Immer wieder haben Bürgermeister diverser Städte und Gemeinden an die Bundesregierung appelliert, noch mehr "Flüchtlinge" ins Land zu holen. Verwundert reibt sich der besonnene Bürger die Augen. Haben die immer noch nicht genug Probleme, müssen es denn noch mehr sein? Den Kommunen, wen wundert es eigentlich, geht es nicht wie vorgegeben um die Menschen, sondern ums Geld. Sie erhalten pro "Flüchtling" mehrere tausend Euro und der Bund hilft großzügig bei der Unterbringung in Wohnungen. So zahlt der Bund die Miete, nicht die Kommunen. Und die tricksen den Bund aus, indem sie weit überzogene Mieten für ihre Häuser und Wohnungen verlangen. Oft liegen diese Mieten 100% und mehr über der ortsüblichen Miete.


Bonn – Es gibt ja immer noch Naivlinge, die glauben, dass es bei der Flüchtlingspolitik um Nächstenliebe geht. Nein, es geht nur ums Geschäft, wie diese Meldung belegt:
Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die öffentliche Hand für Wohnungen von Flüchtlingen oft überhöhte Mietkosten tragen muss und die Mittelverwendung nicht ausreichend kontrolliert wird. Prüfungen belegten, dass „bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent“ lagen, heißt es in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages, über welche die „Welt“ (Montagsausgabe) berichtet. Demnach hätten die kommunalen Träger den „gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen“.
In den vergangenen Jahren hatte der Bund stetig seine Beteiligung an den Unterbringungskosten gesteigert. Wie der Bundesrechnungshof schreibt, hätten seine Prüfungen weitere Ungereimtheiten ergeben: „Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen“. Dies sei „eindeutig rechtswidrig“ gewesen.
Hintergrund der aktuellen Stellungnahme ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der neue verfassungsrechtliche Grundlagen zur Entlastung der Gemeinden geschaffen werden sollen. Mit der Änderung sollen die Gemeinden dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit einer höheren Kostenbeteiligung unterstützt werden, ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss. Im Vorlauf der geplanten Gesetzesänderung findet am Montag eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages statt, für die der Bundesrechnungshof die Stellungnahme verfasst hatte.

https://www.journalistenwatch.com/20...-rechnungshof/