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    Bayern: Kein Recht auf Bildung

    Das Schreiben der Grund- und Mittelschule Ebermannstadt:

    Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

    wie Sie eventuell bereits mitbekommen haben, soll nach den Osterferien eine groß angelegte Testung der Schüler*innen, vorerst die 4. /9. und 10. Klassen, stattfinden. Allerdings muss vermutet werden, dass dies auf alle Schüler*innen ausgeweitet werden wird.
    Es gibt aus unserer Sicht noch diesbezüglich etliche Fragezeichen und äußerst große Bedenken bezüglich des ganzen Ablaufs und der Folgen dieser Testung.

    Selbstverständlich haben wir uns vor unserem Schreiben an Sie auch bei Juristen zur rechtlichen Lage informiert:

    • unser Dienstherr kann die Beaufsichtigung der Tests für uns Lehrkräfte anordnen und verlangen. Wir als Lehrkräfte werden somit dienstverpflichtet, diese Selbsttests Ihrer Kinder zu begleiten.
    • Die Haftung liegt in diesem Fall aber eindeutig beim Freistaat Bayern.
    • Die fragwürdigsten Punkte sind zum einen der Datenschutz, der sicher nicht gewährleistet werden kann, da die Testung kaum für alle Schüler in einem geschützten Raum stattfinden wird bzw. das Ergebnis für die jeweiligen Lehrkräfte sofort einsehbar ist...
    • ...sowie zum anderen die Tatsache, dass Ihr Kind bei einer Ablehnung des "freiwilligen Selbsttests" KEINEN Anspruch auf Distanzunterricht hat und somit das Recht auf Unterricht verwehrt werden soll.


    Uns der rechtlichen Hintergründe wohl bewusst, sehen wir es umso mehr als unsere pädagogische Verpflichtung an, Sie über unsere weiteren Bedenken und offenen Fragen zu informieren:


    • Aufgrund unseres absolvierten Lehramtsstudiums ist es in keinster Weise vorgesehen, einen medizinischen Test an Schülern durchzuführen und auch nicht ihn zu begleiten. So durften wir bisher z.B. selbst vom Arzt verschriebene Medikamente nicht an unsere Schüler geben. Die Begleitung einer Testdurchführung mit einer ganzen Gruppe dagegen wäre in Ordnung?
    • Sollte auf Basis dieser Begründung nicht unbedingt die Möglichkeit geschaffen werden, dass geschultes Personal diese Tests durchführt?
    • Bzw. warum entzieht man Ihnen als Erziehungsberechtigten, die Möglichkeit diese Tests daheim in einem geschützten Rahmen unter Ihrer Begleitung durchzuführen? Vertraut man Ihnen nicht bzw. traut man es Ihnen nicht zu, dies daheim gewissenhaft anzuleiten?
    • Wer kann Ihr Kind ausreichend begleiten, sollten Schmerzen in der Nase, Nasenbluten, Lösungstropfen auf der Kleidung, am Körper auftreten?
    • Die Selbsttests müssen zudem hinsichtlich Ihrer Aussagekraft kritisch gesehen werden. Die Rate der falsch-positiven Testergebnisse ist hoch. Können sie mit diesem Wissen wirklich flächendeckend angewendet werden?
    • Sollte es in der Schule nun aber zu einer positiven Testung kommen, müssen wir sofort alle dafür vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet, dass das positiv getestete Kind sofort isoliert werden und von Ihnen umgehend abgeholt werden muss. Bei der Testdurchführung zu Hause könnten Sie sich erst einmal Gewissheit über einen sichereren PCR-Test holen.
    • Wie sieht es mit unserem persönlichen Schutz aus? Viele Kolleg*innen sind noch nicht geimpft bzw. zählen noch nicht einmal zur Impfkategorie 2 (gilt für alle Mittelschulkolleg*innen), gehören einer Risikogruppe an und/oder haben berechtigte Angst vor einer eigenen Ansteckung. Ist also unsere eigene Gesundheit wirklich geschützt, wo davon auszugehen ist, dass die Testung nicht mit allen Schüler*innen - altersunabhängig - immer einfach unkompliziert klappen wird?
    • Kann eine Schule eine so groß angelegte Testreihe ohne externe Hilfe überhaupt logistisch erfolgreich meistern? Sind genügend Räumlichkeiten vorhanden, Testkits, Arbeitsstationen und sonstiges benötigtes Material? Unsere Schule ist auf Unterrichten und soziales Miteinander ausgelegt und nicht als medizinische Station gedacht.
    • Wie oft muss ein Kind bei "ungültigem Testergebnis" wiederholt getestet werden? Von wem und wann wird diese Aufgabe übernommen, da wir Lehrkräfte ja eigentlich unterrichten sollten?



