Familienvater (†49) stirbt durch Faustschlag: Angeklagter soll in U-Haft mit Tat geprahlt haben

Augsburg - Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen einen 49-jährigen Feuerwehrmann und Familienvater auf dem Augsburger Königsplatz wurden am Donnerstag die Plädoyers gehalten.

Der Hauptangeklagte (l.) steht im Gerichtssaal des Landgerichtes neben den zwei Mitangeklagten. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben eine sechsjährige Haftstrafe für den 17 Jahre alten Hauptangeklagten gefordert.
Er sehe es als erwiesen an, dass der Jugendliche am Abend des Nikolaustags 2019 den tödlichen Schlag aus Streben nach Dominanz abgegeben habe, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts.
"Angst war es nicht, Verteidigungswille war es nicht." Der 49-Jährige war durch eine Hirnblutung infolge des Schlages binnen kurzer Zeit gestorben. Auch TAG24 berichtete damals über die schreckliche Tat.
Als der 49-Jährige am Boden lag, habe der junge Mann dann gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlichen noch einen Freund des Mannes verprügelt und schwer verletzt.
"Die Lektion war, wo ist die nächste Gelegenheit?", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für die Verhängung der Jugendstrafe.

Tödlicher Schlag am Königsplatz: Verteidigung plädiert auf Nothilfe

Feuerwehrleute trauern am Königsplatz in Augsburg um ihren verstorbenen Kameraden. (Archivbild) © Stefan Puchner/dpa
Die Verteidigung beantragte hingegen eine Bewährungsstrafe für den 17-Jährigen. Für den tödlichen Schlag könne man ihn nicht bestrafen - er habe einen Freund schützen wollen, den der 49-Jährige zuvor gestoßen habe.
"Für mich ist das eine Attacke", betonte einer der Verteidiger.
Rechtlich sei der Faustschlag also Nothilfe gewesen. Die Bewährungsstrafe ergebe sich aus der gefährlichen Körperverletzung gegen den 50-jährigen Freund des Mannes.
Mit dem 17-Jährigen sitzen auch die beiden Männer im Alter von 18 und 20 Jahren auf der Anklagebank, die an der Attacke auf den 50-Jährigen beteiligt gewesen sein sollen.
Für sie beantragte der Staatsanwalt Bewährungsstrafen gemäß des Jugendstrafrechts. Das Urteil soll am Freitag (10.30 Uhr) gesprochen werden.

Update, 15.39 Uhr: Angeklagter soll vor Mithäftlingen geprahlt haben: "Ich habe schon einen totgeschlagen."

Was dem Staatsanwalt zufolge auch nach der Hauptverhandlung bleibt, sei die quälende Frage: "Warum?"
Dass sich der 17-Jährige auch in der monatelangen Untersuchungshaft nicht reflektiert mit seiner Tat auseinandergesetzt habe, zeige seine "schreiend dumme" Prahlerei vor Mithäftlingen: "Ich habe schon einen totgeschlagen."
Die Verteidigung hingegen betonte, wie sehr der Jugendliche unter der Stigmatisierung als "Feuerwehrmannmörder" leide.
Die Nebenklage schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an: Sowohl die Ehefrau und Tochter des getöteten 49-Jährigen als auch der bei der Prügelattacke schwer verletzte 50-Jährige leiden demnach noch immer massiv.
In einem Schreiben der Ehefrau, welches ihre Vertreterin verlas, hieß es: "Mit seinem Tod ist auch ein Teil in mir gestorben."
Bei dem 18-Jährigen und dem 20-Jährigen sprach sich der Vertreter des 50-jährigen Opfers aber für Haftstrafen statt Bewährungsstrafen aus: Sein Mandant leide wegen der "Gewaltorgie" noch heute unter anderem unter Lähmungserscheinungen im Gesicht.
Die Verhandlung endete mit den letzten Worten der Angeklagten. Der 17-Jährige, der zuvor geschwiegen hatte, sagte, er habe nicht gewollt, was passiert sei, und wünsche den Angehörigen viel Kraft. Auch die beiden anderen Angeklagten baten um Entschuldigung. Das Urteil soll am Freitag (10.30 Uhr) gesprochen werden.

https://www.tag24.de/justiz/prozess-...engnis-1712431