Raschid musste heimkehren

Peter Grimm

Ein als „Gefährder“, also als besonders gefährlicher Islamist, eingestufter Mann, der als Raschid K. in Deutschland lebte, ist 15 Jahre nach Ablehnung seines Asylantrags vom Land Nordrhein-Westfalen nach Russland abgeschoben worden. Diese dpa-Meldung, verbreitet u.a. von sueddeutsche.de, zeigt wieder einmal, warum so gut wie niemand mehr den Zusicherungen der Regierung traut, jetzt aber wirklich straffällige und gefährliche abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Solche Versprechen werden immer dann gern abgegeben, wenn es darum geht, aufkeimenden Widerstand gegen einen weitgehend ungesteuerten Zuzug von Asylbewerbern zu zerreden. Wenn abgelehnte Asylbewerber über Jahre bleiben können und dann auch noch vom deutschen Steuerzahler alimentiert werden, ist das schon ein Ärgernis. Wenn der Staat aber nicht einmal die Gewalttäter und Gefährlichen unter ihnen innerhalb kürzerer Zeit außer Landes bringen kann, dann ist diese Schattenseite der deutschen Asylpolitik so markant, dass sich auch Befürworter weitestgehender Zuwanderung daran stören.


Nun hat also immerhin Raschid K. Deutschland verlassen müssen. Das NRW-Flüchtlingsministerium habe lediglich bestätigt, dass ein „polizeilich als Gefährder eingestufter und bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Ausländer“ in sein Heimatland Russland zurückgeführt worden sei.


Eine Abschiebung des besagten Mannes in sein Heimatland wäre bislang „mangels Identitätsklärung“ nicht möglich gewesen, habe das Ministerium mitgeteilt. „Erst nachdem der Betroffene unter seinen richtigen Personalien durch die Behörden der Russischen Föderation identifiziert und ein entsprechendes Passersatzpapier ausgestellt wurde, konnte nunmehr die Rückführung erfolgen.“


Raschid K. war den Berichten zufolge 2004 vermutlich aus Tschetschenien nach Deutschland gekommen, heißt es weiter. Sein Asylantrag sei bereits 2005 abgelehnt worden. Er habe aber 15 Jahre lang nicht abgeschoben werden können, da der Mann nach Auskunft der russischen Behörden dort unbekannt gewesen sei. Der Mann war offenbar ohne Pass eingereist und konnte scheinbar auch ohne eindeutige Identitätsklärung einen Asylantrag stellen und Sozialleistungen beziehen. Das ist bekanntlich in Deutschland problemlos möglich. Eine Rückführung ins Heimatland ist hingegen ohne Identitätsklärung, Pass oder Passersatzpapiere nicht möglich. Verständlicherweise sind weder der abgelehnte Asylbewerber noch das Heimatland sonderlich an der Rückkehr interessiert. Der eine findet das Leben hier besser und die anderen sind an zusätzlichen Gefährdern und Gewalttätern ebensowenig interessiert. Doch zurück zu Raschid.

Ein Erfolg?

Dessen Fall habe im Juni vergangenen Jahres deshalb für Aufsehen gesorgt, weil er trotz zweier Anläufe nicht in Untersuchungshaft gekommen sei. Nachdem er auf einem Foto mit einer Kalaschnikow posiert habe, hätten Ermittler im April 2019 eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition bei ihm gefunden. Ein Haftbefehl sei trotz des illegalen Waffenbesitzes abgelehnt worden. Dann sei der Mann aber der Polizei zufolge nach dem Versuch festgenommen worden, die Haustür eines Mehrfamilienhauses in Neuss aufzubrechen. Aber auch das habe den Haftrichtern damals nicht ausgereicht. Erst als der „Spiegel“ den Fall publik gemacht hätte, sei Bewegung in die Sache gekommen. Wenige Tage später sei der Mann mit dem Alias-Namen Raschid K. letztlich verhaftet worden, weil er gegen Meldeauflagen verstoßen hatte. Wenige Wochen später sei der Islamist dann wegen versuchten Einbruchdiebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Aus dem Gefängnis heraus soll er nun in der vergangenen Woche abgeschoben worden sein.


Immerhin sei Raschid auch in punkto Abschiebung kein Einzelfall, sondern einer von sechs ausländischen Gefährdern, die aus NRW in ihre jeweiligen Heimatländer mussten. Einer sei laut Flüchtlingsministerium freiwillig in den Irak ausgereist, fünf „sicherheitsrelevante Personen“ seien abgeschoben worden. „Damit liegen wir wieder im Trend von 2019 und weiterhin bundesweit an der Spitze“, habe Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Montag gesagt. Der Minister habe die Abschiebungen der Gefährder einen großen sicherheitspolitischen Erfolg - „denn jeder von ihnen besitzt das Potenzial eines Anis Amri.“


Dass Raschid nach 15 Jahren unberechtigten Aufenthalts und Bereicherungen der Kriminalstatistik gehen musste, mag für die damit befassten Behörden ein Erfolg sein, so die anderen erwähnten sechs Rückführungen nach kürzerer Zeit auch. Doch in der Gesamtschau, angesichts von insgesamt mehr als 200.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen in Deutschland – Tendenz steigend - und jährlichen Abschiebezahlen von um die 20.000 – Tendenz sinkend - klingen Geschichten wie die von Raschid K. dennoch eher ent- als ermutigend.

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