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    Corona: Bundesregierung hält Gesetzesentwurf für verfassungswidrig

    In Auszügen:

    Am Dienstag beschloss das Kabinett auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die sogenannte Bundes-Notbremse. Damit ist ein neuer Paragraf im Infektionsschutzgesetz gemeint, nach dem bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus verhängt werden müssen.
    Der entscheidende Maßstab dafür, wann diese Maßnahmen greifen, ist der Inzidenzwert. So heißt es im Gesetzentwurf: „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die … durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.“ Danach ist eine Liste schwerwiegender Grundrechtseingriffe aufgeführt, die bis zu nächtlichen Ausgangssperren reichen.
    Ebenfalls am Dienstag traf die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Wolfgang Kubicki (FDP) ein. Der Vizepräsident des Bundestages hatte wissen wollen, warum sich die Berechnung der Fallzahlen der an Corona Erkrankten in Deutschland von der in anderen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Großbritannien oder den USA unterscheidet.
    Die Antwort hierauf aus dem Bundesgesundheitsministerium:

    Bei den „sogenannten Fallzahlen“ in Deutschland handele es sich um die Anzahl positiver Ergebnisse von PCR-Tests, führt die Regierung in dem WELT vorliegenden Schreiben aus: „Positive Testergebnisse weisen in erster Linie eine Infektion mit Sars-CoV-2 nach und bestätigen erst in Verbindung mit klinischen Symptomen eine Covid-19-Erkrankung.“
    „Tatsächlich wird der reale Schweregrad der Pandemie durch andere Parameter abgebildet, etwa durch den prozentualen Anteil positiver Testergebnisse unter allen durchgeführten PCR-Tests, die Anzahl an Covid-19-Patientinnen und Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen oder die Zahl der an oder mit Covid-19 Verstorbenen“
    Kubicki glaubte, nicht richtig zu lesen. Wenn die Regierung die Fallzahlen allein für untauglich hält, den realen Schweregrad der Pandemie abzubilden, warum schreibt sie dann allein die Inzidenz als Maßstab für Schutzmaßnahmen in die Bundes-Notbremse? „Mit dieser Antwort erklärt die Bundesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf für verfassungswidrig“, sagte der FDP-Vizechef WELT.
    „Wenn der zentrale Referenzpunkt für großflächige Grundrechtseingriffe als nicht tauglich angesehen werden kann, dürfen diese Eingriffe nicht vorgenommen werden“, so Kubicki. Daher könnten Union und SPD den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag nicht verabschieden, „wenn ihnen unsere verfassungsmäßige Ordnung noch etwas wert ist“.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...gswidrig.html?

    Bin mal gespannt, ob sie können oder nicht. Ich nehme an, dass sie können, was sie nicht können (sollten).
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Corona: Bundesregierung hält Gesetzesentwurf für verfassungswidrig

    Dieser Chaotenhaufen, der sich Regierung nennt, ist in sich widersprüchlich, inkompetent und leider ein Spiegelbild für das ganze Land.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Corona: Bundesregierung hält Gesetzesentwurf für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Dieser Chaotenhaufen, der sich Regierung nennt, ist in sich widersprüchlich, inkompetent und leider ein Spiegelbild für das ganze Land.
    Die Kompetenz des Politikers ist seine Inkompetenz.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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