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    Prozess um Lkw-Attacke - Gutachter zum Vorfall: "Ich sehe kein gewalttätiges Motiv"

    Wir hatten es ja fasst verdrängt - mit Mithilfe der Presse, die den Vorfall entweder totschwieg oder herunterschrieb- es gab ja auch ein islamisches Terrorattentat in Limburg. Der Attentäter steht nun vor Gericht.

    Natürlich wird das Attentat heruntergeschrieben, denn es darf ja nicht sein, also ist es nicht. Dazu gehört selbstverständlich, dass der Terrorakt mit einem LKW zur LKW-Attacke umgeschrieben wird:


    Urteil am kommenden Mittwoch
    Prozess um Lkw-Attacke - Gutachter zum Vorfall: "Ich sehe kein gewalttätiges Motiv"





    Der Prozess um die Lkw-Attacke in Limburg geht weiter. Nun äußerte sich ein psychiatrischer Gutachter. Nach ihm habe der Angeklagte keine kriminellen Neigungen.



    Limburg - Menschen gehen unterschiedlich mit Problemen um. Die einen versuchen, sie zu lösen, die andere anderen versuchen, sie zu verdrängen - je nach Persönlichkeit und Erfahrungen. Der vor dem Landgericht in Limburg wegen versuchten Mordes angeklagte syrische Flüchtling Omar A. neigt offenkundig dazu, seine Probleme zu verdrängen. Das macht er mit Hilfe von Alkohol und vor allem mit Cannabis.


    Für den psychiatrischen Gutachter Dr. Dieter Jöckel steht fest, dass der Angeklagte nicht die Absicht hatte, Menschen Schaden zuzufügen, nachdem er vor etwas mehr als einem Jahr in Limburg einen Lkw gekapert und kurz darauf auf mehrere Fahrzeuge aufgefahren war - was ihm die Anklage wegen versuchten Mordes einbrachte. "Ich sehe kein gewalttätiges Motiv", sagte der Sachverständige am Freitag im Prozess vor dem Limburger Landgericht. Deshalb rechnet er auch nicht damit, dass Omar A. künftig zu einer ähnlichen Tat fähig ist. Es gebe keine Hinweise auf charakterliche Mängel oder eine kriminelle Neigung des Angeklagten.

    Limburg: Prozess um Lkw-Attacke - Schuldfähigkeit beeinträchtigt


    Damit schloss der 60 Jahre alte Facharzt für Psychiatrie am fünften Verhandlungstag eine Amokfahrt aus. Vorstellbar sei höchstens, der Angeklagte habe in einer Kurzschlussreaktion Schluss machen wollen, erklärte Jöckel. Aber es gab und es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der 33-jährige Angeklagte jemals Selbstmord begehen wollte.


    Omar A. war nach Darstellung des psychiatrischen Sachverständigen zum Zeitpunkt der Tat - vier Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland - frustriert über seine Situation. Er hatte kein Geld, keine Perspektiven, sprach immer noch sehr wenig Deutsch, war ständig auf das Wohlwollen anderer angewiesen. Er litt - als Folge von Folterungen im syrischen Bürgerkrieg - unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und nahm als vermeintlichen Problemlöser vor allem Cannabis, ohne schwerstabhängig zu sein. Daraus ergab sich am Tag der Tat gleichwohl eine fatale Mischung, die ihn auf die Anklagebank brachte.


    Ein Urteil soll schon am kommenden Mittwoch gefällt werden. Das deutete der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Janisch am Freitagmittag an, was kurz darauf vom Landgericht offiziell bestätigt wurde. Ursprünglich waren am Mittwoch nur die Plädoyers von Staatsanwalt Johannes Jacobi von Wangelin und Verteidiger Bernward Kullmann geplant, ein Urteil erst am Freitag.
    Das wahre Motiv des Angeklagten bleibt auch nach dem Ende der Beweisaufnahme im Dunkeln. Sicher ist aus Sicht des psychiatrischen Sachverständigen, dass Omar A. während der Tat zwar erheblich beeinträchtigt war in seiner Steuerungsfähigkeit, "aber er wusste schon, dass er den Lkw nicht benutzen darf". Und er war noch in der Lage, den Lkw zu fahren. Eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten könne er nicht völlig ausschließen, seine Schuldfähigkeit sei durch den Drogenkonsum auf jeden Fall beeinträchtigt.

