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    In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

    Ich werde den Eindruck nicht los, dass die SPD diese Vereine fördert. Denn sie wissen, was sie tun oder warum sie etwas nicht tun.

    In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

    Ein vom Verfassungsschutz explizit als extremistisch bezeichneter Verein genießt Steuervorteile? In Deutschlands zweitgrößter Stadt ist das möglich - nicht nur ein juristischer Skandal, sondern auch einer mit politischer Sprengkraft.



    Seit in der Hansestadt eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen um Mohammed Atta die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA plante und durchführte, hat man in Hamburg ein Auge auf islamistische Hassprediger und Gefährder. In den vergangenen Jahren erhielten etwa die Furkan-Gemeinschaft und die Hizb ut-Tahrir, zwei gewaltorientierte, islamistische Organisationen, erheblichen Zulauf; sie zählen bereits hunderte Anhänger, was bei den Sicherheitsbehörden die Alarmglocken schrillen ließ. Und auch die Taqwa-Moschee sowie die El-Iman-Moschee des Vereins El Iman (früher El Tauid) in Hamburg-Harburg wurden vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt; sie waren als Anlaufstellen für Radikale aufgefallen, auch der Salafisten-Prediger Pierre Vogel trat dort schon auf.


    Eine undurchsichtigere Rolle spielt das Islamische Zentrum Hamburg, die wohl berüchtigtste Islamisten-Vereinigung Deutschlands, die u.a. die türkisgekachelte Imam-Ali-Moschee an der Außenalster betreibt und sich nach außen offen und tolerant gibt, etwa jährlich zum „Tag der offenen Moschee“ einlädt. Obwohl der Verein bestrebt ist, seine engen Beziehungen zum iranischen Mullahregime zu leugnen oder herunterzuspielen, gilt das IZH als Propagandazentrale des islamischen Extremismus schiitischer Prägung.


    Als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung verfolgt das IZH das Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland und Europa zu verbreiten. Seit jeher ernennt Teheran die Leiter des IZH, zuletzt wurde Dr. Mohammad Hadi Moffateh von Ayatollah Ali Chamenei nach Hamburg entsandt. Moffateh ließ im Januar 2020 eine Trauerfeier für den bei einem US-Militäreinsatz im Irak getöteten Führer der iranischen Al-Quds-Brigaden, Qasem Soleimani, ausrichten und begründete dies recht abenteuerlich damit, dass der General „ein Mann (gewesen sei), der sich für Frieden im Nahen Osten einsetzte“, eine „respektvolle Persönlichkeit“, und - die Wortwahl entlarvte ihn - ein „Märtyrer“.

    Freund der Hisbollah und Partner der Stadt

    In diesem Sinne organisierte das IZH in den vergangenen Jahren auch den antiisraelischen und antisemitischen „Al-Quds-Tag“ in Berlin regelmäßig in erster Reihe mit, charterte zu diesem Zweck u.a. Busfahrten in Hauptstadt. Funktionäre des Vereins nahmen an diesen judenfeindlichen Hasskundgebungen aktiv teil. Noch beunruhigender: Anhänger der terroristischen schiitisch-libanesischen Hisbollah verkehrten auch schon im IZH, ihnen wurden vom Verein Versammlungsräume zur Verfügung gestellt.


    Da nimmt es nicht wunder, dass der Verfassungsschutz schon vor Jahrzehnten auf das IZH aufmerksam wurde. Seit 2009 wird die Organisation in den Berichten des Bundesverfassungsschutzes als „extremistische Gruppierung“ benannt, ebenso in den Berichten des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) der Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019.


    In vollem Wissen um die, sagen wir: besorgniserregende Ausrichtung des Vereins mit der pittoresken „Blauen Moschee“ schloss der Hamburger Senat, damals noch unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, im Jahre 2012 einen Staatsvertrag mit der SCHURA (ein Projekt, das noch von Scholz‘ Vorvorgänger Ole von Beust initiiert worden war), dem Dachverband verschiedener Moscheevereine und weiterer muslimischer Einrichtungen und Bildungsträger, dem u.a. das IZH als Gründungsmitglied angehört und in deren Vorstand es sogar seit Jahren in führender Position vertreten ist - vom Senat hofiert, etwa beim Ramadan-Bankett, an dem jedes Jahr der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion teilnimmt, was zuletzt Ekkehard Wysocki Kritik einbrachte. Der Staatsvertrag ist in Hamburg weiterhin umstritten; Rot-Grün will daran festhalten, CDU und FDP haben Bauchschmerzen und die AfD würde das IZH am liebsten schließen lassen. Diese drei Parteien fordern die Kündigung, mindestens aber eine Aussetzung des Vertrags, der den in der SCHURA organisierten Gruppen gewissermaßen einen Halal-Stempel gewährt und implizit eben auch das IZH als honorigen Partner des Senats und der Stadt Hamburg erscheinen lässt.

