Die evangelische Kirche versucht sich in Framing. In der Rubrik "Schuld und Vergebung" lesen wir von einem Touristenmord. Na, ja, die passieren ja öfter einmal.

Schuld und Vergebung

Behörden sehen keine Versäumnisse bei Touristenmord


Sachsens Innenminister Wöller fordert Abschiebung von Gefährdern



Ein polizeibekannter Gefährder tötete Anfang Oktober in Dresden einen Touristen. Er wurde vom Verfassungsschutz überwacht. Die Behörden erklären, sie hätten alle Mittel ausgeschöpft.

Dresden (epd). Die sächsischen Behörden können nach der tödlichen Messerattacke auf einen Touristen in Dresden keine Versäumnisse im Umgang mit dem bereits zuvor polizeibekannten mutmaßlichen Täter erkennen. Der 20-jährige Syrer sei 2017 als Gefährder eingestuft worden und daher nach seiner Haftentlassung mit entsprechenden Maßnahmen belegt worden, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, am Donnerstag in Dresden. Er sei ein islamistischer Extremist. Es sei erkennbar geworden, dass er sich während seiner Haft vom Islamismus nicht losgesagt hat.


Der Syrer war laut Landeskriminalamt Sachsen nach seiner Entlassung Ende September zeitweise nachrichtendienstlich observiert worden. Zudem hatte er Meldeauflagen zu erfüllen, denen er auch nachgekommen sei, sagte Dirk Münster vom Landeskriminalamt. Er habe sich zudem mit seinem Bewährungshelfer getroffen.


Das alles sei aber keine Garantie dafür, dass eine solche schreckliche Tat verhindert werden kann. "Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit, das müssen wir uns eingestehen", sagte Christian. Selbst eine Rund-um-die-Uhr-Observation hätte dies nicht leisten können.


In Dresden waren am 4. Oktober zwei Touristen mit einem Messer angegriffen worden, einer der beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen erlag seinen Verletzungen, ein zweiter wurde schwer verletzt. Am Dienstag war in diesem Fall ein 20-jähriger Syrer festgenommen worden. Dem abgelehnten Asylbewerber wird laut Staatsanwaltschaft Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Wegen des mutmaßlich radikal-islamistischen Hintergrunds hatte der Generalbundesanwalt den Fall an sich gezogen.


Als Konsequenz auf die Messerattacke forderte Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU), Gefährder und schwere Straftäter auch nach Syrien abzuschieben. "Die Sicherheit der Bevölkerung geht eindeutig vor", erklärte Wöller im Kurznachrichtendienst Twitter. Deshalb könne es "keinen generellen Abschiebestopp für Gefährder und schwere Straftäter mehr geben".


Nach Angaben des Präsidenten des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen, Petric Kleine, hatte eine Analyse im Juli 2020 bestätigt, dass von dem jetzt erneut Beschuldigten "eine hohe Gefahr ausgeht". Es habe "eine hohe Wahrscheinlichkeit" bestanden, dass sich der Syrer nach seiner Haftentlassung erneut in der extremistisch-islamistischen Szene bewegen würde, fügte Christian hinzu.


Das Motiv ist laut Staatsanwaltschaft Dresden noch unklar. Ein radikal-islamistischer Hintergrund stehe allerdings im Raum, sagte Obertstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Er bestätigte zudem, dass der Syrer während seiner Haft zwei Bedienstete leicht verletzt hatte. Laut Schmidt war der Syrer erst am 29. September nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter sogenannter Führungsaufsicht. Er sei aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.


Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) sprach von einer "feigen Tat", warnte aber auch davor, pauschale Urteile zu fällen. Hunderte Flüchtlinge aus Syrien hätten sich in der Stadt ein neues Leben aufgebaut und hielten sich an Recht und Gesetz.

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