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  1. #11
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    AW: Biontech: Bereicherung auf Kosten anderer

    Schön, wie die BionTech Aktien steigen, seit man in Österreich und in Deutschland einen halbjährlichen permanenten COVID-Impfzwang durchsetzen möchte.

    BionTech sind noch die einzig verbliebenen, bei denen die "Booster-Impfung" noch zugelassen ist. Alle anderen wurden 'gestoppt', nachdem man sie bereits millionenfach injiziert hat. Oh Schreck, da gibt es doch "tatsächlich" Nebenwirkungen, entgegen aller Behauptungen, dass die Ungetesteten Medikamente doch 100% sicher seien ... dabei glauben nicht einmal die Hersteller daran, die sich vertraglich von jeder Haftung befreit haben. Und das waren nur die Kurzzeitigen Nebenwirkungen. Die Langzeittests laufen noch. Bei Freiwilligkeit, OK. Bei Impfzwang ein Verbrechen! Sind diese Medikamente krebsfördernd? Einige Erkenntnisse deuten darauf hin ... Der Nürnberger Kodex ist abgeschafft. Den hatte man damals nicht ohne Grund eingeführt. Es braucht wohl demnächst wieder ein Tribunal. Diesmal ist es nicht IG Farben, sondern Pfizer ...

    Hatte kürzlich einen Österreicher gesehen, der schrieb, dass er keinen "Jurist*in" kenne, der Einwände gegen die Impfpflicht hätte ... Vielleicht kennen aber diese "Jurist*innen" auch nur die Gesetze nicht ...

    Die "Impfstoffe" sind noch immer in der Testphase, d.h. experimentell.

    1. Voraussetzungen des Medizinversuches (Punkt 1 des Nürnberger Kodex von 1947)

    "Die freiwillige Einwilligung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß der Betreffende die anerkannte Fähigkeit haben muß, seine Einwilligung zu geben. Er muß in der Lage sein, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwangs. Er muß genügend Kenntnis von und Einsicht in die wesentlichen Fakten des betreffenden Versuchs haben, um eine verstehende und aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Annahme ihrer zustimmenden Entscheidung das Wesen, die Dauer, und der Zweck des Versuchs klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und die Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies sind persönliche Pflichten und persönliche Verantwortungen, welche nicht ungestraft auf andere übertragen werden können."

    2. Der "informed consent" als eine Grundlage des Gesundheitswesens

    Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung ("informed consent") ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen. Nur im Falle von Notfallbehandlungen kann diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden. Alle medizinischen Versuche, die einen Nutzen für andere als die Versuchspersonen haben sollen, bedürfen der freiwilligen und informierten Einwilligung in besonderem Maße. Anerkannte Heilbehandlungen, sowie Heilversuche, die einen Nutzen für die betreffende Person haben sollen, können bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen durchgeführt werden, wenn ersatzweise die informierte Einwilligung des gesetzmäßigen Vertreters nach dessen bestmöglicher Aufklärung vorliegt. Sie dürfen aber nicht durchgeführt werden, wenn der Betroffene sich in Ausübung seines natürlichen Willens widersetzt. An nicht einwilligungsfähigen Menschen dürfen medizinische Versuche ohne Nutzen für die Betroffenen nicht durchgeführt werden. Sie sind an die persönliche, nicht ersetzbare Einwilligung gebunden. Einzige Ausnahme sind noch nicht einwilligungsfähige Kinder, die Wesen und Bedeutung des Versuches noch nicht zu beurteilen vermögen. Für sie können die gesetzlichen Vertreter die Einwilligung zu einem Medizinversuch geben. Medizinversuche an Menschen in Gefängnissen oder psychiatrischen Einrichtungen sind unzulässig, auch wenn die Betroffenen einwilligungsfähig sind.

    * * *
    6. Gentherapie

    Der eingeengte Blick auf die Gene versperrt die Sicht auf die vielfältigen Facetten des Phänomens Krankheit, auf soziale und psychische Aspekte und krankmachende Konsum-, Arbeits- oder Umweltfaktoren. Die wissenschaftliche Erforschung des menschlichen Genoms kann dazu beitragen, Krankheiten ursächlich zu behandeln. Sie birgt aber auch die Gefahr der Menschenzüchtung, sowie der Enteignung und kommerziellen Ausbeutung menschlicher Körpersubstanz in sich. Die jetzt noch experimentelle somatische Gentherapie darf nur bei schweren Krankheiten und sorgfältigster wissenschaftlicher Prüfung der damit verbundenen Risiken sowie nach Ausschöpfung aller alternativen Behandlungsverfahren angewandt werden. Genetische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen - seien sie Behandlungsabsicht oder Nebenwirkung somatischer Gentherapie - haben schwerwiegende, nicht absehbare Konsequenzen für nachfolgende Generationen. Sie sind deshalb nicht zu rechtfertigen. Genetisches Wissen muß auch in Zukunft allen Menschen zur Verfügung stehen. Menschliche Gene werden entdeckt, nicht erfunden. Sie sind deshalb nicht patentierbar.

    http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_3.html
    […]

    Im Hinblick auf medizinische und pharmakologische Forschungsprojekte hat I.G. Farben beteiligte sich an experimentellen Programmen mit Patienten aus den Euthanasieprogrammen des NS-Regimes und ohne deren Zustimmung [=Zwang] aus Konzentrationslagern rekrutierten gesunden Probanden, an denen verschiedene pharmakologische Substanzen getestet wurden, darunter Sulfamid- und Arsenderivate und andere Präparate, deren Zusammensetzung nicht genau bekannt ist (B- 1012, B-1034, 3382 oder Rutenol, 3582 oder Acridin), allgemein in Bezug auf die Behandlung von Infektionskrankheiten, wie Typhus, Erysipel, Scharlach oder Paratyphus-Durchfall.

    […]

    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19125905/

    Aha.
    Geändert von abandländer (19.11.2021 um 23:54 Uhr)
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


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