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    „Rausgekaufte“ Asylbewerber kommen per Familiennachzug zurück

    „Rausgekaufte“ Asylbewerber kommen per Familiennachzug zurück

    Asylbewerber mit Geldleistungen zu animieren, Deutschland freiwillig wieder zu verlassen, ist angesichts des inzwischen schon jahrzehntelang andauernden Trauerspiels namens „Abschiebung“ nicht einmal eine schlechte Idee. Das ist für den Steuerzahler immer noch deutlich billiger, als den Betreffenden womöglich lebenslang alimentieren zu müssen.

    Dieses Rückkehrförderungsprogramm trägt die Bezeichnung „Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG). Es war wohl nicht möglich, einen deutschen Namen dafür zu finden.


    Die Leistungen aus dieser Förderung sind unterschiedlich, ändern sich laufend und richten sich nach dem Herkunftsland, dem Stand des Asylverfahrens und dem Alter des Antragsstellers. Wer sich genauer darüber informieren möchte, kann das hier tun. Der Autor will an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, da diese Details einen eigenen Artikel erfordern würden, der ebenso lang wie langweilig wäre.
    Nur so viel: Erstattet werden gemäß dem REAG die kompletten Reisekosten, medizinisch bedingte Zusatzkosten der Reise, dazu gibt es noch eine Reisebeihilfe und eine Starthilfe, deren Höhe wiederum davon abhängt, aus welchem Land der Asylbewerber kommt.
    REAG bietet kaum Anreiz zur freiwilligen Rückkehr
    Dieses Rückkehrförderungsprogramm ist jedoch für die Asylbewerber nicht sonderlich lukrativ, denn abgesehen von der Erstattung der Reisekosten gibt es nur einige hundert Euro.
    Um einen besseren Anreiz zu schaffen, wurde Anfang Februar 2017 das Programm „StarthilfePlus“ hinzugefügt. Am Beispiel einer sechsköpfigen Familie wird im folgenden dargestellt, welche Leistungen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bezogen werden konnten:

    • Vater 1200 Euro
    • Mutter 1200 Euro
    • zwei Kinder über 12 Jahre 2.400 Euro
    • zwei Kinder unter 12 Jahre 1.200 Euro
    • + Bonus für Familie von mehr als vier Personen 500 Euro

    Gesamt 6.500 Euro
    Wohlgemerkt: Dieses Geld wurde zusätzlich zu der Rückkehrförderung aus REAG bezahlt. Inzwischen hat man die Leistungen wieder etwas gekürzt und modifiziert. Den aktuellen Stand finden Sie hier.
    Erst abkassiert, dann wieder eingereist
    Wäre man ein Schelm, könnte man vermuten, dass es Asylbewerber gibt, die diese Leistungen abgreifen und anschließend erneut nach Deutschland einreisen, um einen Asylfolgeantrag zu stellen. Das war jedenfalls der erste Gedanke des Autors, als er von diesen Rückkehrhilfen erfuhr.
    Die Überlegungen in den Reihen der FDP-Fraktion im deutschen Bundestag gingen offenbar in die selbe Richtung. Daher stellte man eine Anfrage an die Bundesregierung. Das Ergebnis:
    „2506 Personen von 102.761 abgelehnten Asylsuchenden, die freiwillig ausgereist waren, haben nach ihrer Wiedereinreise in den Jahren 2017 bis 2019 einen Asylfolgeantrag gestellt“ […]
    Auffallend ist, dass vor allem Asylbewerber aus Ost- und Südosteuropa die Rückkehrhilfe in Anspruch nahmen. Der Grund hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass es eine relativ gute Kooperation der Herkunftsländer dieser Region gibt, was Abschiebungen betrifft. Wenn man davon ausgehen muss, dass die Abschiebung klappt, ist man wohl eher geneigt, gegen eine Prämie das gelobte Land freiwillig zu verlassen.



    So gut wie keine Rückzahlungen zu holen



    Wer die Förderung in Anspruch nimmt und hinterher trotzdem wieder einreist, muss das Geld zurückzahlen. Jedenfalls in der Theorie. Leider zeigt die Praxis, dass bei den „Wiederholungstätern“ kaum etwas zu holen ist. Zwischen Anfang 2017 und Ende April 2019 konnten nur lächerliche 83.000 Euro eingetrieben werden.


    Zum Schluss noch das Beste: Wie sich weiter herausstellte, handelt es sich bei einem Teil dieser „Rückkehrer“ um abgelehnte Asylbewerber, die dieses Mal im Rahmen des Familiennachzugs ins Land gelassen wurden. Trotz Rückkehrhilfe. Man sieht, in der Freiluftpsychiatrie Deutschland ist nichts unmöglich.

    http://www.pi-news.net/2019/06/rausg...chzug-zurueck/

    Um die 83.000 eingetriebene Euro in Relation zu den 2506 Wiedereingereisten zu setzen, die einen Asylfolgeantrag stellten. Die rückgeforderte Summe macht also bezogen auf die 2506 eingereisten Personen genau

    33,12 Euro pro Kopf aus.

    Sollte es sich insgesamt doch um mehr Personen handeln, wovon fast auszugehen ist, reduziert sich dieser Pro-Kopf-Betrag natürlich entsprechend.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: „Rausgekaufte“ Asylbewerber kommen per Familiennachzug zurück

    Ich bin ein grosser Befürworter von Rückkehrhilfe,aber nicht auf diese Art. Es muss vor Ort in den entsprechenden Ländern mittels langfristiger Zahlung sichergestellt werden das sie dort auch bleiben. Am besten wäre es auch über die entsprechenden Botschaften eine Tätigkeit damit in Verbindung zu bringen. Strassenreinigung usw
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  3. #3
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    AW: „Rausgekaufte“ Asylbewerber kommen per Familiennachzug zurück

    Zitat Zitat von ryder Beitrag anzeigen
    Ich bin ein grosser Befürworter von Rückkehrhilfe,aber nicht auf diese Art. Es muss vor Ort in den entsprechenden Ländern mittels langfristiger Zahlung sichergestellt werden das sie dort auch bleiben. Am besten wäre es auch über die entsprechenden Botschaften eine Tätigkeit damit in Verbindung zu bringen. Strassenreinigung usw
    keine kurz- und langfristiger Zahlung. Wir werden hier von der ausbeuterischen Hyäne Staat schon genug geschröpft.

  4. #4
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    AW: „Rausgekaufte“ Asylbewerber kommen per Familiennachzug zurück

    Ich gehöre auch den Bösen, die denen Armen, Traumatisierten und Halbverhungerten keinen Cent mehr geben will. Woran das wohl liegt?

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