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    Flüchtling darf Frau und Kinder nachholen - Landrat bleibt hart: „Nehmen sie nicht auf“

    Eine Frau und vier Kinder. Ohne die ist er geflohen und nun holt er sie von irgendwoher nach, woher, wird nicht gesagt. Auch nicht, warum er ohne Frau und Kinder geflohen ist.

    Die Prognose für die Zukunft ist auf jeden Fall klar: Die sechsköpfige Familie bleibt ein Sozialfall, denn selbst wenn der Afghane jemals arbeiten sollte, wird sein Gehalt niemals für den Unterhalt reichen.

    Ansonsten mal wieder: Ein klassischer Lückentext, dessen Inhalt sich dem Leser durch die vielen Lücken eben nicht erschließt. Vielleicht ist die Familie ja bereits in Deutschland untergebracht oder in Österreich? Wer weiß, warum der Landrat zu der Einschätzung "Reisende" kommt.


    Flüchtling darf Frau und Kinder nachholen - Landrat bleibt hart: „Nehmen sie nicht auf“

    Im bayerischen Gröbenzell ist ein Asylstreit ausgebrochen. Ein Flüchtling holt seine Familie nach Deutschland - doch der Landkreis will sie nicht unterbringen.

    • In Bayern schwelt ein Asylkonflikt innerhalb eines Landkreises.
    • In der Gemeinde Gröbenzell sollen fünf neue Flüchtlinge aufgenommen werden.
    • Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist nicht bereit, diese aufzunehmen.



    Gröbenzell – Zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Gröbenzell schwelt ein Asylkonflikt. Im Rahmen des Familiennachzugs werden voraussichtlich fünf Menschen in Gröbenzell ankommen, die unterzubringen der Landkreis nicht bereit ist.
    Gröbenzells Bürgermeister und UBV-Kreisrat Martin Schäfer sprach das Thema im Kreistag an und bat Landrat Thomas Karmasin um eine Lösung. Letzterer aber beteuerte: Er werde die Familie nicht unterbringen.


    Asylkonflikt in Gröbenzell: Wohin mit der Flüchtlingsfamilie?

    Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Martin Schäfer erklärt auf Nachfrage, dass in Gröbenzell ein Asylbewerber mit dauerhaftem Bleiberecht in einem Heim des Landkreises lebt. Eigentlich müsste er ausziehen, weil er ja anerkannt ist. Wegen der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt hatte der Landkreis aber vor langer Zeit beschlossen, so genannte Fehlbeleger in seinen Unterkünften wohnen zu lassen.
    Gröbenzell: Asylbewerber holt Frau und vier Kinder nach - Landkreis ist zuständig

    Der Asylbewerber in Gröbenzell holt nun seine Frau und vier Kinder nach, wozu er nach Bundesgesetzgebung des Recht hat. Nur: Wo sollen die sechs Menschen dann wohnen? Denn es ist unklar, wer juristisch betrachtet für die Unterbringung zuständig ist. Bürgermeister Schäfer ist überzeugt, dass die Kommune nicht zuständig ist, wohl aber der Landkreis.
    Zwar ist die Gemeinde verpflichtet, sich um Obdachlose zu kümmern. Die Frage jedoch: Ist jemand in einem Ort obdachlos, in dem er vorher schon seinen Lebensmittelpunkt hatte? Oder ist er obdachlos in einem Ort, in dem er gerade angekommen ist?
    Asylkonflikt im Landkreis Fürstenfeldbruck: Bürgermeister appelliert an Landrat

    Im Kreistag berichtete Schäfer, dass es genügend freie Plätze gebe. Erst unlängst habe er dem Kreis für die Unterbringung von Asylbewerbern zwei Häuser zur Verfügung gestellt. Er appellierte an Karmasin: „Bitte gehen Sie in sich.“
    Das hat der Landrat allerdings nicht vor, jedenfalls nicht im Sinne Schäfers, wenn es bei seiner Haltung aus der Sitzung bleibt. Karmasin sieht nicht ein, dass der Staat helfen solle, nur weil jemand von A nach B reist. Die Ankommenden seien weder Obdachlose noch Flüchtlinge.
    Landrat aus Fürstenfeldbruck bleibt hart: Familie in Gröbenzell nur Reisende, keine Flüchtlinge

    Es seien einfach Reisende. Er habe immer gewarnt vor der Problematik des Familiennachzugs und auf Regelungen gedrängt. Im allgemeinen Taumel sei das aber damals untergegangen. Ohne Rechtsgrundlage könne er kein Geld ausgeben, sagte Karmasin. „Wir nehmen sie nicht auf.“ Nur im Falle der Erfrierungsgefahr sei er bereit, einzuschreiten.
    Wie Martin Schäfer tags darauf gegenüber dem Fürstenfeldbrucker Tagblatt erklärte, verstehe er die Argumente beider Seiten. Allerdings müsse die Frage nun mal geklärt werden – man werde schon eine Lösung finden. Zur Not werde er ein Hotelzimmer anmieten, was aber Geld kostet. Sicher sei: „Ich werde die Familie nicht draußen stehen lassen.“


    Die Unterbringung von Migranten ist nicht mehr das große Thema, das es schon einmal war. Die Lage im Hintergrund aber ist weiter prekär. Inzwischen hat die Corona-Krise das Thema Asyl in den Hintergrund gedrängt. Doch es ist weder vergessen noch ausgestanden – wie ein Gespräch mit Landrat Thomas Karmasin zeigt.

    https://www.merkur.de/lokales/fuerst...-90069001.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtling darf Frau und Kinder nachholen - Landrat bleibt hart: „Nehmen sie nicht auf“

    Scheinbar hat der "Flüchtling" auf eigener Faust seine Familie nachgeholt, an den Behörden vorbei. Man kann diese Leute durchaus auf die Straße setzen, mit deutschen Obdachlosen macht man das doch auch.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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