Und schon wieder wird das Grundgesetz geändert. Mittlerweile ist es schon zur Unkenntlichkeit verkommen. Nur - und da bin ich mir bei diesen Parteien sicher - der Asylrechtsparagraph wird nicht geändert. Obwohl dieser umstritten ist. Umstritten sei aber der Begriff "Rasse" im Grundgesetz. Da frage ich mich, von wem.

Der Artikel 3 des Grundgesetzes in seiner demnächst antiquierten Form lautet:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Regierung einigt sich auf Änderung der „Rasse“-Formulierung im Grundgesetz

Seit Längerem war der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz umstritten. Nun soll Artikel 3 geändert werden. Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, sagte Innenminister Horst Seehofer.

Der Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ stehen, berichtet der „Spiegel“. Auf diese For.mulierung hätten sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) ge.einigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Kabinett demnach am Mittwoch be.schließen.


In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“


Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, sagte See.hofer. Die Einigung zeige, dass die Regierung im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus handlungsfähig sei. Die Koalition hatte im Herbst beschlossen, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu ersetzen, weil er heute als unangemessen gelte. Mit der jetzt gefundenen Einigung hat sich Lambrecht durchgesetzt. Sie hatte die Formulierung im Februar vorgeschlagen und war damit bei der Union zunächst auf Ablehnung gestoßen.



Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob diese zustande kommen wird, ist offen. Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU hatten sich darauf verständigt, Artikel 3 so zu ergänzen, dass niemand wegen seiner „vermeintlichen“ Rasse diskriminiert werden dürfe.


Auch die Grünen hatten die von Lambrecht vorgeschlagene Neufassung kritisiert. Die .Formulierung könne so interpretiert werden, als sei künftig nur eine absichtliche Diskriminierung verboten, sagte die Rechtspolitikerin Katja Keul. Es bestehe die Gefahr, dass der Schutzbereich der Verfassung kleiner werde.


Die entscheidende Hürde wartet allerdings danach: Denn für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD benötigen also in jedem Fall Zustimmung auch aus der Opposition.


Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.

https://www.welt.de/politik/deutschl...geaendert.html

Wo es nix gibt, kann auch niemand diskriminiert werden.