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Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin Innenministerium bietet nach Vorfall in Stuttgart Aufklärung an
Eine Altenpflegerin musste nach eigenen Angaben 340 Euro Bußgeld zahlen, weil sie kurz vor Ende der nächtlichen Ausgangssperre früh morgens zur Arbeit startete. So reagiert das Innenministerium.
Stuttgart - Der Fall einer Altenpflegerin, die wegen eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre nach eigener Aussage ein Bußgeld von 340 Euro bezahlen musste, hat hohe Wellen geschlagen.
Der Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Wilfried Klenk, hat eine umfassende behördliche Aufklärung angeboten. „Der Fall bewegt mich“, sagte Wilfried Klenk im Gespräch mit unserer Zeitung. Allerdings möchte die Familie der in Ausbildung befindlichen Altenpflegerin keine weitere Angaben machen und keine weitere Berichterstattung über den Fall: „Wir möchten die Sache auf sich beruhen lassen“, sagte der Vater der volljährigen Frau unserer Zeitung am Dienstag.
Lesen Sie hier: Altenpflegerin startet „zu früh“ zur Arbeit – und zahlt Bußgeld
Polizei gehe „mit Augenmaß“ vor
Somit bleibt vorerst offen, warum sie nach eigener Aussage mit einem Bußgeld über dem Regelsatz von 75 Euro belangt worden ist. Möglicherweise haben weitere Tatbestände zu einem erhöhten Bußgeld geführt.
Staatssekretär Klenk sagte, mit genaueren Daten zu dem Fall lasse sich dieser sicherlich aufklären. Generell gehe die Polizei „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vor, betonte er. Die Regeln für die Ausgangssperren seien von der Politik, nicht von der Polizei gesetzt worden.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...a83c00e72.html
Verstoß gegen Ausgangssperre in Stuttgart Altenpflegerin startet zu „früh“ zur Arbeit – 340 Euro Bußgeld
Seit Mitte Dezember hat die Landespolizei fast 17 000 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre ermittelt. Politiker fordern mehr Sensibilität bei den Kontrollen. Manche Einzelfälle wecken Zweifel.
Stuttgart - Mit nächtlichen Ausgangssperren in Baden-Württemberg von 20 bis 5 Uhr hat das Land ein Alleinstellungsmerkmal – in keinem Bundesland sind die Regeln so streng wie hier. In Bayern und Sachsen beginnen die Sperren er...
Leider erfährt man nur gegen die Zahlung von Euros, wie es weitergeht:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...l?reduced=true
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Da ist eine Corona-Leugnerin!Geändert von Cherusker (28.01.2021 um 09:28 Uhr)
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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28.01.2021, 10:17 #3
AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Altenpflegerin startet zu „früh“ zur ArbeitAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.01.2021, 10:30 #4
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AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Man darf eben nicht vergessen, dass das Virus zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens ganz besonders ansteckend und tödlich ist und einen auch durch geschlossene Autotüren anspringen kann.
"...und dann gewinnst Du!"
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AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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29.01.2021, 07:05 #7
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AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Ich glaub der Meldung nicht so wirklich...
Bei uns in Bayern herrscht ja auch Ausgangssperre... Nach 21 und vor 5 Uhr auf der Straße: Bußgeld von 500 E AUßer: man kanns begründen...
Mein Mann hat als "Systemrelevanter" schon im Feb oder März eine Zettel bekommen daß er Systemrelevant ist und zur Arbeit gehen muß/darf...
Schon seit März darf man ja hier in Bayern eh nur vor die Tür für Ausnahmen...
Mein Mann muß gottseidank erst um 8 Uhr in der Arbeit sein - aber der ist auch regelmäßig 30 Min vorher da da er 80 km Fahrtweg hat und es oft Stau hat und der AG tierisch Streß macht wenn Leute 1 Min zu spät sind.... Da es unfallbedingt gerne mal 30 min braucht bis er am Arbeitsplatz ist und schon Ermahnung hatte weil unfallbedingt wieder mal nix ging, ist fährt er rechtzeitig los daß er selbst bei Stau noch Pünktlich erscheint.. Daß er dadurch meist länger arbeitet weil schon froher eingestempelt wird nicht hinoriert... Aber wehe er ist Punkt 8 nicht am Platz... Deshalb früher losfahren daß selbst bei Stau er pünktlich da ist...
