Nach wie vor ist die Angst vor Enthüllungen bei deutschen Politikern extrem groß. Leute wie Merkel, Lauterbach oder Spahn haben besonders viel Dreck am Stecken. In anderen Ländern ist man weiter. Aber da herrschen auch nicht die Linksfaschisten.....


92.278 Strafen aufgehoben: Spanisches Verfassungsgericht erklärt Coronamaßnahmen für verfassungswidrig
Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hebt Spanien zehntausende Bußgelder aus der Lockdown-Zeit auf. Ein Urteil des Verfassungsgerichts erklärte zentrale Teile der Ausgangsbeschränkungen von 2020 für verfassungswidrig, insgesamt wurden bislang 92.278 Strafen annulliert.

Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie erlebt Spanien eine der größten juristischen Aufarbeitungen seiner jüngeren Geschichte. Ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts, zentrale Bestimmungen des Lockdowns von 2020 für verfassungswidrig zu erklären, hat landesweit zur Aufhebung zehntausender Bußgelder geführt. Wie mehrere spanische Medien übereinstimmend berichten, wurden bis zum 3. September 2025 92.278 Strafen annulliert.

Während der ersten Phase der Pandemie hatte die spanische Regierung im März 2020 den Alarmzustand ausgerufen. Strenge Ausgangsbeschränkungen sollten die Ausbreitung des Virus stoppen, wer dagegen verstieß, musste mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Insgesamt wurden mehr als eine Million Bußgelder verhängt, die nun nach dem Urteil des Verfassungsgerichts teilweise neu bewertet werden müssen.
Die Entscheidung betrifft vor allem Maßnahmen, die auf Artikel 7 des königlichen Dekrets 463/2020 basierten. Dieses schränkte im März 2020 die Bewegungsfreiheit stark ein und erlaubte nur notwendige Wege, etwa zum Einkaufen, zur Arbeit oder zum Arzt. Ziel war die Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Der spanische Verfassungsgerichtshof erklärte später zentrale Teile des Artikels wegen übermäßiger Einschränkung der Grundrechte für verfassungswidrig.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass diese Vorschrift das Grundrecht auf Freizügigkeit in unzulässiger Weise einschränkte. Eine solche Suspendierung, so das Gericht, hätte „nur unter einem Ausnahmezustand verhängt werden dürfen“, dies sei bei der ersten Welle der Corona-Pandemie nicht gegeben gewesen.
Da das Urteil rückwirkend gilt, sind alle Verwaltungsakte, die auf den beanstandeten Regelungen beruhen, „von ihrem Ursprung an als ungültig“ einzustufen. Betroffen sind insbesondere Verfahren, die bislang nicht endgültig abgeschlossen sind.
Die Aufhebung zehntausender Strafen stellt die Behörden vor erhebliche Herausforderungen. Neben der formalen Aufhebung der Sanktionen geht es auch um Rückzahlungen bereits gezahlter Beträge. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben entsprechende Ansprüche gestellt. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch regional sehr unterschiedlich – und oft schleppend. Besonders kompliziert sind Fälle, in denen Bußgelder im Rahmen der sofortigen Zahlung beglichen oder bereits gerichtlich abgeschlossen wurden.
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