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Staat haftet nicht bei Astrazeneca-Schäden
Impfungen bei unter 60-Jährigen
Staat haftet bislang nicht bei Astrazeneca-Schäden
In Sachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kann sich ab sofort jeder mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen, der möchte. In Bremen vermutlich bald auch. Alter: Volljährig. Bei Menschen unter 60 Jahren ist jedoch vor dem Spritzen eine ausführliche Beratung durch den Impfarzt vorgeschrieben.Aber was, wenn dann doch was passiert? Wer zahlt dann?Etwaige Behandlungskosten würden die Krankenkassen übernehmen, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ntv bestätigt.Aber was passiert in Fällen, wenn der Geimpfte nicht mehr richtig arbeiten kann und vielleicht sogar berufsunfähig wird? "Da ist der Staat raus, weil er Astrazeneca für unter 60-Jährige ja nicht empfohlen hat", sagt die Medizin-Anwältin Britta Konrad aus Berlin.Für den Geimpften bedeutet das: kein Schadensersatz, kein Ersatz des Lohnausfalls, kein Ersatz für die verminderte spätere Rente. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Astrazeneca nur für Personen, die 60 Jahre oder älter sind. "Jüngere können nur mit Astrazeneca geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden", heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Damit, so Rechtsanwältin Konrad, geht die Haftung an einen Dritten über, den Arzt. Der hat im Aufklärungsgespräch aber auf alle Risiken hingewiesen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen, haftet also nicht.Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein heißt es, das Bundesgesundheitsministerium könne durchaus noch klarstellen, dass "die gesetzliche Haftung des Landes auch für Impfschäden bei solchen Personen greifen würde".Das Bundesgesundheitsministerium hat auf eine Anfrage dazu noch nicht geantwortet.
Der Bundesgesundheitsminister trifft sich gerade mit seinem Innenarchitekten.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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