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    Entwurf für Infektionsschutzgesetz – Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag

    Entwurf für Infektionsschutzgesetz – Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag

    ....
    Die geplanten zusätzlichen Maßnahmen des neuen § 28 b:

    Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person je Tag und Haushalt begrenzt. Mit der Begrenzung auf eine weitere Person je Tag geht der Entwurf allerdings über die Notbremse, die Bund und Länder am 3. März vereinbart hatten, hinaus....


    Von 21 bis 5 Uhr soll eine Ausgangssperre gelten. Als Ausnahmen gelten medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.
    Schulen und Hochschulen dürfen im Rahmen der Notbremse nur Präsenzunterricht anbieten, wenn alle Teilnehmer einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Sars-CoV-2-Test vorlegen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz ....


    Theater, Kinos, Museen, Zoos und Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Saunen müssen schließen. Übernachtungen für Touristen sind verboten.


    Einzelhändler müssen schließen. Ausnahmen gelten nur für den Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. Die Öffnung von Buchhandlungen... würde damit nicht mehr möglich sein. Zudem wird eine bundeseinheitliche Begrenzung der Kundenanzahl je Quadratmeter vorgeschrieben.

    Restaurants und Kantinen müssen schließen und dürfen nur noch Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.


    Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern, soweit möglich, Homeoffice ermöglichen.
    Die Ausübung von Sport ist untersagt. Erlaubt ist nur noch das Training alleine, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Haushalts. Der Profisport darf ohne Zuschauer weiter stattfinden.
    Unklar ist, wie zum Beispiel Friseure mit dem neuen Gesetz behandelt werden würden. Auf der einen Seite schreibt der Entwurf die Schließung von „Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ vor. Gleichzeitig ist aber das Tragen von FFP2-Masken bei körpernahen Dienstleistungen im Entwurf vorgeschrieben.

    Außerdem soll ab einer 100er-Inzidenz auch der Bund Corona-Verordnungen erlassen dürfen....

    https://www.welt.de/politik/deutschl...-pro-Tag.html?

    (Nur in Auszügen)

    Der Entwurf hier:

    http://www.welt.de/bin/%C3%84nderung...-230088971.pdf

    ...Private Kontakte sollen weiter beschränkt werden: Jeder Haushalt darf nur noch einen Gast je Tag empfangen. Kindergärten und Schulen dürfen nur noch Kinder vor Ort empfangen, die zwei Mal in der Woche getestet werden – und auch das nur, solange die Inzidenz unterhalb von 200 bleibt. Wenn Kindergärten und Schulen schließen, wird die Notbetreuung auf ein Fünftel der Kinder beschränkt – egal ob sie wegen der Inzidenz oder wegen mangelnder Tests schließen.


    Arbeitgeber müssen dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihren Mitarbeitern kein Homeoffice ermöglichen, wo das möglich wäre. Eine Testpflicht am Arbeitsplatz ist in dem Entwurf nicht enthalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat allerdings bereits angekündigt, kommende Woche eine Verordnung in der Bundesregierung zu diskutieren, mit der die Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ihren Mitarbeitern Tests anzubieten.


    ...Besonders umstritten ist dem Vernehmen nach, ob alle Maßnahmen an einem Wert hängen sollen, der Sieben-Tage-Inzidenz, die nicht immer zuverlässig angegeben wird und mit fortschreitender Impfkampagne an Aussagekraft verliert. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gesagt, das Gesetz lasse sich zur Not in einer Sitzungswoche ändern, „wenn alle wollen“.

    https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17286470.html


    Zudem sollen private Kontakte in den Lockdown-Regionen stark gedrosselt werden. Jeder Haushalt dürfte dann nur noch einen Gast pro Tag empfangen. Die Gruppe dürfte insgesamt nicht über fünf Personen hinausgehen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen.

    ...Laut den Plänen müssten Cafés, Restaurants und Bars sowie sämtliche anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Schwimmbäder, Zoos und Kinos schließen. Essenslieferdienste dürften allerdings weiter angeboten werden. Arbeit soll, wo es geht, im Homeoffice stattfinden. Touristische Übernachtungen wären untersagt. Ebenfalls schließen müssten Baumärkte und andere Einzelhandelsgeschäfte in der betroffenen Region, mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Getränkemärkten, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.

    ...Laut den Berichten soll das Bundeskabinett die Vorlage bereits am Dienstag verabschieden, dafür sei die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen worden....

    https://www.zeit.de/politik/deutschl....google.com%2F
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Entwurf für Infektionsschutzgesetz – Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag

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