    Gemeinnützige Extremisten



    Ist schon der Staatsvertrag problematisch, der in zwei Jahren auch im Lichte der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse einer Überprüfung unterzogen werden soll, rollt nun neues Ungemach auf den Senat zu: Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hat eine Große Anfrage vorbereitet, die einen brisanten Umstand thematisiert: Gemäß § 51 (3) der Abgabenordnung ist extremistischen Vereinen (und als solcher wird das IZH, wie gesehen, vom Landesamt für Verfassungsschutz gelistet) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Und der AfD-Bürgerschaftsfraktion liegt eine schriftliche Auskunft des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ vor, als gemeinnütziger Verein anerkannt zu sein. Das zuständige Finanzamt habe den bereits zuvor gültigen Freistellungsbescheid zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert.



    AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:

    „Dass vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch und islamistisch eingestufte Organisationen bis heute als gemeinnützig anerkannt sind und Steuervorteile genießen, ist nicht nur ein Beleg für akutes Staatsversagen, sondern ein massiver Rechtsbruch. Dass das IZH trotz seiner verfassungsfeindlichen Ausrichtung Steuervergünstigungen erhält, setzt dem ganzen die Krone auf. Die hier zutage tretende Unterminierung des Rechtsstaates hat einzig und allein der rot-grüne Senat zu verantworten und muss weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.“



    Tatsächlich hat der Bundesfinanzhof 2018 in einem wegweisenden Urteil zur Streitfrage über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-extremistischen Vereins und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Finanzbehörde entschieden, dass „die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO [voraussetzt], dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.“ Das zuständige Finanzamt hat also im vorliegenden Fall jahrelang geltendes Recht gebrochen, weshalb man entweder von Inkompetenz oder Vorsatz ausgehen muss.



    Nun verhält es sich so: Neben neun linksextremistischen Gruppen, die einer breiteren Öffentlichkeit im Juli 2017 anlässlich der Plünderungen, Zerstörungsorgien und massiven Angriffe auf Polizeibeamte während des G20-Gipfels in der Hansestadt bekannt wurden, vier kurdischen beziehungsweise türkischen Vereinen und dem bereits erwähnten El Iman ist auch das IZH beim Registeramt Hamburg registriert und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich eines Hamburger Finanzamtes oder der Finanzbehörde.
    Skandalöse Passivität des Senats

    In der Großen Anfrage der AfD-Fraktion heißt es:

    „Nach § 51 (1) Abgabenordnung (AO) werden einer Körperschaft, „die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt“, Steuervergünstigungen gewährt – ihr die sogenannte „Gemeinnützigkeit“ zuerkannt. Eine Steuervergünstigung setzt gemäß § 51 (3) jedoch zwingend voraus, „dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind“.



    Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie es um die Erwägung der Zu- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Lichte der LvF-Berichte steht; ob Steuerbescheide geändert wurden; wie sorgfältig nachrichtendienstliche Berichte über das IZH und andere extremistische Vereine gelesen wurden; warum die Finanzbehörde keine Konsequenzen gezogen hat; ob rückwirkend Körperschafts- oder Gewerbesteuerveranlagung angeordnet wurden; ob das IZH jemals gegen seine Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz protestiert hat; ob Fördermittel bewilligt, Geldbußen verhängt oder Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister erhoben wurden; was der Senat zur Korrespondenz zwischen Finanzamt und IZH zu sagen hat; und: Namen und Tätigkeitsbereiche der involvierten Beamten.


    Erschwerend kommt hinzu, dass die Angelegenheit keineswegs ein „Einzelfall“ ist, sondern an die kategorische Weigerung des Senats anknüpft, das IZH für seine regelmäßigen Verfehlungen beizeiten zu sanktionieren, was seit 2012 tatsächlich kein einziges Mal geschah. Nun bringt die Verleihung der Gemeinnützigkeit zusätzlich zur ohnehin schon skandalösen Passivität des Senats das Fass zum Überlaufen.


    Welche politischen Wellen das Bekanntwerden einer steuerlichen Begünstigung von Vereinen, die extremistische Ziele verfolgen und mit der im Grundgesetz festgelegten freiheitlich-demokratischen Werteordnung nichts am Hut haben, schlagen wird, wird sich demnächst zeigen. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass Politiker, die anlässlich judenfeindlicher Attacken die immer gleichen Betroffenheitsstatements abgeben und gebetsmühlenartig ihre nur behauptete Entschlossenheit im „Kampf gegen jede Form des Antisemitismus“ betonen, in der Praxis weiterhin auf dem linken Auge blind sind - und ebenso, wenn es um das wachsende islamistische Gefährdungspotenzial in Deutschland geht.


    So wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der kürzlich nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge seine Bestürzung kundtat („Hamburg steht fest an der Seite jüdischer Mitbürger“) und gleichzeitig zulässt, dass ein islamistischer Verein, der unter der Fuchtel der nach der Vernichtung Israels strebenden iranischen Ayatollahs steht und antisemitische Hisbollah-Anhänger bei sich ein- und ausgehen lässt, als „gemeinnützig“ gilt und steuerliche Vorteile genießt.


    Spätestens nach diesem zum Himmel stinkenden Skandal lässt sich konstatieren, dass die Islampolitik des Hamburger Senats fulminant gescheitert ist. Der Wind des Wandels durch Anbiederung weht jetzt von vorn.

    https://www.achgut.com/artikel/in_ha..._gemeinnuetzig
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

    Die Linken und der Islam: eine unheilvolle Allianz, die unser Land zerstört.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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