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    Richter kritisieren Infektionsschutzgesetz - Nichtachtung der Justiz

    Infektionsschutzgesetz Richter-Kritik: „Bund schießt
    deutlich über das Ziel hinaus“


    ...Jens Gnisa (57), Direktor am Amtsgericht Bielefeld, kritisiert die angekündigten Ausgangssperren und die Inzidenzregelung: „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus“, schreibt der Ex-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes auf seiner Facebook-Seite.

    Nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 zu verhängen, obwohl Gerichte bereits deren Wirksamkeit angezweifelt hätten, sei eine „Nichtachtung der Justiz“.

    Allein die Inzidenz als Maßstab für Einschränkungen heranzuziehen, sei bei derartig drastischen Maßnahmen „willkürlich“. Die Inzidenz hänge davon ab, wie viel getestet wird. „Dies ist manipulierbar“, so der Jurist.

    Mit dem Gesetz fürchtet Gnisa einen „nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown“ auf Deutschland zukommen.

    https://www.bild.de/politik/inland/p...9888.bild.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown

    Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

    Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen Land NRW, attackiert den Bund. Grund ist die geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

    Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten ihre Kinder zu treffen entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brückenlockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown.“

    Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen

    Einen Brückenlockdown würde er er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“.

    Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich:

    Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“

    Der Bundestag spiele nach der Verabschiedung des Gesetzes zudem „keine Rolle mehr. Es entscheiden nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das habe „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Gnisa betont: „Und nochmals: Ich bin nicht gehen einen Lockdown, er mag notwendig sein. Aber bitte nicht mit solchen Instrumenten.“

    „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich“

    Dass die Inzidenz als maßgeblicher Wert für Ausgangssperren und weitere Maßnahmen herangezogen wird, ist nach Ansicht des Juristen untragbar: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“ Der Post des früheren Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes endet mit einem Appell. Gnisa schreibt: „Ich möchte daher alle bitten: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen! “

    Weiter hier: https://www.berliner-zeitung.de/news...down-li.151817

    (Übrigens, von den anderen Medien wird dieser Richter zum jetzigen Zeitpunkt totgeschwiegen. Bild und die Berliner Zeitung sind die einzigen, die berichten.)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Richter kritisieren Infektionsschutzgesetz - Nichtachtung der Justiz

    Wir sind in Bayern seit 1 Jahr im Lockdown... Wir haben seit MÄRZ 2020 Ausgangsbeschränkungen tagsüber. Seit Nov 2020 nochmal zusätzlich explizite Nachtausgangssperre. Draußen kann man nix machen da alles geschlossen ist. Oh, die Merkel will daß ein Haushalt täglich nur mit einer Person in der Freizeit Kontakt hat. Besuche ich meine Freundin - Haushalt mit 5 Personen, dann darf die Tochter die im gleichen Haushalt lebt , die im Zimmer ist, dann ihren neuen Freund nicht sehen ? Und gemeinsam also mein Mann und ich dürfen den Haushalt nicht besuchen. Wie lebensgern sind unsere POlitiker ? Oma und Opa dürfen nicht besucht werden da das ja 2 Menschen in einem Haushalt sind. GEHTS NOCH ?

    Ich kenne KEINEN den ich persönlich gefragt habe, der diesen Schwachsinnsregeln zustimmt und ich kenne KEINEN der sich an diesen Schwachsinn halten wird.

    Zur Arbeit muß man, da steckt man sich nicht an, das Virus ist nur in der Freizeit aktiv- gemeinsam mit dem Mann den Hund nach 21 Uhr gassigehen ist nicht erlaubt - denn da hieß es auch explizit daß nur EINER mit dem Hund rausdarf. Gut daß wir 2 Hunde haben - wenn jeder einen nimmt, ists nach 21 dann wohl nicht illegal...

    Arbeitskollege ist nun auch in Quarantäne - eine Bekannte die keinerlei Symptome hat, hat um zu shoppen einen Test machen lassen der positiv ist. Arbeitskollege hat auch keine Symptome.

    Heute gelesen: ein Testzentrum macht pleite weil der Staat mit dem Bezahlen nicht nachkommt und die ja im Testzentrum in Vorkasse gehen müssen. 1 % der Testergebnisse von allen Tests waren positiv. Das entspricht ja schon der false pos. Rate ! Leute laßt Euch alle jeden Tag testen - dann haben wir hier Inzidenzen jenseits von gut und böse - zwar keiner mit Symptomen, keiner erkrankt, aber je mehr getestet wird, desto höher die false positiv Testrate und der Lockdown wird ewig bleiben.

    Wir hatten hier einen Ausbruch in einem Fleischverarbeitungsbetrieb - 57 wurden pos. getestet. Hui, da schnellte die Inzidenz hoch bei uns..

    Stand heute: 462 Menschen aus der Region starben seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion
    Wir haben im Kreis 140.316 und es starben also seit Beginn der Pandemie seit Mitte Jan 2020 462 Menschen in Zusammenhang mit Corona...
    Es gab genau 1 EINEN einzigen Grippefall 2020/2021.

    Wo gabs bei uns das große Sterben: in den Altenheimen... Wo wurde berichtet daß es Ausbrüche gab: in Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften, Fleischverarbeitender Betrieb.

    Es ist eun Unding daß mit dem neuen Ermächtigungsgesetz a la Infektionsschutzgesetz auf einmal GESUNDE Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssen. Vor dem Ermächtigungsgesetz wurden GESUNDE nicht eingesperrt. Quarantäne gabs für KRANKE oder Symptomlose die untersucht werden mußten ob sie zwar nicht erkrankt waren mit Symptomen, aber spreaden können. Heute reicht ein Schnupfen um die Bevölkerung einzusperren weil es laut Ermächtigungsgesetzt nur darum geht, daß die Erkrankung spreaded um Leute einzusperren. Früher mußte die Erkrankung auch hochgradig tödlich sein um solche einschneidenden Maßnahmen des wegsperrens zu rechtfertigen. Heute kann auch bei Schnupfen die Bevölkerung weggesperrt werden da das Kriterium ist: es muß nur ansteckend sein. Obs gefährlich ist, ist unerheblich.

    Ich bin ein Freund von Quarantäne : bei spreadenden, tödlichen Erkrankungen. Es ist sinnvoll Kranke abzusondern die tödliche Viren/Bazillen verteilen. Aber Gesunde wegzusperren bei einer Erkrankung die eine 3% Sterberate hat, das ist ein UNDING.

    Bald wird Motorradfahren/Autofahren verboten - hast ja auch Risiko zu versterben... Dann bitte auch Arbeit verbieten - dadurch gibts sehr viele Herzinfarkte... Bin zu faul zum suchen - gibt aber im Internet Kuchendiagramme woran die Leute 2020 gestorben sind - da waren Herz-Kreislauftote ein sehr fettes Kuchenstück, neben Krebs und anderen Sachen - Corona war nur als Strich zu erkennen... Sport verbieten und sich dann wundern wenn noch mehr Herz-Kreislauftote da sind - genau mein Humor...
    Unfälle im Haushalt: auch immer ein großes Problemfeld - der Frühjahrsputz fällt dieses Jahr aus. Ich geh lieber zu Karl Lauterbach in den Keller und hör mir an vor was er warnt - ach ne- kann ich nicht- der ist grad unterwegs zur nächsten TV show... Na ja, dann bin ich gespannt ob mal das Thema drankommt: Karl Lauterbach warnt vor Drogen - schädigt das Hirn und macht schlechte Zähne...

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