Wenn man wissen möchte, was in Deutschland schief läuft, muss man auf die Kleinigkeiten achten. Nebenbei läuft der Fernseher und es läuft auf den Öffentlich-Rechtlichen ein schlechter Fernsehfilm, produziert in Deutschland im Jahr 2007 mit dem Titel "Schöne Aussicht". Er thematisiert, ja, was eigentlich? Ich schaue ihn gerade nebenbei. Also es geht um die Berliner Lehrerin Anna Wiegand, die die Leitung einer Grundschule in einem Schwarzwalddorf übernimmt. Schlechte Schauspieler, schlechte Dialoge und ein sehr schlechtes Drehbuch. Da der Film auf BR gezeigt wird, nehme ich an, dass der Auftraggeber die ARD-Senderkette war, also linke Künstler sich austoben durften. In welcher Gesellschaftsschicht sie auch immer leben, sie muss weit weg sein vom Alltag in Deutschland und damit auch vom gängigen Arbeitsrecht.
In dem Film also soll ein Hausmeister eingestellt werden. Die Sekretärin wimmelt ihn ab, weil er unkonventionell auftritt, die Direktorin, die vor dem Eingang mit ihren Kollegen Picknick macht - wie üblich! - besteht darauf, den Bewerber noch einmal zu sehen und stellt ihn ein, trotz Vorstrafen. Nebenbei stellt sich heraus, dass der Hausmeister in spe auch noch ein Computerexperte ist. Dann aber erschrickt man, denn die Bedingung, zu der der Hausmeister eingestellt wird, ist eine

zweiwöchige Probezeit.


Auf welchem Planeten leben die Filmemacher der Öffentlich-Rechtlichen eigentlich?

Die Probezeit betrug schon 2007 regelmäßig 6 Monate (in den 80ern noch regelmäßig 3 Monate). Sie betrug aber zu keinem Zeitpunkt nur 2 Wochen.

Hat hier die Feudalkaste Regie geführt? Unbeleckt von Wirklichkeit und Rechtssprechung und Arbeitsrecht in Deutschland?