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Corona: Keine Ausgangssperre für Abgeordnete und Journalisten
Nach den neuesten Corona-Regelungen zur bundesweiten Ausganggsperre (ab Inzidenz 100 - nur noch Schleswig-Holstein liegt darunter) sind Abgeordnete und Journalisten von der Ausgangssperre ausgenommen und zwar nicht in Ausübung ihres Berufes, sondern grundsätzlich.
So soll die Ausgangssperre nicht gelten für medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, bei berufsbedingten Gründen, für Abgeordnete, Presse- und Medienberichterstattung, der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder „von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
So geht das!Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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