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  1. #1
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    Polizei in Bereitschaft: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten

    Polizei in Bereitschaft Oberverwaltungsgericht: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot sämtlicher Querdenken-Veranstaltungen am Sonnabend in Dresden bestätigt. Es folgte damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Wie das in Bautzen ansässige OVG in der Nacht mitteilte, folgte es der Einschätzung des Dresdner Gerichts, wonach von den Versammlungen eine erhebliche Infektionsgefahr ausgehe. "Da die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus durch Tröpfchen- oder Aerosolinfektion erfolge, sei das Ansteckungsrisiko auch bei Versammlungen unter freiem Himmel mit hoher Teilnehmerzahl erhöht, insbesondere nach der Verbreitung der ansteckenderen Virusvarianten", heißt es. ...

    https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...lizei-102.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Polizei in Bereitschaft: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten

    So einfach wird das im Grundgesetz verankerte Versammlungs- und Demonstrationsrecht ausgehebelt. Droht die Diktatur? Nein, wir sind schon mitten drin.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Polizei in Bereitschaft: Querdenken-Demonstrationen in Dresden bleiben verboten

    Ich finde es eh albern daß eine Demo angemeldet werden muß.

    Hier in D darfst ja nix, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - sry, Rasen betreten verboten...

    Unser verblödeter Bürgermeister erzählt Leuten die unser Grundstück kaufen wollen (warum zum Geier rufen die bei dem an - der nicht nichtmal zuständig dafür) daß das Grundstück keine Zufahrt hat und deshalb nicht erschlossen ist- war das erste Grundstück damals in den 60 er Jahren - an Straße gelegen - damals noch ohne Gehweg davor. Später haben dann andere ringsum Häuser gebaut. Laut Bürgermeister hat die Stadt versäumt einen Eintrag zu machen wo unsere Ausfahrt ist - 2014 kam dann ein Gehsteig dazu den wir nicht wollten, aber selbstverständlich hat die Firma die Einfahrt erkannt und einen abgesenkten Bordstein gemacht. Ich hab dem Typen erklärt daß mein Mann jeden Tag zur Arbeit fährt , er also nicht vom Grundstück teleportieren muß weil laut Bürgermeister keine EInfahrt vorhanden ist die damals von der Stadt verbockt wurde einzuzeichnen. Jaaaa. laut Bürgermeister ist das ja nur geduldet daß wir rein - und rausfahren - aber wenn die das korregieren wirds TEUER (für uns meinte er - seine Baufirma muß kommen - wozu ? Einfahrt ist vorhanden, abgesenkter Bordstein und das "problem" wurde in den 60 er Jahrne von der Gemeinde verbockt. Selbst die übergeordnete Instanz meint nur: Bürgermeister labert Bullshit - ein Paragrafenreiter der sich wichtig macht. Anwalt: dann muß halt die Gemeinde die Einfahrt einzeichnen - da brauchts keinerlei Baufirma. Erschlossen ists -wir zahlen ja seitdem wir dort wohnen die entsprechenden Abgaben. Anstatt daß die Gemeinde den Fehler der in den 60er Jahren gemacht wurde einfach unbüroratisch korrigiert, brauchts einen Anwalt und vom Landkreis Leute die belästigt werden damit der Herr Bürgermeister mit solchen Stuß aufhört und die Käufer zu vergraulen.

    In D. brauchst kleinen Waffenschein fürs Taschenmesser damit Du Dich nicht strafbar machst wennst sowas in der Tasche/Hosentasche führst. Dank Gesetzesänderung letzes Jahr im Waffenrecht. Weiß kaum einer - da ich mich als Sportschütze um Waffenrechtsänderungen informieren muß, hab ich natürlich auch einen kleinen Waffenschein damit ich keinen Verstoß gegens neue Waffengesetz bekomme wenn ich kontrolliert werde... Verstoß gegen Waffengesetz- da bist sofort alles los als Legalbesitzer - wie gesagt, schon das Schweizer Offimesser -also nicht das Rambomesser fällt unters neue Waffengesetz. Da kanns schnell mal zu Waffenverstößen kommen da 95 % der Leute die Gesetzesänderung letztes Jahr nicht mitbekommen haben...

    Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

    Ich blich auch kaum durch was Coronabedingt erlaubt ist - kann das auch nur für meinen Landkreis erfragen - da schau ich auf die Steite vom Landkreis was aktuell erlaubt ist und was nicht - und selbst da ist nicht alles aufgelistet was erlaubt ist und was nicht...
    Sportstätten sind in Bayern ja geschlossen worden im Nov., also auch mein Schießstand. Wobei es aber alleine oder mit dem Hausstand erlaubt ist, Sport zu treiben - da sowohl mein Mann und auch ich Standaufsichtsberechtigt sind könnten wir zu 2 auf den Stand gehen - aber anscheinend gilt dennoch noch die Verordnung daß Sportstätten geschlossen sind - was ich aber in der Verordnung nicht finde..
    Na egal - ist eh nur spitzfindigkeit von mir da ich meine Muni komplett schon verkauft habe...

