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  1. #1
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    Bundesregierung will Gewerbevermieter enteignen

    Man erinnert sich: Es ging schon durch die Presselandschaft. Es war die Rede von den Kapitalisten, die die Gewerbetreibenden in Corona-Zeiten durch die Mietzahlungen in den Ruin treiben und es wurde das Bild einer C & A Filiale in Innenstadtlage gezeigt und eine horrende Miete dazu genannt. Es folgte der Kommentar, dass zu erwarten sei, dass die Vermieter nun auf einen Teil ihrer Miete verzichten müssen, wenn der Geschäftsinhaber kein Geschäft mehr betreiben kann und keinen Umsatz mehr macht.

    Es war nicht nur eine Meldung am Rande, sondern die Angelegenheit wird höchst professionell weiterbetrieben und zwar von jenen, die dafür gesorgt haben, dass der Geschäftsinhaber kein Geschäft mehr betreiben kann und keinen Umsatz mehr macht (die Umsatzsteuer-Vorauszahlung muss er natürlich trotzdem fristgerecht dem Finanzamt abführen: Da kennt SPD-Genosse Finanzminister Scholz kein Erbarmen).

    Wirtschaft

    Hat die Bundesregierung still und leise Gewerbe-Vermieter enteignet? “Mietrechtliche 'Blitzgesetzgebung' in Pandemiezeiten”

    Veröffentlicht am



    Von Elias Huber


    Die Bundesregierung geht offenbar den Gewerbe-Vermietern an den Kragen. Die könnten bis zur Hälfte ihrer Mieteinnahmen verlieren, die seit Beginn der Corona-Krise angefallen sind, wenn ihre Mieter das Geschäft aufgrund des Lockdown schließen mussten. Das geht aus einem Fachaufsatz hervor, der am Donnerstag in der “Neuen Juristischen Wochenschrift” erschienen ist. Unter dem Titel “Mietrechtliche ‚Blitzgesetzgebung in Pandemiezeiten” schreibt der Anwalt Volker Römermann, die Gewerbemiete “steht damit für den gesamten Zeitraum seit März 2020 infrage und kann nachträglich herabgesetzt werden”.


    Außerdem müssten die Gerichte entsprechende Klagen vorrangig und beschleunigt behandeln. Ein erster Termin solle spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift erfolgen, schreibt Römermann, der laut Handelsblatt “einer der führenden Insolvenzexperten Deutschlands” ist. Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität erwartet denn auch wegen der neuen Regelung “eine größere Zahl von Prozessen”. Das Gesetz erstreckt sich dem Aufsatz zufolge auf alle Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, also auch Stätten von Kultur und Sport oder Büroflächen, die aufgrund von Homeoffice-Regelungen nicht genutzt werden.


    Sollte Römermann Recht behalten, dürfte das Gesetz de facto einer Enteignung der Gewerbe-Vermieter gleichkommen. Die müssten wohl auf die Hälfte ihrer Mieterträge verzichten, solange der Staat die Geschäfte weiter schließen lässt.


    Kurios ist auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes mit dem sperrigen Namen “Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht”. Die Bundesregierung führte die Regelung offensichtlich durch die Hintertür ein.
    Am 13. Dezember verabredete Kanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten, das Mietrecht aufgrund der Corona-Krise anzupassen, wie Römermann ausführt.


    Bereits wenige Tage später, am 15. und 16. Dezember, fügte der Rechtsausschuss des Bundestags eine entsprechende Regelung in das Restschuldbefreiungsverfahrensverkürzungsgesetz ein. Bis dahin behandelte der Entwurf des Gesetzes aber gar keine mietrechtlichen Fragen, schreibt Römermann und kommentiert: “Offenbar war der Gesetzgeber gut vorbereitet.”


    Am 17. Dezember verabschiedete der Bundestag das Gesetz. “Ich bin mir fast sicher, dass nicht einmal 10 Prozent der Abgeordneten in einer Umfrage gewusst hätten, über was sie genau abstimmen”, sagt Römermann in einem Interview mit dem Hedgefonds-Manager Florian Homm (siehe hier ab 17:49). Bereits am 31. Dezember trat das Gesetz in Kraft.


    Indes ist die Änderung bislang kaum der breiten Öffentlichkeit bekannt, wie Römermann im Interview erklärt. Laut einer Suche mit Google News berichteten vor allem Fachmedien über die Neuerung. Die Wirtschaftswoche führte am 21. Dezember zudem ein Interview mit Römermann.


    Bisher mussten die Gewerbemieter allein die Kosten des Lockdown tragen. Die Gerichte hatten Klagen von Mietern abgewiesen, die wegen der Geschäftsschließungen weniger Miete zahlen wollten. Die Richter argumentierten unter anderem, die Mieter sollten auf den Online-Versandhandel umsteigen oder Rabattaktionen starten, um Umsätze zu erwirtschaften. Laut dem neuen Gesetz können Gewerbemietverhältnisse nun unter den Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, wie Römermann im Aufsatz schreibt. Der regelt eine sogenannte “Störung der Geschäftsgrundlage”.

    https://reitschuster.de/post/hat-die...ter-enteignet/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bundesregierung will Gewerbevermieter enteignen

    Die Regierung könnte auf Gewerbe-Steuereinnahmen der Mieter verzichten, könnte die Grundsteuer aussetzen. Das alles ginge ganz einfach.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Bundesregierung will Gewerbevermieter enteignen

    Na ja, die Grundsteuer macht das Kraut nicht fett. Die Weiterzahlung der Mieten ist im Lockdown natürlich schon eine Sauerei, aber da soll gefälligst die Regierung finanziell einspringen! Sie hat den Schaden verursacht!
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
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    AW: Bundesregierung will Gewerbevermieter enteignen

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Na ja, die Grundsteuer macht das Kraut nicht fett. Die Weiterzahlung der Mieten ist im Lockdown natürlich schon eine Sauerei, aber da soll gefälligst die Regierung finanziell einspringen! Sie hat den Schaden verursacht!
    Wobei das natürlich schon einen faden Beigeschmack hat, wenn der Staat meinem Mieter den Betrieb untersagt und ich in Folge davon auf meine Miete verzichten soll. Das ist tatsächlich eine Enteignung bzw. kommt einer gleich.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Bundesregierung will Gewerbevermieter enteignen

    Deswegen sollte auch der Staat die Mieten bezahlen und nicht der Vermieter darauf verzichten. So kommt das tatsächlich einer Enteignung gleich, aber wir leben ja mittlerweile in einem totalitären Staat . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

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