Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    Corona: Keine Ausgangssperre für Abgeordnete und Journalisten

    Nach den neuesten Corona-Regelungen zur bundesweiten Ausganggsperre (ab Inzidenz 100 - nur noch Schleswig-Holstein liegt darunter) sind Abgeordnete und Journalisten von der Ausgangssperre ausgenommen und zwar nicht in Ausübung ihres Berufes, sondern grundsätzlich.

    So soll die Ausgangssperre nicht gelten für medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, bei berufsbedingten Gründen, für Abgeordnete, Presse- und Medienberichterstattung, der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder „von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../27089740.html

    So geht das!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.782
    Blog-Einträge
    1

    AW: Corona: Keine Ausgangssperre für Abgeordnete und Journalisten

    Die Wirklichkeit übertrifft mittlerweile die abstrusesten Science-Fiktion-Filme.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Corona: Keine Ausgangssperre für Abgeordnete und Journalisten

    Ist einfach nur irre: nur eine Person treffen : also mein Mann und ich dürfen nichtmal das befreundete Nachbarsehepaar oder meine Eltern einladen...

    Beruflich sieht die Sache ja anders aus: Makler dürfen, da eine Geschäftsbeziehung besteht ja sowohl zu 2 kommen + Kunden die das Grundstück ansehen möchten.

    Ich gründe ja momentan eine Firma in Panama - ich werde also zukünftig mit den Nachbarn Arbeitsessen veranstalten da es hier um Geschäftsbesprechungen geht - die überlegen ja, ob sie in die Firma auch einsteigen wollen. Evt wollen sie ja auch unser Grundstück kaufen - die brauchen halt viel Überredung, viele Geschäftsessen bis sie sich entschieden haben ob sie mitmachen oder nicht...

    Ich geh da auch nur rüber zu den Nachbarn weil sie Tierheilkunde gelernt hat und ich bin immer sehr besorgt ob mein Hund was hat weil der sich manchmal kratzt - da muß die Nachbarin dringend schaun ob dem Tier was fehlt - man kann nicht gründlich genug sein...

    Gut daß das Nachbargrundstück ja nah genug ist - da kann man übers gemeinsame Gartentor ein und ausgehen...

    Im Sommer macht mans dann einfach so, daß man den Tisch so aufstellt daß die eine Hälfte in unserem Grundstück 1 steht, die andere Hälfte auf Grundstück 2 - haben ja gottseidank die Grundstücke nie zusammenlegen lassen. Dann sind die Nachbarn auf Grundstück 2, wir auf Grundstück 1 - also kein verbotenes Treffen.

    Hab das beim Sprengschein damals gelernt: hab ich EIN Grundstück - dann darf ich nur bestimmte Lagermenge Sprengsstoff lagern. Sinds aber 4 zusammenhängende Grundstücke, dann darf ich JE Grundstück die Lagermenge haben die für ein Grundstück zählt- da ich 4 Grundstücke habe also Sprengstoffmenge die erlaubt ist nicht nur einmal sondern mal 4. Tja, es zählt sich aus wenn man Grundstücke nicht zusammenfassen hat lassen - macht rechtlich einen Unterschied.

    Es ist ja übrigends auch nicht erlaubt daß ein Ehepaar gemeinsam mit dem Hund noch Gassi geht nach der Sperrstunde - ist nur alleine erlaubt. Gut daß wir 2 Hunde haben - also kann jeder einen Gassiführen - das ist erlaubt...

    Hätte ich nicht die Aussicht daß ich ca Juli -Oktober hier weg bin, ich würde depressiv werden - wie so einige meiner Bekannten die leider nicht das Geld haben um auszuwandern.

  4. #4
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.232

    AW: Corona: Keine Ausgangssperre für Abgeordnete und Journalisten

    Wären Journalisten betroffen, könnten sie sich ja kritisch äußern. Also gewährt man ihnen Sonderrechte. Kein Wunder, dass dieser privilegierte Personenkreis Merkel Mutti nennt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.03.2012, 17:50
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.03.2012, 17:11
  3. Ausgangssperre in Bahrains Hauptstadt - drs.ch
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 16.03.2011, 15:50

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •