Also nicht flächendeckend und nur für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und nur dann, wenn in deiner Gegend ein Verbrecher wohnt, der mit dem Auto die Straßen nutzt oder nutzen könnte, die auch du nutzt. Nun wohnt aber überall ein Verbrecher...

Das umstrittene Mittel der automatisierten Kennzeichenerfassung soll künftig bundesweit eingesetzt werden können. Das sieht ein neuer Paragraf der Strafprozessordnung (StPO) vor, den die Bundesregierung am Mittwoch im Zusammenhang mit weiteren Regelungen beschlossen hat
Demnach dürfen künftig "vorübergehend und nicht flächendeckend" die Kennzeichen von Autos erfasst werden, "wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist, und die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Maßnahme zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann". Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
Mit dem neuen Paragrafen 163g der StPO will die Regierung nun eine "spezialgesetzliche Befugnis der Strafverfolgungsbehörden zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken" einführen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen dabei berücksichtigt werden. Der Einsatz der automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sei "vor allem auf Fernstraßen"geplant, heißt es in dem 154-seitigen Entwurf (PDF).
Ein Straftatenkatalog ist mit dem Einsatz der Kennzeichenscanner nicht verbunden. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge liegt eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vor, "wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen".
Für den Einsatz der Technik ist kein Richtervorbehalt vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft kann die Fahndung beauftragen und muss dazu die Kennzeichen von Fahrzeugen angeben, die auf den Beschuldigten zugelassen sind oder "die auf andere Personen als den Beschuldigten zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit dem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, und die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert wäre".
Die Anordnung muss die "örtliche Begrenzung im öffentlichen Verkehrsraum" benennen und eine Frist enthalten. Auch eine mündliche Anordnung ist möglich. Der Entwurf macht keine Vorgaben über den maximalen örtlichen Umfang der Erfassung oder deren maximale Dauer.
https://www.golem.de/news/gesetzentw...01-153588.html