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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zur Flut im Ahrtal ein
Fast drei Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungen eingestellt. Damit werde weder der frühere Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), noch ein weiteres Mitglied des damaligen Krisenstabs angeklagt, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich nicht ergeben.Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren 136 Menschen gestorben, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst.Pföhler sowie der mitangeklagte ehrenamtliche Feuerwehrmann Michael Z., der in der Flutnacht die Einsatzleitung im Kreishaus innehatte, wiesen die Vorwürfe gegen sich zurück. Seit August 2021 war Pföhler nicht mehr als Landrat im Dienst, im Oktober 2021 ließ er sich auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzen.Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. "Die Flut 2021 hat alles, was die Menschen zuvor erlebt haben, weit übertroffen und war für Anwohner, Betroffene, Einsatzkräfte und Einsatzverantwortliche gleichermaßen subjektiv unvorstellbar", teilte die Staatsanwaltschaft mit.Zwar sei der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler unzureichend organisiert gewesen. Auch habe das Führungssystem des Katastrophenschutzes eine ganze Reihe von Mängeln aufgewiesen. "Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der politisch und administrativ gesamtverantwortliche ehemalige Landrat." Diese "durchaus beachtlichen Mängel", die ein Gutachter festgestellt hat, begründeten aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch keine Strafbarkeit.
Nie dagewesenen Ausmaßes? Nein:
https://grafbruehl.com/magazin/ahrta...ser-chroniken/Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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