Entweder ist das Unternehmen pleite oder der Chef möchte selber Hand anlegen:

Teilweise fristlos
Pflegedienst in Dessau kündigt Mitarbeiterinnen ohne Corona-Impfung


Sieben Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes aus Dessau wurden gekündigt, weil sie sich nicht gegen Corona impfen ließen. Der Betrieb will seine Patienten nur noch von geimpften Mitarbeitern versorgen lassen.

"Uns wurde ein Ultimatum von drei Tagen gestellt und es war 12 Uhr. Kurz nach 12 haben wir schon die Kündigung erhalten", sagt eine der gekündigten Mitarbeiterinnen MDR SACHSEN-ANHALT. Sie und sechs Kolleginnen haben ihren Job bei einem Dessauer Pflegedienst verloren, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Einige von ihnen sprachen mit dem MDR. Ihre Namen wollen sie nicht nennen, wichtig ist ihnen jedoch: Sie seien keine Impfgegner.



"Ich werde mich definitiv gegen Corona impfen lassen, ich wollte einfach nur ein bisschen Bedenkzeit", sagte eine der Frauen MDR SACHSEN-ANHALT. "Ich lasse mich auch impfen, aber ich entscheide selbst, wann es so weit ist", eine andere. Sie alle hätten alle empfohlenen Grundimpfungen. Eine Impflicht gibt es außer gegen Masern nicht, trotzdem kamen nun die Kündigungen – bei einigen fristgerecht, bei anderen fristlos.


Alle anderen Mitarbeiter sind jetzt geimpft

Rene Willmer von der Geschäftsführung des Pflegedienstes kann das Zögern seiner ehemaligen Mitarbeiterinnen nicht nachvollziehen. Er und die verbliebenen 24 Kolleginnen und Kollegen haben sich mittlerweile impfen lassen. Denn ab 1. März wollen sie keine Patienten mehr von ungeimpftem Personal versorgen lassen. "Ich denke, jeder, der in der Pflege arbeitet, sollte so viel Verstand haben, dass er weiß, dass das im Endeffekt wichtig ist und dass man das machen muss", sagte er MDR SACHSEN-ANHALT.


Einige der Frauen überlegen, gerichtlich gegen ihre Kündigung vorzugehen. Arbeitsrechtler denken, dass Angestellte, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, durchaus mit einer Klage Erfolg haben könnten. So sagte Johannes A. Menke, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Halle, MDR SACHSEN-ANHALT: "Nach meinem Dafürhalten können es die Arbeitgeber nicht verlangen. Da wird sanfter Druck ausgeübt, dass gesagt wird: Wir wollen personenbedingte Kündigungen vermeiden, deshalb lassen Sie sich doch bitte impfen. Aber vor Gericht würde so eine Kündigung auf äußerst wackligen Füßen stehen."

(...)Wenn es wegen Streit um die Impfung zu einer Abmahnung oder Kündigung kommt, empfiehlt Arbeitsrechtler Menke, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. "Gegen Kündigung muss man innerhalb von drei Wochen klagen, sonst wird sie automatisch wirksam", sagte er. Die beim Dessauer Pflegedienst gekündigten Frauen wollen jedoch eher nicht zurück zu ihrem alten Arbeitsgeber. Die meisten haben bereits mehrere andere Jobangebote bekommen.

Auch dass ungeimpfte Arbeitnehmer nicht mehr einsetzbar wären, denkt der Anwalt nicht. Es gäbe schließlich Schnelltests und bisher habe es mit diesen auch geklappt. "Deshalb ist nicht einzusehen, wenn es keine Impfpflicht in Deutschland gegen Corona gibt, dass dann die Arbeitgeber mit Kündigung drohen", so Menke.

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/de...pfung-100.html