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    Corona: Verlängerung des Entzugs der Bürgerrechte - die Verlängerung der epidemischen Notlage

    Die meisten Medien schweigen über den Umstand, dass die Verlängerung der epidemischen Nottlage nationaler Tragweite, wie das Ermächtigungsgesetz sperrig genannt wird, bis Ende Juni beschlossen wurde. Damit können Herr Spahn, Frau Merkel und ihre Minister per Verordnung regieren. Bislang liest man kein Wort darüber, dass der Bundestag die Verlängerung bereits abgesegnet hat, gegen die Stimmen der FDP und gegen die Stimmen der AFD.

    Die Bundesregierung beschließe daher einen Gesetzentwurf zur »Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen«. Dieser soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
    Die Feststellung einer solchen epidemischen Lage räumt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Recht ein, bestimmte Vorgaben per Verordnung zu erlassen – etwa für das Testen, das Impfen oder die Einreise nach Deutschland. Der Bundestag hatte die epidemische Lage erstmals Ende März 2020 für ein Jahr festgestellt, Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Deshalb würde die Regelung ohne neuen Beschluss Ende März 2021 auslaufen.
    https://www.spiegel.de/politik/deuts...7-ac930cd10672

    Damit die Bürger an dieser Stelle nicht aufwachen, wird sozusagen von hinten her berichtet. Es wird einfach die Regel, das Parlament müsse drei Monate vor dem Ende der pandemischen Notlage über dessen Verlängerung entscheiden, damit die nicht wegfiele, berichtet und damit suggeriert, dass das Parlament ein Mitbestimmungsrecht habe. Das hört sich natürlich ganz anders an als wenn man titelt, dass die Entmachtung des Parlaments verlängert wird.

    So berichtet die SPD-Presse über das Vorhaben, aber nicht darüber, dass der Beschluss schon längst gefasst ist:

    Berlin. Die große Koalition will die Grundlage dafür schaffen, dass mehrere Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Tests über Ende März hinaus weiterlaufen. Sie beruhen darauf, dass der Bundestag auch weiterhin eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt - darüber soll das Parlament künftig aber regelmäßig neu entscheiden müssen.
    Ein Gesetzentwurf, den Union und SPD am Freitag einbringen wollen, sieht einen Drei-Monats-Mechanismus vor: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer solchen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten.
    Diese Ausnahmelage gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen. Diese sind aber bisher bis 31. März befristet. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Pandemie hält sich nicht an Fristen.“
    Die unsichere Infektionslage halte über März hinaus an. „Daher streben wir eine befristete Verlängerung der epidemischen Lage bis zum 30. Juni an.“ Nur so gebe es die gesetzliche Grundlage für nötige Maßnahmen und Verordnungen, die sonst auslaufen. Es handele sich aber nur um den rechtlichen Rahmen. „Intelligente Öffnungskonzepte und entsprechende Lockerungen sind grundsätzlich möglich.“
    Tragweite erstmals am 25. März 2020 festgestellt - und im November bestätigt, dass sie weiterhin besteht. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Der Entwurf der Koalition sieht außerdem vor, „Impfziele“ für die Corona-Impfungen gesetzlich zu verankern - etwa die „Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe“ oder der „Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko“.
    https://www.rnd.de/politik/groko-bun...SPZJGSRFA.html

    Erstaunlich zwar, dass einige wenige Medien - in diesem Fall die Apothekerzeitung - sehr zeitnah, nämlich am gleichen Tag, über die Lesung dieses durch das Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurfs im Bundestag berichten, aber noch nicht einmal einen Tag später darüber, dass dieses Gesetz abgesegnet wurde:

    Am vergangenen Dienstag hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen – heute stand die erste Lesung im Bundestag an. Die von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Vorlage sieht insbesondere vor, dass die Ende März 2020 vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mit Ablauf des 31. März 2021 endet. So sieht es das Infektionsschutzgesetz jetzt noch vor – und daran knüpfen auch die Maßnahmen und Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Ermächtigungsgrundlagen für die Exekutive vor. Stattdessen soll der Bundestag künftig alle drei Monate entscheiden, ob die epidemische Lage fortbesteht oder nicht. Stellt er ein solches Fortbestehen fest, bleiben alle daran anknüpfenden Regelungen bestehen – anderenfalls gilt die epidemische Lage als aufgehoben und die Sonderregeln ebenfalls. Das betrifft unter anderem die SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken seit April 2020 mehr Freiraum bei der Arzneimittelabgabe lässt.



