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    750 Milliarden Euro Schulden EU-Corona-Fonds von Bundestag abgenickt

    750 Milliarden Euro Schulden
    EU-Corona-Fonds von Bundestag abgenickt


    Das milliardenschwere Pandemie-Hilfsprogramm der EU-Kommission birgt noch einige Fragezeichen. Etwa, wie die bisher beispiellosen Hilfsfonds bis 2058 zurückgezahlt werden können. Der Bundestag hat nun der Finanzierung zugestimmt, sehr zum Missfallen der AfD.



    750 Milliarden Euro will die EU den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Finanziert werden soll der Wiederaufbaufonds durch gemeinsame EU-Schulden in nicht gekanntem Ausmaß. Aufgenommen werden die Gelder an den Kapitalmärkten durch die EU-Kommission. Nötig ist dafür ein sogenannter Eigenmittelbeschluss zu den EU-Finanzen, der nun vom Bundestag gebilligt wurde. ...

    Aber auch Deutschland bekommt Geld: rund 23 Milliarden Euro,...

    ...Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden: Beschlossen ist ab 2021 bereits eine Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt. Bisher haben nach Kommissionsangaben 16 der 27 Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die EU-Kommission mit der Schuldenaufnahme loslegen kann, müssen dies alle tun. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rechnet damit, dass erste Gelder "bis Mitte des Jahres" fließen können.

    ...

    In Deutschland befasst sich voraussichtlich bereits an diesem Freitag der Bundesrat mit der Vorlage. Die AfD-Fraktion im Bundestag kündigte heute allerdings eine Klage gegen den deutschen Ratifizierungsprozess an. Sie will demnach beim Bundesverfassungsgericht Organklage einlegen und zugleich eine einstweilige Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz vorerst nicht unterschreiben darf. Es würde dann zunächst nicht in Kraft treten.


    Der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer erklärte die juristischen Schritte damit, dass es bei dem geplanten Wiederaufbaufonds um "nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion" gehe. Dies sei verfassungswidrig. Der AfD-Finanzpolitiker Albrecht Glaser sieht darüber hinaus auch EU-Recht verletzt.

    https://www.n-tv.de/politik/EU-Coron...e22450934.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    ...Das Geld wird nach einem fest verabredeten Schlüssel vor allem den Südstaaten der EU zugutekommen. Italien soll nach den Planungen mit 209 Milliarden Euro bedient werden, was rund einem Viertel der italienischen Staatseinnahmen 2019 entspricht und rund 5,5-mal so viel Geld ist, wie das Land selbst für die Corona-Krisenbewältigung 2021 auszugeben plant.

    ...Deutschland geht hohe Risiken ein. Sollte ein Land als Finanzierer für den EU-Haushalt ausfallen, bestehe eine Nachschusspflicht – die anderen Mitgliedstaaten müssten also für die Versäumnisse aufkommen. Dies sei mit der im Maastrichter Vertrag verabredeten No-Bailout-Klausel, laut der Staaten alleine für ihre Schulden haften müssen, nicht vereinbar.

    Der Bundestag besitzt das im Grundgesetz Artikel 110 festgeschriebene Budgetrecht, also das letzte Wort über Einnahmen, Ausgaben und die zu schulternden Risiken des Steuerzahlers. Eine supranationale Instanz dürfe demnach keine Schulden aufnehmen, für deren Rückzahlung dann wieder der Nationalstaat haftet....

    Weiter hier:
    https://www.focus.de/politik/gastbei..._13117356.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Der Bundestag hat mit großer Mehrheit dem Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 zugestimmt. Mit der Abstimmung billigte das Parlament auch den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds. 478 von 645 anwesenden Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf. Insgesamt sollen der EU bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

    ..."Dieser Aufbaufonds ist ein einmaliges, zeitlich und im Zweck nach eng begrenztes Instrument", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es sei ein wichtiger Beitrag, um die Pandemie gemeinsam zu bewältigen. Besonders stark von der Krise betroffene Länder wie Italien und Spanien sollen die höchsten Beträge aus dem Fonds bekommen.