    Lkw-Attacke in Limburg: Plädoyers und Urteil im Gerichtszelt in Offheim

    Keine wissenschaftliche Erklärung hatte der Gutachter für die große Erinnerungslücke des Angeklagten. Am zweiten Verhandlungstag hatte Omar A. ausgesagt, er habe kurz vor der Tat einen sehr starken Joint geraucht und könne sich nur noch an die Lichter des Lkw erinnern, auf die er zugegangen sei und sich dann erst wieder daran erinnern, wie er - nach dem Unfall - im Krankenwagen behandelt worden sei. Zwar gebe es akute Drogenpsychosen, erklärte Jöckel, aber die Betroffenen könnten sich anschließend in der Regel daran erinnern - auch wenn ihre Wahrnehmung nicht der Realität entspreche. Er wolle damit dem Angeklagten jedoch nicht unterstellen, dass dieser lügt.

    Vielmehr passe dies dazu, etwas zu verdrängen - in diesem Fall die Tat.

    Nach seiner Begutachtung könne er keinen Realitätsverlust beim Angeklagten erkennen. In der Untersuchungshaft verhalte sich der Angeklagte kooperativ und habe zudem glaubhaft versichert, von Drogen und Alkohol wegkommen zu wollen.


    Der Vorsitzende Richter wollte wissen, welche Straftaten vom Angeklagten zu erwarten seien - ohne eine Therapie. Jöckel erklärte, er erwarte von A. keine schweren Straftaten. Aber es sei durchaus mit Körperverletzungen und auch sexuellen Belästigungen zu rechnen - und damit genau den Delikten, mit denen der Angeklagte vor der Tat im Oktober 2019 bereits aufgefallen war, als er in zwei Fällen jeweils unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.


    Diese Frage ist juristisch insofern von Belang, als bei einer Verurteilung des Angeklagten eine Unterbringung im Maßregelvollzug - zum Beispiel in der Vitos-Klinik in Hadamar - wahrscheinlich ist. Die Plädoyers und das Urteil werden am kommenden Mittwoch im Gerichtszelt auf dem Gelände der Firma Much im Offheimer Gewerbegebiet gesprochen.

    Prozess in Limburg: Wie groß war die Lebensgefahr auf der Rückbank?

    In der Bewertung der Frage, ob der Angeklagte Omar A. den Tod von Menschen durch den Auffahrunfall mit dem Lkw zumindest billigend in Kauf genommen hat, was den Vorwurf des versuchten Mords der Anklage rechtfertigt, spielt eine große Rolle, inwiefern Menschen auch schwerer oder sogar lebensbedrohlich hätten verletzt werden können. Denn der Angeklagte konnte nicht wissen, mit wie vielen Personen ein Auto besetzt ist. In den Fokus der Verhandlung rückte ein schwarzer Kleinwagen, der bei dem Unfall vor allem im hinteren Bereich erheblich beschädigt worden war.


    Der technische Sachverständige hatte deshalb von einer hohen Wahrscheinlichkeit gesprochen, dass eine Person auf der rechten Seite der Rückbank erheblich verletzt worden wäre; zum Glück saß in dem Wagen nur die Fahrerin, die - wie alle anderen Unfallbeteiligten - nur leichte Verletzungen davontrug. Verteidiger Bernward Kullmann zog diese Expertise in Zweifel. Doch Rechtsmediziner Gerhard Kernbach-Wighton aus Gießen bestätigte am Freitag diese Einschätzung. Hätte dort jemand hinten rechts im Auto gesessen, wäre es zu schweren Verletzungen gekommen. (Stefan Dickmann)

    https://www.fnp.de/lokales/limburg-w...-90079152.html

    Damit ist bewiesen: Es gibt keine islamischen Terrorattentate in Deutschland. Die Täter nämlich sind geistig verwirrt, haben Kurzschlußreaktionen, posttraumatische Belastungsstörungen, sind frustriert, stehen unter Drogen und Alkoholeinfluß (übrigens nimmt jeder Terrorattentäter Drogen und Alkohol vor der Tat ein) und na, ja, das Motiv bleibt in Deutschland selbstverständich immer im Dunkeln.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Prozess um Lkw-Attacke - Gutachter zum Vorfall: "Ich sehe kein gewalttätiges Motiv"

    Solche Gutachter gehören hinter Gitter.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Prozess um Lkw-Attacke - Gutachter zum Vorfall: "Ich sehe kein gewalttätiges Motiv"

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Solche Gutachter gehören hinter Gitter.
    Leider macht man die Gutachter nie für die Folgen verantwortungsloser „Gutachten" haftbar.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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