    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...rprueft-werden

    Man soll es einfach nicht erfahren, dass für die Fortführung des Ermächtigungsgesetzes gestimmt wurde und auch nicht, wer für die Fortführung stimmte und wer dagegen:

    Nachrichtenarchiv - 12.02.2021 10:00 Uhr

    Bundestag berät über Fortgeltung der epidemischen Lage

    Berlin: Der Bundestag hat am Vormittag über die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über Ende März hinaus beraten. Diese Feststellung durch das Parlament ist die Rechtsgrundlage für den Lockdown und weitere Verordnungen und Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. SPD-Fraktionsvize Wiese sagte, Deutschland sei nach wie vor in einer herausfordernden Situation.Verlängerung. Die FDP-Abgeordnete Aschenberg-Dugnus mahnte an, die Regierungskoaltion solle den Beschluss zur epidemischen Lage nicht als dreimonatige Blanko-Vollmacht für alle Verordnungen verstehen. Das sei nicht zulässig. Außerdem stehen im Bundestag weitere milliardenschwere Corona-Hilfen zur Abstimmung. Etwa ein einmaliger Kindergeld-Bonus von 150 Euro. Außerdem sollen Unternehmen Verluste aus der Corona-Zeit umfangreicher als bisher mit früheren Gewinnen verrechnen können.
    https://www.br.de/nachrichten/meldun...lage,300375310

    (Sinnigerweise ist die Benennung des Links "bundestag-beschliesst-fortgeltung-der-epidemischen-lage", in der Überschrift selber ist diese Tatsache jedoch ausgespart und man liest nur über eine Beratung -- Nachrichten von BR.de, zur Senderkette der ARD gehörend).
    Geändert von Turmfalke (13.02.2021 um 09:42 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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    AW: Corona: Verlängerung des Entzugs der Bürgerrechte - die Verlängerung der epidemischen Notlage

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    1. Lesung
    Anhörung

    Anhörung zur Fort.geltung der epi.demischen Lage
    Ein Piktogramm mit dem Hinweis zum Abstandhalten ist auf das Pflaster gemalt.

    Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) ist am Montag, 22. Februar 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Sitzung unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 13.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.

    Die Sitzung wird am Dienstag, 23. Februar 2021, ab 12 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen mit ihrem Gesetzentwurf, dass die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger gelten. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten.

    Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen sind bis Ende März 2021 befristet.

    Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG sollen dem Entwurf zufolge nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, sofern der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.
    Pandemie-Recht soll an epidemische Lage anknüpfen

    Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Sie sollen nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft treten.

    Die Regelung in Paragraf 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) soll ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben werden.
    Impfziele sollen festgelegt werden

    Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden können, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird.

    In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) soll geregelt werden, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.
    Sonderregelungen im Bereich Pflege sollen verlängert werden

    Ferner sollen die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate verlängert werden. Um die Mehrausgaben zu decken, soll mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.
    Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorgelegt werden. (pk/12.02.2021)

    Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 13.30 Uhr bis 15 Uhr
    Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E300
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    Dokumente

    19/26545 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen - 09.02.2021

    Sachverständigenliste

    Sachverständigenliste

    Weitere Informationen

    Ausschuss für Gesundheit

    Herausgeber

    Deutscher Bundestag, Online-Dienste

    https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3...&mod=mod531790

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    Plenum
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    1. Lesung
    Anhörung

    Kontroverse um die Fort.geltung der epide.mischen Lage

    Fortgeltung der epidemischen Lage

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    Plenarprotokoll

    Der Bundestag hat sich am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) befasst. Der Entwurf wird nun im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten.
    CDU/CSU: Der Bundestag regelt das Wesentliche

    Bei dem Gesetzentwurf handle es sich um eine Parlamentsinitiative, betonte zu Beginn der Debatte Karin Maag (CDU/CSU). „Wir Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen bringen den Entwurf ein. Wir Abgeordnete wollen und werden, falls es weiterhin notwendig sein sollte, alle drei Monate hier im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden“, sagte sie. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen müssten ausschließlich an diesen Beschluss geknüpft werden. Sollte nach drei Monaten – also im Juni – die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden, betonte Maag. Die jetzt existierenden starren Fristen würden bei Annahme des Gesetzentwurfes gestrichen.