    In D. darfst ja heutzutage was ich mitbekommen habe noch nichtmal legal als Jugendliche Babysitten gegen Geld... da brauchts inzwischen auch schon einen Schein... Ich hab seitdem ich 12 war nebenbei gejobbt da meine Eltern obwohl wohlhabend (Paps Chefarzt) der Meinung waren, nur Geld was man sich erarbeitet hat, schätzt man auch. Taschengeld war in der 1 Klasse 50 Pfennig pro Woche -mit 18 warens 5 Mark pro Woche. Alles was ich mehr haben wollte, mußte ich mir erarbeiten. Ich hab mit 10 Hunde gassigeführt - 1 DM als Belohnung von den Kunden. Als ich 12 war, hab ich dann für 1 DM dann babygesittet am Nachmittag. Mit 14 gab ich Nachhilfe und die Babysitterjobs waren lohnender -2 DM waren drin pro Stunde. Ab 16 noch mehr verdient: mehr Nachhilfe gegeben - Babygesittet, Nachhilfe hab ich am Schluß mit 18 5 DM pro Stunde verdient. Damit hab ich Führerschein, Stereoanlage, Auto finanziert - hab immer eisern gespart... Ach ja, ist schon über 30 Jahre lang her...
    Heute wärs kriminell : waaas , keinen Schein fürs Babysitten - geht gar nicht...

    Ist schon irre, was alles reglementiert wird in D... Früher haben halt die Kunden geschaut ob Du mit dem Kind/Baby umgehen kannst - ich hab keine Zettel geschrieben um mein Angebot zu unterbreiten - ich hatte genug Nachfrage von Freunden von Kunden die mich weiterempfohlen haben damals...
    Genauso wie Nachhilfe - ich war gut in der Schule in Englisch, Deutsch, Mathe, Latein , ich wurde angesprochen ob ich nicht Nachhilfe geben kann - da kamen dann viele auf mich zu wegen zufriedener Kunden...


    Woanders gibts natürlich auch Regeln des Zusammenlebens - aber da ist noch mehr "gesunder Menschenveratand" vorhanden - da erwartet keiner fürs Babysitting einen extra belegten Kurs , keinen Steuerberater wenn man mit 12 Jahren 2 mal die Woche für einen geringen Endbetrag babysittet/Nachhilfe gibt..Geringfügigkeit: komisch das gibts auch in Deutschland. Wenn ich nur unter 200 Hühner halte, dann brauchts keinerlei Steuerberater weil die Kosten den Nutzen übersteigen -Geringfügigkeit. Genauso bei Bienenhaltung: unter 20 Stücken oder 25 ? hatte immer nur max 3 - ist das Hobby und der Gewinn interessiert das Finanzamt nicht.
    Ich habe sowohl Bienen alsauch Hühner als Hobbyhaltung betrieben - die Einnahmen waren geringer als die Kosten für die Anschaffung/Betreibung...

    Bienenhaltung: Kosten 4000 E - ganzen Anschaffungen die dran hängen, verkauft habe ich bei dem geringem Ertrag nix - Freunde und Verwandte bekamen bissl Honig- viel Arbeit - aber hat Spaß gemacht.
    Hühnerhaltung : Kosten Hühner u Anschaffung von Stall + Gerätschaften 1000 E Stall,5 Hühner 200 E, 200 E Zaun, Futterkosten, Stroh, Anschaffungskosten für Gegenstünde die benötigt werden sicher 1000 E inkl. 1/4 jährliche Pflichtimpfungen ... Wenn man dann mal 2.50 E Eiergeld reinbekommt von Anwohnern dann sind das Peanuts. Sieht selbst das Finanzamt als Liebhaberei und besteuert dann nicht den Eierverkauf weil es Finanzamt genau weiß daß man dann die Anschaffungskosten, laufenden Kosten berechnet auch wenn man die eigene Arbeit nicht berechnet.

    Es ist sinnvoll wenns Regeln gibt - aber die sollten m.E. immer dem gesunden Menschenverstand entsprechen.

    Gesunder Menschenverstand: Massenansammlungen vermeiden - aber daß ich nicht legal Mum und Dad mit meinem Mann besuchen darf da nur ein Haushalt +1 Person ist m.E. schwachsinnig.
    Wer hält sich an solchem Blödsinn ? Bestelle ich meine Eltern in den Aldi/Bus ists ok sich zu treffen - aber wehe wir sind zu 4 auf dem Grundstück...

    Demo verboten: mh, ja verstehe , dann bleib ich daheim ...

    Einfach nur Irrsinn was hier abgeht...

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