Die Grünen mißachten Regeln und Gesetze: Beförderungen werden willkürlich vorgenommen, Stellen werden nicht ausgeschrieben, sondern mit genehmen Personen besetzt. Das geht schon seit Jahren so und betrifft die Ministerien, die die Grünen führen. Gegenstand dieses Artikels sind die Stellenausschreibungen und Beförderungspraktiken der Grünen Ministerien für Umwelt und des Integrationsministeriums in Rheinland-Pfalz.

Ausnahmen wurden in Rheinland-Pfalz zur Regel
Rechtswidrige Beförderungen mit System im Umweltministerium


Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat wesentlich mehr Personal rechtswidrig befördert als bekannt. Das haben SWR-Recherchen ergeben.

Bis jetzt war bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) die Beförderungspraxis im August in einzelnen Fällen als rechtswidrig eingestuft hatte.
Die Richter sprachen sogar von "grob rechtswidrigem" Handeln, von einem "von Willkür geprägten System", das das Leistungsprinzip konterkariere und nicht einmal "im Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen" genüge. Bei diesen Formulierungen ging es um einzelne Beförderungen, die sich das Gericht näher angesehen hatte.





























Von "Willkür" geprägt - Gericht kritisiert Höfkens Beförderungssystem 4 Min


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Beförderungsstellen wurden nicht ausgeschrieben

Die SWR-Recherchen haben ergeben, dass das Umweltministerium bei Beförderungen systematisch gegen Gesetze (Grundgesetz und Beamtengesetze) verstoßen hat - und zwar über Jahre. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben. Das Ministerium hat dem SWR bestätigt, solche Stellen in den vergangenen zehn Jahren nie ausgeschrieben zu haben.


Darüber hinaus ist es nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber keine Beurteilungen zu erstellen. Solche Beurteilungen beschreiben nach festgelegten Kriterien die Leistung eines Bewerbers.

Klare Rechtslage bei Beförderungen

Aus Zahlen, die das Ministerium dem SWR nennt, geht hervor, dass das Umweltministerium in den vergangenen zehn Jahren (2011 bis 2020) bei den meisten Beförderungen (rund zwei Drittel der Fälle: 160 von 248) auf eine Beurteilung verzichtet hat. In den vergangenen vier Jahren (2017 bis 2020) hatte das Ministerium sogar in fast 90 Prozent der Fälle auf eine Beurteilung verzichtet (85 von 95 Fälle).


Im Grundgesetz und in Beamtengesetzen steht, dass für alle Bewerber solche Beurteilungen vorliegen müssen. Aus dem Landesbeamtengesetz geht ebenso deutlich hervor, dass Beförderungen ausgeschrieben werden müssen, um so zu gewährleisten, dass auf einer Stelle der für diese Aufgabe am besten geeignete Beamte befördert wird. Die Rechtslage ist also klar. Trotzdem wurden gesetzlich vorgeschriebene Grundsätze bei Beförderungen im Ministerium über Jahre ignoriert.

Staatssekretär Griese spricht von "vereinfachtem Verfahren"

Der Verantwortliche im Umweltministerium ist Staatssekretär Thomas Griese. Ein promovierter Jurist, der früher als Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht in Köln gearbeitet hat. Er erklärt das über Jahre währende rechtswidrige Handeln seines Ministeriums so: "Die angewandte Beförderungspraxis des Umweltministeriums hatte sich seit langem bewährt". Den jahrelangen Gesetzesverstoß bei den Beurteilungen nannte er ein "verwaltungsvereinfachendes Verfahren". Griese entschuldigte sich zwar nach Bekanntwerden des OVG-Urteils und teilte mit, dass sich das Ministerium künftig bei Beförderungsverfahren an das Gesetz halte, dennoch versucht er nach wie vor, das jahrelange Fehlverhalten zu verteidigen.



Thomas Griese: "Die Beförderungspraxis hatte sich seit langem bewährt." SWR
Im Rahmen der SWR-Recherchen berichtet der Staatssekretär von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen von 2004. Aus diesem Urteil habe man abgeleitet, dass die eigene Beförderungspraxis im Umweltministerium rechtskonform sei. Dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2020 die Beförderungspraxis als rechtswidrig bewertet habe, zeige, dass die Gerichte inzwischen offensichtlich restriktiver in der Auslegung von beamtenrechtlichen Grundsätzen seien, so Griese.


Ein erfahrener Beamtenrechtler, der nicht genannt werden will, sagte dem SWR, diese Argumentation sei eine Nebelkerze. Das Ministerium biege sich ein 16 Jahre altes Urteil von 2004 zurecht, um damit einen jahrelangen Rechtsverstoß zu rechtfertigen.

Ausnahmen wurden zur Regel

Dabei hatte das Ministerium 2014 die Gelegenheit, etwas zu ändern. Denn schon damals hatte ein Gericht die Beurteilungspraxis kritisiert und angedeutet, dass die Beförderungspraxis Willkür möglich mache. Nach Einschätzung eines Beamtenrechtlers hätte das Ministerium dies zum Anlass nehmen können, die gesamte Beförderungspraxis zu überdenken - Beförderungsstellen also auszuschreiben und konsequent Beurteilungen anzufertigen.
Die Beurteilungspraxis hatte das Ministerium damals tatsächlich geändert - allerdings nicht konsequent genug, wie sich später herausstellen sollte. Wie das Ministerium dem SWR mitteilt, wurde 2015 mit dem Personalrat vereinbart, für Bewerber bei Beförderungen "in der Regel" eine Beurteilung anzufertigen. Diese Formulierung lässt in Einzelfällen Ausnahmen zu. Wie Staatssekretär Griese im Gespräch mit dem SWR heute zähneknirschend zugibt, seien die Ausnahmen aber im Lauf der Jahre die Regel geworden und das sei ein Fehler gewesen.
Integrationsministerium: Beurteilung ja, Stellenausschreibung nein

Erst nach dem in der Wortwahl ungewöhnlich scharfen Urteil des OVG vom August dieses Jahres beteuert Griese, sich bei Beförderungen künftig an das Gesetz zu halten. Das Ministerium werde bei Beförderungsverfahren alle Stellen ausschreiben und alle Bewerber im Verfahren förmlich beurteilen.


Bleibt die Frage, ob sich andere Ministerien ähnlich rechtswidrig verhalten haben. Eine Anfrage beim ebenfalls grün-geführten Integrationsministerium ergab: Beurteilungen der Bewerber habe es bei Beförderungen immer gegeben. Aber: Seit Gründung des Ministeriums 2011 sind Beförderungsstellen auch dort nie ausgeschrieben worden.


Möglicherweise lief das in anderen Ministerien ähnlich, wie das Integrationsministerium andeutet: "Bei der Gründung des Ministeriums haben wir ein Verfahren übernommen, das in der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt zur gängigen Vorgehensweise gehörte." Ähnlich äußert sich auch das Umweltministerium. Staatssekretär Griese sagte dem SWR, die Beförderungspraxis habe man 2011 übernommen. Damals war das Ministerium nach der Landtagswahl an die Grünen gegangen. Zuvor stand es unter der Führung der SPD.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...ungen-100.html

Was angedeutet wird: Es handelt sich nicht nur um einen grünen, sondern um einen linksgrünen Sumpf!