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Polizei in Bereitschaft: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten
Polizei in Bereitschaft Oberverwaltungsgericht: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot sämtlicher Querdenken-Veranstaltungen am Sonnabend in Dresden bestätigt. Es folgte damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Wie das in Bautzen ansässige OVG in der Nacht mitteilte, folgte es der Einschätzung des Dresdner Gerichts, wonach von den Versammlungen eine erhebliche Infektionsgefahr ausgehe. "Da die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus durch Tröpfchen- oder Aerosolinfektion erfolge, sei das Ansteckungsrisiko auch bei Versammlungen unter freiem Himmel mit hoher Teilnehmerzahl erhöht, insbesondere nach der Verbreitung der ansteckenderen Virusvarianten", heißt es. ...
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...lizei-102.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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