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    Gericht kippt generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester

    Gericht kippt generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester

    Die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg haben das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt.
    Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die aktuelle Fassung des niedersächsischen Regelwerks verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Land muss nun die Corona-Verordnung nachbessern und das Feuerwerksverbot konkreter fassen. So lange gelten Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester als erlaubt.
    Kläger: Verbot zu umfassend

    Das Verbot sollte landesweit bis zum 10. Januar 2021 gelten. Am Mittwoch hatte eine Person aus Niedersachsen mit einem Normenkontrolleilantrag dagegen geklagt. Sie hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine erforderliche Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.
    Kein "infektionsschutzrechtlich legitimes Ziel"

    Der 13. Senat des OVG gab diesem Antrag statt. Nach Auffassung der Richter dürfen mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden - also etwa die Bevölkerung vor einer Covid-Infektion zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.
    Böller-Verletzungen binden Krankenhaus-Kapazitäten nicht

    Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Jedoch reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.
    Gericht: Wunderkerzen provozieren keine Ansammlung

    Außerdem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren. Für ein landesweites Verbot von Feuerwerkskörpern - also nicht nur ein Verbot an publikumsträchtigen Plätzen - habe das Land Niedersachsen zudem keine überzeugende Begründung präsentiert.
    Land muss Verordnung anpassen

    Das Verbot habe ersichtlich gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Hersteller von Pyrotechnik. Zudem werde die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt. Der Beschluss zu dem Eilantrag ist laut OVG unanfechtbar. Weiterhin untersagt sind indes große öffentliche Feuerwerke.
    Neues Bundesgesetz verbietet Böllerverkauf

    Ob aber Feuerwerkskörper nun tatsächlich zu Silvester verkauft werden dürfen, bleibt eher fraglich. Denn in Berlin hat der Bundesrat am Freitag eine Änderung der Sprengstoffverordnung beschlossen. Damit ist entsprechend dem Wunsch der Bundesregierung ein Verkaufsverbot für Böller und Raketen auf den Weg gebracht worden.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niede...rwerk1192.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Na, wenigstens ist das Bußgeld bereits festgelegt, mögen Gerichte in Deutschland auch urteilen....


    Corona-Blog: Bis zu 1.000 Euro Böller-Bußgeld in MV



    Im Blog hat NDR.de Sie auch am Donnerstag, den 17. Dezember über die Folgen der Coronavirus-Pandemie für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg informiert....

    Bis zu 1.000 Euro Bußgeld für illegales Böllern in MV

    Wer trotz des Corona-bedingten Verbots an Silvester in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich böllert, muss mit einem Bußgeld von 50 bis 1.000 Euro rechnen. Das gab die Landesregierung heute bekannt. "Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden", sagte Innenminister Torsten Renz (CDU). Nach einer Kabinettssitzung am Dienstag hatte Renz noch einen Bußgeldrahmen von 50 bis 100 Euro angekündigt. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstoße, tue dies bewusst, so Renz. Es werde sehr breit darüber aufgeklärt und jeder kenne die Vorgaben. Auch der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr verboten. Davon ausgenommen ist sogenanntes Kleinstfeuerwerk wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallfrösche...

    https://www.ndr.de/nachrichten/info/...ticker710.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Gericht kippt generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester

    Man muss Verbote auch durchsetzen. Laut Gesetz darf nicht in der Nähe von Kirchen und Altenheimen geböllert werden. Genau so eine Situation habe ich bei mir um die Ecke und nirgendwo in der ganzen Region wird mehr geböllert als hier.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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