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    Corona: Verlängerung des Entzugs der Bürgerrechte - die Verlängerung der epidemischen Notlage

    Die meisten Medien schweigen über den Umstand, dass die Verlängerung der epidemischen Nottlage nationaler Tragweite, wie das Ermächtigungsgesetz sperrig genannt wird, bis Ende Juni beschlossen wurde. Damit können Herr Spahn, Frau Merkel und ihre Minister per Verordnung regieren. Bislang liest man kein Wort darüber, dass der Bundestag die Verlängerung bereits abgesegnet hat, gegen die Stimmen der FDP und gegen die Stimmen der AFD.

    Die Bundesregierung beschließe daher einen Gesetzentwurf zur »Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen«. Dieser soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
    Die Feststellung einer solchen epidemischen Lage räumt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Recht ein, bestimmte Vorgaben per Verordnung zu erlassen – etwa für das Testen, das Impfen oder die Einreise nach Deutschland. Der Bundestag hatte die epidemische Lage erstmals Ende März 2020 für ein Jahr festgestellt, Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Deshalb würde die Regelung ohne neuen Beschluss Ende März 2021 auslaufen.
    https://www.spiegel.de/politik/deuts...7-ac930cd10672

    Damit die Bürger an dieser Stelle nicht aufwachen, wird sozusagen von hinten her berichtet. Es wird einfach die Regel, das Parlament müsse drei Monate vor dem Ende der pandemischen Notlage über dessen Verlängerung entscheiden, damit die nicht wegfiele, berichtet und damit suggeriert, dass das Parlament ein Mitbestimmungsrecht habe. Das hört sich natürlich ganz anders an als wenn man titelt, dass die Entmachtung des Parlaments verlängert wird.

    So berichtet die SPD-Presse über das Vorhaben, aber nicht darüber, dass der Beschluss schon längst gefasst ist:

    Berlin. Die große Koalition will die Grundlage dafür schaffen, dass mehrere Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Tests über Ende März hinaus weiterlaufen. Sie beruhen darauf, dass der Bundestag auch weiterhin eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt - darüber soll das Parlament künftig aber regelmäßig neu entscheiden müssen.
    Ein Gesetzentwurf, den Union und SPD am Freitag einbringen wollen, sieht einen Drei-Monats-Mechanismus vor: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer solchen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten.
    Diese Ausnahmelage gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen. Diese sind aber bisher bis 31. März befristet. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Pandemie hält sich nicht an Fristen.“
    Die unsichere Infektionslage halte über März hinaus an. „Daher streben wir eine befristete Verlängerung der epidemischen Lage bis zum 30. Juni an.“ Nur so gebe es die gesetzliche Grundlage für nötige Maßnahmen und Verordnungen, die sonst auslaufen. Es handele sich aber nur um den rechtlichen Rahmen. „Intelligente Öffnungskonzepte und entsprechende Lockerungen sind grundsätzlich möglich.“
    Tragweite erstmals am 25. März 2020 festgestellt - und im November bestätigt, dass sie weiterhin besteht. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Der Entwurf der Koalition sieht außerdem vor, „Impfziele“ für die Corona-Impfungen gesetzlich zu verankern - etwa die „Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe“ oder der „Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko“.
    https://www.rnd.de/politik/groko-bun...SPZJGSRFA.html

    Erstaunlich zwar, dass einige wenige Medien - in diesem Fall die Apothekerzeitung - sehr zeitnah, nämlich am gleichen Tag, über die Lesung dieses durch das Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurfs im Bundestag berichten, aber noch nicht einmal einen Tag später darüber, dass dieses Gesetz abgesegnet wurde:

    Am vergangenen Dienstag hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen – heute stand die erste Lesung im Bundestag an. Die von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Vorlage sieht insbesondere vor, dass die Ende März 2020 vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mit Ablauf des 31. März 2021 endet. So sieht es das Infektionsschutzgesetz jetzt noch vor – und daran knüpfen auch die Maßnahmen und Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Ermächtigungsgrundlagen für die Exekutive vor. Stattdessen soll der Bundestag künftig alle drei Monate entscheiden, ob die epidemische Lage fortbesteht oder nicht. Stellt er ein solches Fortbestehen fest, bleiben alle daran anknüpfenden Regelungen bestehen – anderenfalls gilt die epidemische Lage als aufgehoben und die Sonderregeln ebenfalls. Das betrifft unter anderem die SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken seit April 2020 mehr Freiraum bei der Arzneimittelabgabe lässt.



    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...rprueft-werden

    Man soll es einfach nicht erfahren, dass für die Fortführung des Ermächtigungsgesetzes gestimmt wurde und auch nicht, wer für die Fortführung stimmte und wer dagegen:

    Nachrichtenarchiv - 12.02.2021 10:00 Uhr

    Bundestag berät über Fortgeltung der epidemischen Lage

    Berlin: Der Bundestag hat am Vormittag über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über Ende März hinaus beraten. Diese Feststellung durch das Parlament ist die Rechtsgrundlage für den Lockdown und weitere Verordnungen und Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. SPD-Fraktionsvize Wiese sagte, Deutschland sei nach wie vor in einer herausfordernden Situation.Verlängerung. Die FDP-Abgeordnete Aschenberg-Dugnus mahnte an, die Regierungskoaltion solle den Beschluss zur epidemischen Lage nicht als dreimonatige Blanko-Vollmacht für alle Verordnungen verstehen. Das sei nicht zulässig. Außerdem stehen im Bundestag weitere milliardenschwere Corona-Hilfen zur Abstimmung. Etwa ein einmaliger Kindergeld-Bonus von 150 Euro. Außerdem sollen Unternehmen Verluste aus der Corona-Zeit umfangreicher als bisher mit früheren Gewinnen verrechnen können.
    https://www.br.de/nachrichten/meldun...lage,300375310

    (Sinnigerweise ist die Benennung des Links "bundestag-beschliesst-fortgeltung-der-epidemischen-lage", in der Überschrift selber ist diese Tatsache jedoch ausgespart und man liest nur über eine Beratung -- Nachrichten von BR.de, zur Senderkette der ARD gehörend).
    Geändert von Turmfalke (13.02.2021 um 09:42 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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