    Maag machte zudem deutlich, das Regelungen, die zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten getroffen werden, nur auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses über das Fortgelten der pandemischen Lage überhaupt Rechtswirksamkeit entfalten könnten. „Wir regeln das Wesentliche – die Details setzen die Regierungen fest“, sagte die CDU-Abgeordnete.
    AfD: Lockdown sofort beenden

    Mit dem Gesetzentwurf sei der Zusammenbruch der ambulanten Gesundheitsversorgung vorprogrammiert, befand hingegen Dr. Robby Schlund (AfD). Es fehle an Schutzmaßnahmen für die niedergelassen Praxen. „Wir geben Ihnen jetzt schon die Schuld an der Enteignung der Vertragsärzte und dem Verlust der freien und unabhängigen Beruflichkeit“, sagte er. Es sei nicht hinnehmbar, dass Ermächtigungen und Grundrechtseinschränkungen „weiter unsere Landschaft beherrschen“. Eine Lösung hätte aus seiner Sicht das AfD-Rastermanagement sein können, das seine Fraktion vor einem Jahr vorgeschlagen habe.

    Unter Bezugnahme auf Daten der Johns-Hopkins-Universität sagte Schlund, Länder mit einem weniger starken Lockdown als Deutschland hätten eine geringere Sterblichkeit bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Es sei an der Zeit, Fehler einzugestehen, so der AfD-Abgeordnete an Koalition und Regierung gewandt. „Der Lockdown ist sofort zu beenden. Die pandemische Lage ist sofort aufzuheben“, sagte Schlund.
    SPD: Die Zahlen sinken und die Maßnahmen greifen

    Sie gehe „mit Zuversicht, aber auch mit Vorsicht“ in die Debatte, sagte Hilde Mattheis (SPD). Mit Zuversicht, weil die Zahlen sinken und die Maßnahmen greifen würden. Mit Vorsicht, „weil uns das nicht ausreicht“. Es gelte, die Bevölkerung zu schützen. Die Akzeptanz dafür sei vorhanden. Das Parlament habe nun die Aufgabe, die pandemische Lage weiterhin festzustellen. „Lasst uns noch drei Monate alle Rechtsverordnungen weitergelten lassen und dann hier im Parlament die aktuelle Situation wieder diskutieren und schauen, ob weitere Lockerungen greifen können“, sagte Mattheis.

    Das Parlament sei sich seiner Verantwortung bewusst. Es reiche nicht, die Maßnahmen fortzuführen – sie müssten auch konkretisiert und fortentwickelt werden, wie etwa mit der Impfstrategie. Damit würden auch Forderungen nach mehr Rechtssicherheit aufgegriffen. Die geplante Evaluierung, so die SPD-Abgeordnete, sei ein ganz wichtiger Punkt für ihre Fraktion. Gleichwohl seien ihr die diesbezüglichen Regelungen nicht weitgehend genug. „Wir hätten das Infektionsschutzgesetz gerne befristet“, sagte Mattheis.
    FDP: Verfassungswidrigen Zustand beenden

    Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte es, das in dem Gesetzentwurf Impfziele festgelegt werden. Gut sei auch, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite künftig alle drei Monate durch den Bundestag festgestellt werden muss. Beides seien Forderungen ihrer Fraktion gewesen, sagte die FDP-Abgeordnete. Nicht nachvollziehbar ist es aber aus ihrer Sicht, warum die Koalition sich weigere, „bei der Impfpriorisierung per Verordnung die Zustimmung des Bundestages einzuholen“. Das sei notwendig, „denn bei der Verteilung des Impfstoffes handelt es sich doch zweifelsfrei um einen ganz tiefen Grundrechtseingriff“.