AG die früher anfangen haben sicherlich auch den Mitarbeitern den "Passierschein " ausgestellt ... Arbeit ist nämlich ein Grund auch nach der Sperrstunde - 20/21 -5 Uhr früh unterwegs zu sein...
Irgendwas paßt da nicht - denn Arbeit ist nicht verboten sofern nicht momentan verboten - vor allem nicht wenn systemrelevant wie ier Altenpflege..
Wenn die Dame lange Anreise hat weil um 6 Uhr ihr Job startet und sie deswegen um 4.30 Ihr Haus verläßt, um 4.50 kontolliert wird dann ist das auch mit der Verordnung gedeckt.
Laut der "Preisliste" wäre der Verstoß bei ihrem Landkreis eh nur bei 75 E bei Verstoß und nicht bei über 300 E.. Also irgendwas stimmt da gewaltig nicht...
Ich will damit nicht diese m.E. Maßnahmen beanstanden, die m.E. eh rechtswiedig sind- aber irgendwas stimmt da nicht...
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29.01.2021, 09:54 #8
AW: Corona-Bußgeld gegen Altenpflegerin
Bei Tichy liest man dazu...........
340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit
Ein unglaublicher Vorgang. Weil eine Altenpflegerin etwas früher zur Arbeit gefahren ist - nämlich um 04:50 Uhr - wertete die Polizei das als unnötigen Verstoß gegen die Ausgangssperre. Und verhängte ein saftiges Bußgeld.
In Baden-Württemberg herrscht bereits das, was großen Teilen des restlichen Deutschlands gerade nochmal erspart blieb: Nächtliche Ausgangssperren. Jeden Tag zwischen 20 und 5 Uhr darf man das Haus nicht mehr verlassen. Für Ausnahmen wie z.B. den Weg zur oder von der Arbeit, darf man gnädiger weise noch auf die Straße. Alles andere wäre in Schwabenland natürlich nicht durchsetzbar gewesen.
Eine Bescheinigung dafür, dass man auf dem Arbeitsweg ist, ist allerdings nicht notwendig, weswegen es relativ einfach ist, die Ausgangssperre zu umgehen – die Behauptung reicht in der Regel. Einfach ist es also für Schlitzohren und Gelegenheitslügner – und umso schwerer für ehrliche Häute.
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, wurde in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eine Altenpflegerin von der Polizei angehalten, die einige Minuten vor fünf mit ihrem Auto auf den Straßen unterwegs war. Laut eigener Aussage war die Frau gerade auf dem Weg zur Arbeit. Aber: Sie war einige Minuten früher losgefahren, um vor dem Schichtwechsel noch einen Kaffee zu trinken und einige Patientenakten zu lesen. Eine fleißige Pflegerin, die ihren Job anscheinend sehr ernst nimmt, die es aktuell vermutlich sowieso schon schwer genug hat, eine erkorene Corona-Heldin. Naja oder eben eine Gefahr für die Allgemeinheit, schließlich wäre der Ausbruch aus der Ausgangssperre ja vermeidbar gewesen, es war ja erst 04:50.
Die Polizisten sahen hier jedenfalls keine pflichtbewusste Altenpflegerin, für sie war die Frau nur eine Kriminelle, die während der Ausgangssperre zur Arbeit gefahren ist (was auch immer das im Bezug auf Corona für einen Unterschied macht). Sie hätte schließlich auch bis nach 5 warten können, was viele ja nicht wissen ist, dass die Corona-Ansteckungsgefahr bereits um 05:01 drastisch sinkt. Also: Zack! Bußgeld 340 Euro! Gratulation zum Fahndungserfolg.
Gesetze und Regelungen sollten eigentlich immer einen Zweck haben und ein konkretes Problem lösen. Der Zweck der Ausgangssperre, wie man sie auch finden mag, ist es zumindest in der Theorie, nächtliche Feiern zu unterbinden und somit große Menschenansammlungen und potenzielle Ansteckungsherde zu vermeiden.
Die Frau ist alleine zur Arbeit gefahren. In ihrem Auto. Als Altenpflegerin.
https://www.tichyseinblick.de/daili-...cy7LL-_ia1PggAAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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