    ...Derzeit arbeiten Deutschland und die übrigen EU-Staaten an Plänen, wohin das Geld fließen soll. Sie sollen bis Ende April vorliegen. Laut Europa-Staatsminister Michael Roth sollen dann spätestens im Sommer Auszahlungen aus dem Fonds beginnen.

    https://www.tagesschau.de/inland/bun...ds-zu-101.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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    AW: 750 Milliarden Euro Schulden EU-Corona-Fonds von Bundestag abgenickt

    Bundesverfassungsgericht EU-Corona-Hilfen vorläufig gestoppt

    Stand: 26.03.2021 16:24 Uhr

    Bundespräsident Steinmeier darf das Gesetz über das EU-Corona-Konjunkturprogramm vorerst nicht unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht legte das Vorhaben auf Eis.

    Nach harten Verhandlungen beschloss die Europäische Union im Juli 2020 einen neuen Haushalt in bisher ungekannter Höhe: Insgesamt 1,8 Billionen Euro wurden als Budget bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Ein ganz erheblicher Teil dieser Summe - 750 Milliarden Euro - sind als Corona-Hilfe veranschlagt. Mit dem Geld sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgefangen werden. Einen Teil des Geldes sollen die Mitgliedstaaten als Zuschüsse bekommen, einen anderen Teil als Darlehen.

    Geld sollte am Finanzmarkt aufgenommen werden

    Um diese Summe zu finanzieren, ging die EU neue Wege: Der sogenannte Eigenmittelbeschluss sieht vor, dass die EU-Kommission im Namen der Union Schulden am Kapitalmarkt aufnehmen soll. Bis zu 750 Milliarden Euro sollen so in die Kassen gespült werden - also der Betrag, der für die Corona-Hilfen vorgesehen ist. Zurückgezahlt werden soll das Geld dann bis zum Ende der Haushaltsperiode.

    Kredite können vorerst nicht aufgenommen werden

    Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung aber erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Bundestag und Bundesrat machten in dieser Woche den Weg dafür frei. Aber durch den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird das Verfahren erstmal gestoppt. Der Bundespräsident darf das beschlossene Gesetz nicht ausfertigen, denn in Karlsruhe liegt ein Eilantrag gegen die deutsche Beteiligung vor. Bis das Gericht darüber entschieden hat, sollen keine Fakten geschaffen werden.

    Eine Begründung für den Beschluss veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht zunächst nicht. Sie soll nachgereicht werden. In einer vergleichbaren Situation 2012, als es um den Euro-Rettungsschirm ESM ging, hatte der damalige Bundespräsident informell zugesagt, das damalige Gesetz vorerst nicht auszufertigen. Deshalb gab es damals, anders als heute, keinen formellen Beschluss.

    Argumentation der Kläger

    Geklagt hat eine Gruppe von Wirtschaftsprofessoren um AfD-Gründer Bernd Lucke. Mehr als 2000 Bürger sollen sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen haben. Sie vertreten die Ansicht, dass die EU keine Kredite aufnehmen dürfe. Sie verweisen darauf, dass die EU nach den Europäischen Verträgen verpflichtet sei, ihren Haushalt "vollständig aus Eigenmitteln" zu finanzieren. Schulden aber seien keine Eigenmittel, sondern "Fremdkapital".

    Die Kläger wollen, dass statt der EU die Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung Schulden aufnehmen, um die Folgen der Corona-Pandemie in den Griff zu kriegen. Denn wer die Gelder anderer Staaten ausgeben dürfe, neige zu "Verschwendung, Ineffizienz und Über-Inanspruchnahme". Das führe letztlich zu einer Vergemeinschaftung der Schulden, also einer "Schuldenunion".

    https://www.tagesschau.de/inland/inn...meier-101.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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