnern. Wie sieht das konkret aus?



    Mehr Job, weniger Staatsverschuldung

    Mehr Job, weniger Staatsverschuldung:Das würde die Steuerreform versprechen. Nach einer RWI-Simulation könnten durch die Reform bei gleichem Steueraufkommen mehr als eine halbe Million zusätzliche Vollzeit-Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.


    Das Bruttoinlandsprodukt würde bestenfalls durch diese Steuerreform um bis zu 1,5 Prozent steigen. Die Staatsverschuldung würde reduziert werden.


    Gerechtigkeit zwischen beiden Partnern

    Es ist ja nicht so, dass der gering verdienende Partner oftmals nach einer Pause nicht gerne wieder zurück in den alten Job möchte. Allein der finanzielle Anreiz dafür ist häufig nicht gegeben. Das könnte sich ändern, denn durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde die Steuerlast des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen abnehmen. Ein Job oder die Erhöhung der Arbeitszeit würde sich somit für den einkommensschwächeren Partner stärker lohnen.


















    Männer können besser mit Geld als Frauen - so lautet ein oft gehörtes Klischee. Fakt ist aber: Frauen verdienen im Schnitt weniger, investieren weniger, haben weniger Rente.
    Beitragslänge:
    3 min
    Datum:



    Immer noch betrifft das mehrheitlich Frauen - oftmals nach der Babypause. Die Reform könnte dabei helfen, die Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Automatisch wären damit Frauen auch besser gestellt, was ihre spätere Rente angeht.


    Ausgleich durch Steuerreform

    Da manche Haushalte durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings benachteiligt würden, sollte die Politik insbesondere finanziell schwächere Gruppen durch weitere Steuerreformen gezielt entlasten, so die Studie. Beispielsweise könnte für diese Gruppen das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag erhöht werden.



    "Durch das jetzige Steuersystem sind die Arbeitsanreize für viele verheiratete Frauen in Deutschland besonders gering", sagt RWI-Finanzwissenschaftler Robin Jessen.



    Unsere Untersuchung zeigt, dass sich eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehr positiv auf die Erwerbstätigkeit und auf die Geschlechtergleichheit in Deutschland auswirken könnte.
    RWI-Finanzwissenschaftler Robin Jessen







    Ginge es nach dem Willen von SPD, Grünen und Linke, würde nach der Bundestagswahl das Ehegattensplitting abgeschafft oder zumindest abgeschmolzen werden. FDP und Union wollen dagegen an den Steuervorteilen für Ehepartner festhalten. Der Herbst wird dann zeigen, wie es mit diesem heiklen Thema weitergeht.









    https://www.zdf.de/nachrichten/wirts...gkeit-100.html

    Veröffentlicht vom ZDF. Wie immer, wenn es um großangelegten Betrug geht, fallen viele Worte und es wird Neid geschürt. Die angebliche Lösung des Problems, also weitere Steuerreformen, die für die Zeit der Kindererziehung eine gewisse (und mit aller Wahrscheinlichkeit wesentlich geringere) Steuerentlastung vorsehen, ändern das finanzielle und grundgesetzliche Problem nicht, denn die Erwerbsbiographie von Ehegatten mit Kindern ändert nicht der Auszug der Kinder mit ihrer Volljährigkeit, sondern die Belastung geht weiter, die Fortsetzung der unterschiedlichen Belastung gegenüber Kinderlosen, d.h. mangelnde Vorsorgemöglichkeiten für das Alter, Karriereverzichte (auch für Vollzeitarbeitende), die Mehrbelastung, die Auswirkungen auf die Rente und vor allem auch der finanzielle Einstandspakt der Ehegatten untereinander, die nach dem Willen des Gesetzgebers füreinander aufzukommen haben. Diese Verpflichtung endet nicht mit dem Auszug der Kinder.


    Geändert von Turmfalke (22.06.2021 um 11:29 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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