Viele Syrer begründen ihren Asylantrag damit, den Militärdienst in Syrien nicht antreten zu wollen. Nun urteilte das Verwaltungsgericht in Trier, dass das kein Asylgrund ist..........


SYRIEN-FLÜCHTLINGE – TRIERER GERICHT STELLT KLAR!
Kein Asyl für Wehrdienst-Verweigerer

Trier – Das Asyl-Gesetz greift nicht für Personen, die sich lediglich in ihrem Heimatland vor dem Wehrdienst drücken wollen – hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Klage eines Deserteurs gab sie zeitgleich statt.
Das Urteil (1 K 35/28/20.TR) besagt konkret: „Ein syrischer Asylbewerber, der sich dem Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat, steht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu.“ Anders läge der Fall eines Deserteurs, da bei diesem von einer drohenden politischen Verfolgung im Falle einer Rückkehr nach Syrien auszugehen ist (1 K 3510/20.TR).


Trierer Gericht stellt klar: Kein Asyl für Wehrdienst-Verweigerer | Regional | BILD.de


...somit sind hunderttausend Syrer gezwungen, sich eine andere Lüge auszudenken.