Im Lauf der Zeit haben die Parteien es verstanden den Staat zu ihrem größten Finanzier zu machen. Dazu der Staat.....

Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass der Staat zwar nicht verpflichtet, aber auch nicht gehindert sei, die Parteien finanziell zu fördern.Das Parteiengesetz enthält daher Regelungen zur Eigenfinanzierung sowie zur staatlichen Teilfinanzierung der Parteien. Außerdem regelt es die Einzelheiten der öffentlichen Rechnungslegung der Parteien. Hierzu sind sie nach dem Grundgesetz verpflichtet.
Staatliche Teilfinanzierung statt Wahlkampfkostenerstattung

Infolge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1992 wurde das bis dahin geltende System der Wahlkampfkostenerstattung durch eine permanente staatliche Teilfinanzierung der politischen Parteien ersetzt. Die Einzelheiten hat der Gesetzgeber im 4. Abschnitt des Parteiengesetzes (§§ 18 ff. PartG) geregelt.
Der staatliche Zuschuss an politische Parteien richtet sich nach ihrer „Verwurzelung in der Gesellschaft“, also nach ihrem Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie nach dem Aufkommen an Zuwendungen (Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und Spenden). Parteien müssen sich also stets um Unterstützung aus der Bevölkerung bemühen.
Anspruch auf staatliche Mittel haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben (§ 18 Abs. 4 Satz 1 PartG).
Höhe der staatlichen Zuschüsse

Parteien erhalten grundsätzlich jährlich:

  • 0,83 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war
  • 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt

Um den Vorteil auszugleichen, den bereits etablierte und in einem Parlament vertretene Parteien gegenüber neuen kleineren Parteien haben, werden für die ersten 4 Millionen Stimmen 1,00 statt 0,83 Euro gewährt (§ 18 Abs. 3 PartG).
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse darf allerdings die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten (relative Obergrenze, § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG). Parteien müssen sich daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren.
Für die staatlichen Zuschüsse an alle berechtigten Parteien gilt eine absolute Obergrenze (§ 18 Abs. 5 Satz 2 PartG). Diese ist für das Jahr 2012 gesetzlich auf 150,8 Millionen Euro festgelegt worden. Sie passt sich jedoch der allgemeinen Preisentwicklung an.
Übersteigen die staatlichen Zuschüsse die absolute Obergrenze, so ist der Betrag für jede Partei proportional zu kürzen (§ 19 a Abs. 5 PartG). Das ist regelmäßig der Fall. Die Parteien erhalten also tatsächlich nicht die oben genannten Beträge je Wählerstimme und zugewendeten Euro, sondern entsprechend gekürzte Beträge.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteienfinanzierung/parteienfinanzierung.html

.......das es sich lohnt, zeigt folgender Bericht.....


Der Staat als Beute: Bundestagsparteien werden immer reicher

Die im Bundestag vertretenen Parteien werden immer vermögender. Wie „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Unterrichtung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) berichtet, ist das Reinvermögen von CDU, CSU, SPD, Grünen, AfD, Linke und FDP 2019 auf 618,6 Millionen Euro gestiegen. 2010 lag es noch bei 370,4 Millionen Euro.
Damit ist es in zehn Jahren um 67 Prozent gestiegen. Das Reinvermögen der SPD lag 2019 bei 242,7 Millionen Euro. Die CDU kam auf 189 Millionen Euro.
Dahinter liegen die Grünen (60,6 Millionen Euro), die CSU (43,3 Millionen Euro), die Linke (38,6 Millionen Euro), die AfD (26 Millionen Euro) und die FDP (18,4 Millionen Euro).
Der Reichtum begründet sich mit Sicherheit überwiegend aus Steuergeldern (zum Beispiel Wahlkampferstattungen). Das heißt, diese Parteien dienen in erster Linie sich selber und nicht dem Souverän. So etwas nannte man früher auch parlamentarische Scheindemokratie. Und das Preis- Leistungsverhältnis ist ebenfalls alles andere als ok – wenn man sich die albernen Debatten im Affenzirkus (früher: Bundestag) mal genauer anschaut.
Unsere Demokratie befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Es wird Zeit, dass dieses selbstsüchtige Parteiensystem abgeschafft wird, aber wer will das machen? Die Bundestagsabgeordneten, die ordentlich mitverdienen?

Der Staat als Beute: Bundestagsparteien werden immer reicher › Jouwatch (journalistenwatch.com)