Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt. Ab einer Inzidenz von 100 müssen Landkreise und Städte demnach unter anderem nächtliche Ausgangssperren verhängen.
Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein.
Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
Gilt übrigens pro Tag: Also eine Person pro Tag darf man treffen, mehr nicht.


Damit macht man es schon kleinen Familien unmöglich, sich zu treffen, die Kinder die Eltern, die Eltern die Großeltern, der Abschied am Sterbebett, die Hilfe bei Renovierungen, der Versorgung, im Haushalt, wie auch immer. So isoliert man Menschen.

Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Unter anderem dürfen ...zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Gnädigerweise möchte man Kranke und Pflegebedürftige und Politiker auf Reisen nicht verhungern lassen. Für diese gilt - aber nur ausschließlich für diese - (und gehe man bitte nicht davon aus, dass sich Herr Jedermann in irgendeinem Hotel einmieten darf, wenn er nicht zum auserwählten Kreis gehört):

Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen.
Da das Edelrestaurant unter dem Stuttgarter Landtag zur nicht-öffentlichen Kantine erklärt wurde, darf dieses also für die Herren Politiker weiter betrieben werden. Man denkt eben an alles.

Und nur damit das auch klar ist:

Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe - jeweils mit Maske.
Na, klar, Altenheime kann man schlecht schließen, Reha-Kliniken auch nicht alle. Und die Frisur ist ein großes Zugeständnis. Aber bitte mit Maske!

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
In Bayern und wahrscheinlich zukünftig nicht nur in Bayern wird sogar sehr individuell der Präsenzunterricht bei Nichttesten verweigert, ein parallel laufender Distanzunterricht ist für diese Schüler nicht vorgesehen.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17290827.html

Die sie sich wo und zu welchen Preisen beschaffen können? Innerhalb welcher Zeit? Auf dem Schwarzmarkt?

Eine in diesen Artikel eingebundene Umfrage dieser Zeitung ergab eine Ablehnung (dieser Maßnahmen) der überwiegenden Mehrheit der Leser mit über 90 Prozent. Aber was schert das Volk?! Hoch lebe die Bevölkerung, die zum Teil noch nicht einmal lesen und schreiben kann, wie praktisch!