In die Moschee trotz Ausgangssperre
Auch in Orten mit hoher Inzidenz dürfen Gläubige abends zum Beten das Haus verlassen. Das Grundgesetz schützt die Religion besonders.
Die Gefahr, dass die Moscheebesuche während des Ramadans die Inzidenzen weiter nach oben treiben könnten, sieht Mustapha Lamjahdi nicht. „Die Gläubigen haben die Corona-Regeln schon lange eingeübt:
Im Kreis Groß-Gerau, in dem seit Monatsbeginn eine Ausgangssperre gilt, hat die Verwaltung in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass auch ein abendlicher Besuch in der Moschee möglich sei. Das wurde in den sozialen Medien als Sonderregelung für Muslime missverstanden und sorgte für Unmut. Der Brief war als Informationsschreiben an die Moscheegemeinden gerichtet und mit der Bitte verbunden, für Gläubige „eine Art Teilnahmekarte oder -bescheinigung“ auszustellen, sofern sie während des Ramadan am Abendgebet teilnehmen möchten.
Ein Schreiben der Moscheegemeinden könne daher als eine Art Passierschein gelten, wenn es zu abendlichen Kontrollen durch die Polizei komme.
Mit der Regelung werde der durch das Grundrecht geschützten Religionsfreiheit Rechnung getragen und keinesfalls eine Sondererlaubnis für eine Religionsgemeinschaft gewährt, so die Sprecherin.
In Offenbach, wo die Zahl der Infektionen weitaus höher als in Groß-Gerau liegt, gilt ebenfalls eine Ausgangssperre. Dort ist noch nicht abschließend geklärt, wie sich Muslime, die das Abendgebet in einer Moschee besuchen wollen, ausweisen sollen.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...-17290061.html