MEHRERE JAHRE ZU SPÄT
Baerbock meldet neue Nebentätigkeiten nach
Neuer Ärger um die Nebentätigkeiten von Annalena Baerbock (40).

Die Kanzlerkandidatin der Grünen hat auf ihrer Bundestagsseite nachträglich drei neue ehrenamtliche Nebentätigkeiten hinzugefügt, wie als erstes die Transparenz-Organisation abgeordnetenwatch.de berichtet.

Abgeordnete sind gemäß der für sie geltenden Transparenzvorschrift dazu verpflichtet, dem Bundestag ihre Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten zu melden. Brisant: Bei Baerbock, die seit 2013 im Bundestag sitzt, liegen diese neu erklärten Tätigkeiten schon Monate, teilweise Jahre, zurück.
► So gehört Baerbock dem Parlamentarischen Beirat des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) laut einer Verbandssprecherin bereits „seit der 18. Legislaturperiode“ an.
Diese umfasst die Zeit von Oktober 2013 bis Oktober 2017, die Grünen-Chefin liegt somit mindestens vier, maximal aber rund acht Jahre hinter der Meldefrist.

Der BEE wurde 1991 gegründet und ist ein Dachverband, der die Interessen der Branche der Erneuerbaren Energien bündelt und sich für deren Ausbau starkmacht. In dem Gremium tauschen sich Lobby-Mitglieder und Politiker aus.
►Seit September 2020 wird Baerbock auf der Seite des European Council on Foreign Relations (ECFR) als Mitglied gelistet. Dies hätte sie dem Bundestag drei Monate früher melden müssen.

Der ECFR ist eine Denkfabrik, deren Mitglieder (Politiker, Lobbyisten, Unternehmer etc.) einmal jährlich für eine Generalversammlung zusammenkommen, um „Ratschläge und Feedback zur Politikgestaltung“ zu Themen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik liefern.
► Bei der Heinrich Böll Stiftung hatte Baerbock bis 2018 zudem einen Beraterposten inne.

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen.

Ein Pressesprecher des Bundesvorstandes der Grünen teilte BILD auf Anfrage mit: „Im Rahmen der im Juni vorgenommenen Aktualisierungen am Lebenslauf wurden durch das Bundestagsbüro auch aktive und beendete Mitgliedschaften dem Bundestag nachgemeldet. Nach Prüfung durch die Verwaltung sind diese nun auch auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht worden“.

Laut „abgeordnetenwatch“ ziehen verspätete Meldungen von Nebentätigkeiten so gut wie nie Konsequenzen nach sich. Demnach berufen sich viele Abgeordnete darauf, dass es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handle.

Dennoch: Auch in diesen Fällen besteht eine Meldepflicht.


https://www.bild.de/politik/inland/p...3832.bild.html