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Hits: 679 | 01.06.2021, 07:47 #1
Gericht: Doppelte Besteuerung der Renten rechtens
Das ist ein Schlag für Millionen Rentner. Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, dass schrittweise bis 2040 nicht mehr die Rentenbeiträge besteuert werden, sondern die Renten selbst. So kommt es, dass Rentner durchaus doppelt besteuert werden. Zum einen ihre Beiträge und zum anderen später die Rente. Das wollten mehrere Kläger nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Die Klagen wurden nun abgewiesen. Dem Gesetzgeber wurde allerdings aufgegeben, die Berechnungen zu ändern....
Was ist neu an der Berechnung?
Es soll erstmals der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben. Der Grundfreibetrag sei als steuerfreier Grundbezug anzusehen, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster.
Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mit berücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen seien.
Nach dem Urteil müssen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, künftig unberücksichtigt bleiben.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bundesfinanzhof-rente-besteuerung-urteil-100.html
........in der Sache selbst ändert sich also nichts. Aktuell wäre eine doppelte Besteuerung nicht gegeben. Was aber definitiv falsch istAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gericht: Doppelte Besteuerung der Renten rechtens
Zumal auch zu keinem Zeitpunkt die Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Sie können nur auf Antrag, also per Steuererklärung, die nicht jeder Arbeitnehmer macht und zu der es auch keine Verpflichtung gibt, abgesetzt werden und zudem nur der Teil, der über dem Pauschbetrag für Vorsorgeaufwendungen, den es schon immer gab, liegt. Die Arbeitgeberzahlungen zur Rente, die ja auch Lohnbestandteil sind, lassen sich nicht absetzen.
So und vor allem unter diesen Voraussetzungen ist das System an sich schon ziemlich tricky: Man läßt die kleineren Beiträge steuerfrei, um sich hernach an den größeren Beträgen zu bedienen. Genau deswegen wurde auch die Rente auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt.
Wenn Unrecht in Gesetze gegossen wird, so wird aus Unrecht noch kein Recht, zumal diese Änderung gegen den Geist der Sozialversicherungen steht. Sie existieren nicht, um statt der Sicherung der Bürger den Staat durch Steuerabgaben zu sichern.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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01.06.2021, 11:33 #3
AW: Gericht: Doppelte Besteuerung der Renten rechtens
Würde eine Partei, die damit in den Wahlkampf ginge, diesen ungerechten Umstand ändern zu wollen:
- mehr Wähler anlocken?
- andere Parteien in Zugzwang bringen?
Normalerweise ist doppelte Besteuerung, gelinde gesagt, nicht vorgesehen. Ebenso das Vermischen von Themen, bzw. Zweckentfrendmung der Mittel z.B., dass Einnahmen aus der Klimabesteuerung für den "Kampf gegen Rechts", eingesetzt werden. Oder Verkehrsabgaben in die Genderforschung fliessen.Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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