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  1. #1
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    Corona-Maßnahmen: Die Polizei kann in jede Wohnung eindringen

    Mit dem Infektionsschutzgesetz ist die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben worden. So ganz glaubt dies wohl noch nicht jeder.

    Hier also aus der Bundespressekonferenz:


    Corona-Maßnahmen: Die Polizei kann in jede Wohnung eindringen

    Gerade eben traute ich meinen Ohren nicht auf der Bundespressekonferenz: Auf Nachfrage von mir erklärte der Sprecher von Innenminister Horst Seehofer (CSU), Steffen Alter, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung auch dann aufgehoben werden kann, wenn nur der Verdacht besteht, dass sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einer solchen befinden. Also wegen einer Ordnungswidrigkeit! Zuständig dafür sei die Polizei oder das Ordnungsamt, so Alter.
    Er bezog dies zunächst auf „Partys“ in Wohnungen mit zwanzig Personen. Ich fragte explizit noch einmal nach, ob ich seine Ausführungen richtig verstanden habe, dass bereits bei einem begründeten Verdacht, dass Menschen aus drei Haushalten zusammen kommen – also etwa eine Skatrunde – eine Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung und ein Eindringen in diese möglich ist. Alter verwies darauf, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse, aber faktisch war seine Antwort ein Ja. In der Praxis bedeutet dies in meinen Augen eine für alle Menschen in Deutschland nicht hinnehmbare, weitgehende Unterhöhlung des Rechts auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung.
    Sehr erstaunt war ich, dass zunächst keiner der anwesenden Kollegen das Thema aufgriff und nachhakte. Erst am Ende stellte ein dpa-Kollege online die Nachfrage, ob nicht bisher auch schon die gleichen Befugnisse bestünden durch die Länder-Verordnungen. Alter bejahte dies, es gehe darum, dass die alten Befugnisse bestehen bleiben: „Das Niveau bleibt erhalten.“ Später stellte sich heraus, dass das neue Infektionsschutzgesetz diese Regelung nur deshalb enthält, weil sonst die Befugnis der Länder, das bisher schon festzuschreiben, wegfallen würde. Insofern ist dieser Einschnitt in die Grundrechte also nicht neu, aber kaum bekannt, und der heutige Dialog in der Bundespressekonferenz hat geholfen, ihn noch einmal ins Bewusstsein zu führen. Heilig sind die eigenen vier Wände damit im Corona-Zeitalter schon lange nicht mehr. Zumindest mir war das in diesem Ausmaß bisher nicht bewusst.
    https://reitschuster.de/post/corona-...ng-eindringen/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Corona-Maßnahmen: Die Polizei kann in jede Wohnung eindringen

    Sehr erstaunt war ich, dass zunächst keiner der anwesenden Kollegen das Thema aufgriff und nachhakte.

    Dass muss nicht erstaunen, denn die Qualität der heutigen Journalisten ist unterirdisch. Sie haben es schlicht nicht kapiert, worum es geht.
    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und im Grundgesetz als Artikel 13 klar definiert.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Corona-Maßnahmen: Die Polizei kann in jede Wohnung eindringen

    >Mit dem Infektionsschutzgesetz ist die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben worden. So ganz glaubt dies wohl noch nicht jeder.

    Tja, als Schußwaffenbesitzer kenn ich das mit der Unverletzbarkeit der Wohnung daß das ausgesetzt ist. Und wären nicht die Nachbarn auch bis auf eine Nachbarin alles Jäger/Sportschützen, dann müßte man auch damit rechnen daß die Wohnung gestürmt wird weil ein Nachbar mit dem Fernglas sah, daß ich mit Waffe hantiere die ich grad aus Schrank nahm um sie zu reinigen - denn Stadbesuch ist in Bayern eh nicht drin wegen Corona... Gab schon genug Fälle wo Nachbarn was meldeten und der Erwachsene nur im Zimmer ein Painballgewehr hatte - nein, nichtmal aus dem Fenster gezielt oder geschossen - da reichte daß der Nachbar das vom Genster aus sah und die Polizei rief...Als Legalwaffenbesitzer sieht gottseidank jeder Polizist gleich daß ich Legalbesitzer bin und wird hoffentlich solche Nachbarn näher hinterfragen - ob gedroht, geschossen wurde ... Und bei Verneidung und nur Beobachten dann hoffentlich den neugierigen Nachbarn mitteilen daß ich Legalbesitzer bin und natürlich mein Gewehr aus dem Schrank nehmen darf auf meinem Grundstück...

    Ich kenne meine Rechte als Legalbesitzer - ich darf in meinem eingefriedeten Grund auch im Garten meine Waffe putzen, zerlegen. Da kann Nachbar glotzen- solange ich ihn nicht damit bedrohe, kann die Polizei nix machen um das zu unterbinden. Da man als Legalbesitzer Probleme schon im Vorfeld umgehen möchte, schaut man wer nebenan wohnt - fast alles auch Jäger /Sportschützen - alles gut... Eine Nachbarin aus vormals Muc weiß, daß sie in eine Umgebung mit Waffenbesitzern geraten ist - die ist also informiert daß wir hier alles Legalbesitzer sind und die nicht nur weil sie mal was sieht wenn sie was durchs Fenster glotzt, dann die Polizei ruft... Keiner rennt auch wenns eingefriedet ist, aufm Grundstück mit Gun offensichtlich rum - aber man sieht mal was durchs erleuchtete Fenster, erhascht mal Blick auf Garten/Terrasse wenn mal was geputzt wird...

    Hatte mal einen Nachbarn vor 20 Jahren wo ich Brief von Nachbarin erhielt die sich beschwerte weil wenn ihr Mann aus dem Dachfenster spannte, einen Blick in unser Schlafzimmer erhaschen konnte... Sie beschwerre sich daß ihr Mann beinah beim spannen vom Dach gepurzelt ist und daß wir Schlafzimmeraktivitäten unterlassen sollen weil ihr Mann beim spannen fast umkam....
    Tja, wir habens ignoriert, der Mann lebte jedenfalls bei unserem Auszug noch... Wenns blöd läuft kann immer jmd irgendwas sehen, spannen. Aber das sehe ich nicht als MEIN Problem an. Man macht nix in Öffentlichkeit und daß Nachbarn halt vom Dach fliegen weil sie nur so spannen können , das ist nicht meine Verantwortung - rein normal gesehen konnte keiner Einblick nehmen und wer halt dann verrenkungen macht weil er spannen will - damals gabs noch keine Drohnen mit denen man rechnen mußte... Selbst schuld wenn sich Nachar das Genick bricht beim spannen - auch wenn nix passiert ist und die Nachbarin sich nur beschwerte daß ihr Mann beinah beim spannen umkam..

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