Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Gerade noch so eben eine - vermutlich - von einem Flüchtlingshelfer vermittelte Arbeitsgelegenheit angenommen, um im Prozeß eine gute Sozialprognose zu erhalten. Falls er diesen Job überhaupt innehat, denn er hat vor Gericht dieses angebliche seit 14 Tagen bestehende Arbeitsverhältnis nicht nachgewiesen.

    Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger


    Freudenstadt. Zu einer 16-monatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte das Amtsgericht Freudenstadt einen 21-jährigen Asylbewerber aus Syrien. Er hatte in China gefälschte 50- und 200-Euro-Scheine bestellt.





    Im Laufe des Prozesses vor dem Schöffengericht hatte der Mann mehr gestanden als ihm nachweisbar war. Der noch knapp als minderschwerer Fall beurteilte Fall endete gerade noch mit einer Bewährungsstrafe. Aufgrund seines umfassenden Geständnisses sah die Richterin in ihm keinen "eiskalten, abgebrühten Gangster". Spürbar wird für ihn sein Vergehen durch das Ableisten von insgesamt 150 Sozialstunden. Er akzeptierte das Urteil.






    Im Januar hatte der 21-Jährige über die App "Wish" in China 20 falsche 50-Euro-Scheine und weitere 200-Euro-Scheine bestellt, die er durch Auswertung seiner Handydaten nachvollziehbar auch geliefert bekam. Mit zwei dieser falschen Fünfzigern ging er einkaufen und war damit auch in einem Fall erfolgreich, erhielt eine Packung Zigaretten und das Wechselgeld. Beim zweiten Versuch, sich mit dem Falschgeld Zigaretten zu beschaffen, wurde der Geschäftsinhaber aufgrund des fehlenden Silberstreifens aufmerksam und alarmierte die Polizei.


    Der junge Syrer verließ daraufhin fluchtartig das Geschäft, konnte aber anhand der Fingerabdrücke überführt werden. Die restlichen Geldscheine will er, so seine Aussage bei der Polizei, verbrannt haben. Vor Gericht sagte er hingegen aus, er hätte sie Freuden zum Vernichten gegeben. Der Ermittler der Polizei berichtete über vermehrte Vorkommnisse dieser Art, bei der billige Nachbildungen von Euronoten mit chinesischen Schriftzeichen aufgetaucht waren.







    Der aus Syrien stammende Mann kam als 15-Jähriger alleine mit Schleusern über Griechenland und die Türkei nach Deutschland. Er spricht gut Deutsch, hat aber den Schulabschluss an einer Freudenstädter Bildungseinrichtung nicht geschafft. Das Falschgeld habe er sich beschafft, weil er zu dieser Zeit kein Einkommen und das Jobcenter seine Zahlungen gesperrt hatte, weil er an verpflichtenden Maßnahmen nicht teilgenommen hatte. Seit 14 Tagen, so seine Aussage, arbeite er über eine Leihfirma als Lagerist in einem Versandunternehmen in Lahr.


    Nicht das erste Vergehen


    Für Geldfälschung und Betrug, so der Staatsanwalt, sei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu verhängen. Zugunsten des Angeklagten wurde sein umfassendes Geständnis gewertet, belastend für ihn waren mehrere Vorstrafen mit einer hohen Rückfallgeschwindigkeit, die er als Jugendlicher begangen hatte.


    Der Staatsanwalt tat sich schwer, einen minderschweren Fall zu sehen, tendierte aber nach Abwägung doch in diese Richtung und forderte im ersten Fall zehn Monate und bei der zweiten Tat acht Monate, woraus er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragte. Da er eine halbwegs positive Entwicklung durch den nicht nachgewiesenen Job des jungen Mannes sah, plädierte er "gerade noch so" für eine zweijährige Bewährung und Arbeitsstunden. "Es muss ihm wehtun", so der Staatsanwalt.

    Der Pflichtverteidiger machte dem Angeklagten den Vorwurf, dass er vor Prozessbeginn nicht mit ihm gesprochen habe und sich deshalb viel weiter hineingeritten hatte, als ihm nachweisbar gewesen sei. Der Rechtsanwalt stellte keinen konkreten Antrag, hielt aber die von der Staatsanwaltschaft geforderten 16 Monate "für nicht verkehrt".


    Der Angeklagte wurde – wie vom Staatsanwalt gefordert – zu einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt. Während der zweijährigen Bewährungszeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt, muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit an den Wochenenden ableisten. Er bleibt auf freiem Fuß, so die Begründung von Richterin Jennifer Dallas-Buob – wenn nichts mehr vorkommt.

    https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...89f34e9a9.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.783
    Blog-Einträge
    1

    AW: Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Aufgrund seines umfassenden Geständnisses sah die Richterin in ihm keinen "eiskalten, abgebrühten Gangster".
    „Gibst du's zu, machen wir 'nen Deal": Rechtsprechung der neuen Art, die allerdings schon länger praktiziert wird.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    AW: Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    „Gibst du's zu, machen wir 'nen Deal": Rechtsprechung der neuen Art, die allerdings schon länger praktiziert wird.
    In diesem Fall noch viel simpler: Eine unbewiesene Behauptung, seit 14 Tagen einen Job zu haben, reicht schon für eine günstige Sozialprognose....
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.783
    Blog-Einträge
    1

    AW: Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    In diesem Fall noch viel simpler: Eine unbewiesene Behauptung, seit 14 Tagen einen Job zu haben, reicht schon für eine günstige Sozialprognose....
    Man muß auch als Richterin Vertrauen in die Rechtschaffenheit von Kriminellen haben, sonst könnten diese diskriminiert fühlen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.244

    AW: Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Diese Richter sind die Verbrecher. Wie sieht die Rechtslage aus?....


    § 147
    Inverkehrbringen von Falschgeld
    (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    https://dejure.org/gesetze/StGB/147....ist%20strafbar.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    AW: Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Diese Richter sind die Verbrecher. Wie sieht die Rechtslage aus?....
    Ja, er ist ja bestraft worden. "Es muß ihm wehtun", sagte der Staatsanwalt zum Urteil.

    ... und mehr als 5 Jahre hat er auch nicht bekommen, vermutlich wegen seiner Vorstrafen....
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.11.2015, 03:17
  2. POL-FR: Landkreis Waldshut. Achtung, Falsche Fünfziger
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.01.2015, 12:21
  3. PKS nutzlos für präventive Sozialarbeit
    Von Seatrout im Forum Migration und die Folgen der verfehlten Politik
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 03.08.2011, 08:35
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.08.2010, 06:42

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •