„Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Betroffen sein könnten Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten und Test- und Quarantäneverpflichtungen bei Einreise.
Bislang laufen derartige Corona-Regeln mit dem Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aus, die aktuell bis zum 30. September befristet ist. Um auch danach bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, hat der Bundestag bereits in mehrfacher Hinsicht die Befugnisse des Bundesgesundheitsministers erweitert.
So sollen Verordnungen von Jens Spahn (CDU) zu Impfungen, Tests oder Maskenbeschaffung auch ohne epidemische Lage für eine befristete Zeit in Kraft bleiben können. Mit der nun geplanten Gesetzesänderungen könnten zusätzlich auch die Einreisebeschränkungen für weitere zwölf Monate gelten.
„Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen“, begründet der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke die Maßnahme
...SPD-Politiker Fechner hält die Sonderbefugnisse des Gesundheitsministers in diesem Fall für gerechtfertigt. „Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich“, sagte Fechner. Eine Missbrauchsgefahr sehe er in diesem Fall nicht, „da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handelt“.
Kritik an den weitreichenden Handlungsmöglichkeiten des Gesundheitsministers äußert indes die FDP. „Die eingeräumten Pauschalvollmachten per Rechtsverordnung, die ohne Zustimmung des Bundestages erlassen werden können, haben wir von Anfang an kritisiert“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Christine Aschenberg-Dugnus WELT AM SONNTAG.

Dass diese Vollmachten des Gesundheitsministers „höchst problematisch“ seien, habe jüngst der Bundesrechnungshof in seinem Bericht über „nicht nachvollziehbar hohe Preise für Masken an Apotheker und Fehlanreize für Ausfallpauschalen bei Kliniken“ bestätigt. „Es existiert kein parlamentarischer Kontrollmechanismus.“
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