    Es sei daher die Pflicht des Bundestages, diese wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Sie hoffe hier auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, „um diesen verfassungswidrigen Zustand zu beenden“, sagte Aschenberg-Dugnus. Blanko-Vollmachten für die Bundesregierung – auch wenn es nur drei Monate sind – wolle ihre Fraktion nicht. Erst recht könne es aber nicht sein, das die Ministerpräsidenten der Länder versuchen, die Impfpriorisierungen zu ändern. Das gehöre in die Zuständigkeit des Bundestages.
    Linke vermisst eine langfristige Strategie

    Dr. Achim Kessler (Die Linke) kritisierte den Gesetzentwurf, durch den der Bundestag erneut Regelungskompetenzen an die Bundesregierung abgebe. Die wesentlichen Entscheidungen müssten aber durch das Parlament getroffen werden, sagte Kessler und bezog sich dabei auf eine Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Stephan Harbarth. „Je länger die Pandemie dauert, desto mehr verletzen Sie das Demokratieprinzip“, warf Kessler Union und SPD vor. „Beenden Sie diese zerstörerische Politik, die das Vertrauen in unseren Staat untergräbt“, forderte der Linken-Abgeordnete.

    Die Bundesregierung kritisierte er dafür, nur auf Sicht zu fahren, obwohl eine langfriste Strategie benötigt werde. Mit Blick auf die Mutationen des Virus forderte er, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Produktion von Impfstoffen auszuweiten. Um diesen weltweit herstellen zu können, müssten die Patente für die Impfstoffe freigegeben werden, verlangte Kessler. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu habe der Bundesgesundheitsminister, „und die ethische Verantwortung erst recht“.
    Grüne: Wir sind noch nicht über den Berg

    Die Menschen sehnten sich nach Normalität und einer Perspektive für den Weg aus der Krise, sagte Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen). Aber: „Wir sind noch nicht über den Berg.“ Daher sei eine Fortschreibung der epidemischen Lage notwendig. Sie begrüßte es ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen – und nicht die Bundesregierung – dabei die Initiative übernommen haben. Inhaltlich allerdings sei der Gesetzentwurf unzureichend, urteilte Schulz-Asche. „Sie sind nicht bereit oder nicht in der Lage dazu, aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen“, warf sie Unions- und SPD-Fraktion vor.

    Einschränkungen der Freiheitrechte müssten in einer Demokratie, „gerade während einer Pandemie“, begründet werden. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Benötigt werde auch ein nachvollziehbares Krisenmanagement. Stattdessen gebe es aber von der Bundesregierung im Dreiwochenrhythmus autoritäre Ansagen. Die Grünen-Abgeordnete plädierte für einen Stufenplan als einen Weg aus der Pandemie „mit bundesweiter Einheitlichkeit von Regeln und Anpassungen an das jeweilige Infektionsgeschehen regional“.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen mit ihrem Gesetzentwurf, dass die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger gelten. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten.

    Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen sind bis Ende März 2021 befristet.

    Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG sollen dem Entwurf zufolge nicht aufgehoben werden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll jedoch als aufgehoben gelten, sofern der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.
    Pandemie-Recht soll an epidemische Lage anknüpfen

    Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Sie sollen nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft treten.

    Die Regelung in Paragraf 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) soll ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben werden.
    Impfziele sollen festgelegt werden

    Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden können, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird.

    In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) soll geregelt werden, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.
    Sonderregelungen im Bereich Pflege sollen verlängert werden

    Ferner sollen die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate verlängert werden. Um die Mehrausgaben zu decken, soll mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.

    Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorgelegt werden. (pk/eis/12.02.2021)
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    Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
    Dr. Wolfgang Schäuble
    Schäuble, Dr. Wolfgang

    Bundestagspräsident
    Karin Maag
    Maag, Karin

    CDU/CSU
    Dr. Robby Schlund
    Schlund, Dr. Robby

    AfD
    Hilde Mattheis
    Mattheis, Hilde

    SPD
    Dokumente

    19/26545 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen - 09.02.2021
    Fundstelle im Plenarprotokoll

    Beschluss

    Überweisung 19/26545 beschlossen

    Tagesordnung

    Sitzungsverlauf
    Herausgeber

    Deutscher Bundestag, Online-Dienste

    https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3...&mod=mod493054
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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