    • Eine Weigerung, bei diesem Test teilzunehmen, hat laut Schreiben des Kultusministeriums eine Verweigerung des Rechts auf Unterricht zur Folge. Kann dies auch nur ansatzweise mit unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag (auch zum mündigen Bürger) in Einklang gebracht werden?


    Die aus unserer Sicht größten Bedenken beziehen sich auch auf die Auswirkungen auf Ihr Kind.

    • Ein positiv getestete/r Schüler*in muss "isoliert" werden. Die ganze Klasse (und in der Folge auch deren Familien) wird dies mitbekommen und es kann nicht geheim gehalten werden.
    • Was geht in diesem Fall in einem/einer Schüler*in vor? Wie groß ist die Scham, die Angst vor einem positiven Ergebnis oder allgemein vor dem Testen? Der Gruppendruck, sich testen zu lassen, ist enorm groß und kann nicht aufgefangen werden.
    • Ihr Kind ist "alleine" und erhält ein möglicherweise positives Testergebnis. Können wir dies emotional so auffangen, dass es sich eben nicht alleine fühlt, während wir parallel andere Schüler testen müssen bzw. in der Klasse unterrichten sollen?


    An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, dass wir - wie Sie alle bestimmt auch - uns nach regelmäßigem Präsenzunterricht sehnen, um endlich pädagogisch und methodisch wieder so arbeiten zu können, wie es für unsere Schulfamilie wichtig und gut ist. Mit Sicherheit war für Sie in den letzten Monaten erkennbar, dass es uns allen ein Herzensanliegen war, unseren Klassen, in dieser unsteten Zeit trotz teilweise schwerer Umstände, einen gewissen Halt zu geben und ein Stück Normalität zu vermitteln. Das große Vertrauensverhältnis zu unseren Schülern ist uns ein sehr wichtiges Gut. Wir schätzen unsere Schüler aufgrund ihrer Individualität, respektieren diese auch und erfahren umgekehrt auch ebenso viel entgegengebrachtes Vertrauen.
    Diese Art der verpflichtenden Testung in Gruppen ist unserer Ansicht nach mit unserer pädagogischen Auffassung und unserem wertvollen Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft und auch den Anspruch jedes Einzelnen auf die Unantastbarkeit seiner Würde nicht vereinbar.

    Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung, damit dieser Erlass des Ministeriums nochmals überdacht und zurückgenommen wird.
    Für anfallende Fragen bzw. vorhandene Unklarheiten sind wir selbstverständlich für Sie ansprechbar.

    ...

    Von hier:

    https://reitschuster.de/post/zwangst...ergeht-eltern/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bayern: Kein Recht auf Bildung

    Meine Freundin/Nachbarin läßt ihren Sohn im Offlinemodus. Dank 200er Inzidenz ist eh momentan nix anders möglich aber auch wenns jetzt runtergeht will sie nicht die Inzidenzen hochtreiben durch false pos. Tests.

  3. #3
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    AW: Bayern: Kein Recht auf Bildung

    Ein Lichtblick, dass die Grund- und Mittelschule Ebermannstadt kritische Fragen stellt und diese an die Eltern weiter leitet.

    Wie z.B.:

    Aufgrund unseres absolvierten Lehramtsstudiums ist es in keinster Weise vorgesehen, einen medizinischen Test an Schülern durchzuführen und auch nicht ihn zu begleiten. So durften wir bisher z.B. selbst vom Arzt verschriebene Medikamente nicht an unsere Schüler geben. Die Begleitung einer Testdurchführung mit einer ganzen Gruppe dagegen wäre in Ordnung?
    Auch stellt sich die Frage, wer in den Impfzentren arbeitet, und wieso die Impfungen nicht vom Arzt des Vertrauens ausgeführt werden, der die Anamnese seines Patienten kennt ... die werden damit umgangen, das hat einen Geschmack von Willkür.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


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