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Hits: 744 | 23.09.2020, 21:15 #1
Oer-Erkenschwick: Muezzin darf rufen
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24.09.2020, 09:09 #2
AW: Oer-Erkenschwick: Muezzin darf rufen
Nach und nach verlieren wir Meter um Meter. Solche Urteile sind Präzedenzfälle auf die sich andere berufen. Muezzinrufe sind ohnehin nicht mehr nötig, da jeder eine Uhr besitzt und die Gebetszeiten kennt. Es sind hierzulande reine Provokationen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Oer-Erkenschwick: Muezzin darf rufen
Der Kläger hatte wegen des Inhalts des Muezzin-Gesangs geklagt. Ist natürlich auch ein Aspekt, denn es wäre einmal interessant, zu erfahren, was passieren würde, eine christliche Gemeinde würde sich dazu berufen fühlen, lautsprecherverstärkt im Jaulgesang mit der Aussage "Es gibt keinen Gott außer dem christlichen Gott und Jesus ist sein Sohn" zum Gebet zu rufen. Mir ginge es eher um die Lärmbelästigung mit diesem disharmonischen Gejaule. Vor vielen Jahren lernte ich noch in der Schule im Musikunterricht von einem Musiklehrer, der mit Rassismus noch nicht in Berührung kam, warum wir Europäer diese Musik als disharmonisch empfinden müssen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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