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    Spenden: Ausnahme für Flüchtlinge - Verwendung von Spendengeldern

    So ganz nebenbei und zufällig bin ich auf dies gestoßen, für die Flüchtlingshelfer und diverse Vereine nicht ganz unbekannt, dem normalen Bürger, der nicht für Flüchtlinge spenden möchte, aber schon.
    Vereine können unabhängig von ihrem Satzungszweck gespendete Gelder auch für die Flüchtlingshilfe verwenden.

    Es gibt eine Bevorzugung für Spenden und Spender wie Empfänger von Spenden für Flüchtlinge:

    Vorab:

    Steuern sparen mit Spenden

    Mit einer Spende kann nicht nur die Arbeit einer Hilfsorganisation unterstützt werden. Der Steuerzahler mindert damit auch die eigene Steuerlast. Trotzdem sollte die wohltätige Geste im Vordergrund stehen. Deshalb ist wichtig zu wissen, wer die Spende erhält und was diese mit dem Geld macht.
    Bis 2006 wurde bereits ab einer Spende in Höhe von 100 Euro ein Spendennachweis verlangt. Die Höhe dieser Nachweisgrenze wurde zum 1. Januar 2007 auf 200 Euro angehoben. ...Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise
    Aber Vorsicht, der Finanzbeamte lässt nicht jede Spende und nicht jeden Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe gelten. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler zum Beispiel nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat-, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Wenn Sie aber einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.
    Im Gegensatz zu den Spenden an gemeinnützige Organisationen erhält man bei Parteispenden (oder Mitgliedsbeiträgen) eine unmittelbare Steuerermäßigung von 50 Prozent, allerdings höchstens 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratete). Der darüber hinausgehende Spendenbetrag kann zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt dabei für Ledige bei 1.650 Euro und für Verheiratete bei 3.300 Euro.
    Aber Schluß mit den Vorabinfos und zum Eigentlichen:

    Welche Kulanzregeln gibt es für Spenden zugunsten von Flüchtlingen?

    Nach wie vor suchen Flüchtlinge in Deutschland Schutz vor Krieg und Vertreibung. Nach wie vor helfen Tausende engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen den ankommenden Flüchtlingen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um deren Betreuung und Versorgung sicherzustellen.
    Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge hatte das Bundesministerium der Finanzen vereinfachte Steuerregelungen erlassen. Sie gelten in der Zeit vom 1.8.2015 bis 31.12.2016 (BMF-Schreiben vom 22.9.2015).
    Aktuell haben Bund und Länder eine Verlängerung der Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe über das Jahr 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen (BMF-Schreiben vom 5.2.2019). Somit gelten wie im Jahre 2016 auch in den Jahren 2018 und 2019 ff. u.a. folgende Regelungen:
    Für Spenden auf Sonderkonten von Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen gilt der vereinfachte Spendennachweis - und zwar ohne betragsmäßige Begrenzung. Als Nachweis genügt zum Beispiel ein Barein-zahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
    Begünstigt sind ausnahmsweise auch Spenden an private Spendensammler zugunsten von Flüchtlingen. Oftmals richten engagierte Bürger bei besonderen Anlässen, z. B. Geburtstag, Hochzeit, Taufe, Beerdigung, Jubiläum, Spendenkonten ein und bitten anstelle von Geschenken um Spenden.
    Alle gemeinnützigen Vereine dürfen unabhängig von ihren eigentlichen Satzungszwecken Spenden für Flüchtlinge sammeln. Auf die Sonderaktion ist hinzuweisen.
    Alle gemeinnützigen Vereine dürfen ihre freien Finanzmittel zur Unterstützung von Flüchtlingen verwenden, auch wenn die Flüchtlingshilfe nicht in der Satzung geregelt ist. Die eigentlich steuerlich erforderliche Änderung der Satzung ist nicht notwendig. Sichergestellt werden muss aber, dass diese Mittel vom Spender nicht mit einer anderen Verwendungsbestimmung versehen sind.
    Wenn Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens verzichten und der Arbeitgeber eine Zahlung auf das Spendenkonto einer anerkannten Hilfsorganisation leistet, bleibt dieser Lohnanteil steuerfrei.
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...liedsbeitraege
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Spenden: Ausnahme für Flüchtlinge - Verwendung von Spendengeldern

    Da ich zwangsweise durch meine Steuern und Sozialabgaben nicht unerheblich dazu beitrage, dass es den Asylbetrügern gut geht, sehe ich keinen Grund, zusätzlich Geld für meine potenziellen Mörder zu zahlen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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