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  1. #171
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Und wie begründen sie die "Notlage"? Mit den Inzidenzen ist das ja wohl nur schwer möglich, oder? Na, wahrscheinlich brauchen sie gar keine Begründung . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  2. #172
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Was die Impfskeptiker immer befürchtet hatten, wird nun von „offizieller“ Seite bestätigt. Diejenigen, die sich bislang haben impfen lassen, waren also doch Versuchskaninchen. Für die Pharmaindustrie, oder für wen?
    Auf „t-online“ gibt es eine Kurzmeldung, die vor Selbsterkenntnis nur so strotzt:

    „Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hat Menschen mit Corona-Impfung in Deutschland aufgerufen, Ungeimpfte von der Impfung zu überzeugen. „Überzeugt eure Liebsten, überzeugt die Freunde am Stammtisch, überzeugt den Sportverein, überzeugt die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb“, sagte Scholz am Freitag bei einer Wahlkampfveranstaltung in Berlin. „Wir alle waren gerne eure Versuchskaninchen – bei uns ist das mit der Impfung gut gegangen, jetzt bitte macht es auch.“…“

    Wenn das kein Freudscher Versprecher war, was dann? Schließlich gibt er zu, dass er sich freiwillig für eine Versuchsreihe zur Verfügung gestellt und die Spätfolgen selber tragen will.

    Natürlich tut er dabei so, als ob er uns seine Mit-Junkies sich für die Volksgesundheit geopfert hätten, soviel sozialistische Solidarität muss schon sein.

    Wer diese finsteren Gestalten kennt, weiß natürlich, dass es ihnen nur um ihr eigenes Wohlergehen geht und nicht um die Gesundheit ihrer Mitgeschöpfe, ansonsten würden Scholz und & Co viel öfter mal ne Maske tragen, oder politischen Abstand zu den Linksextremen in unserem Land halten.

    Allerdings ist es fraglich, ob man Herrn Scholz nun freiwillig auf dem Weg zur Schlachtbank folgen sollte. So vorbildlich ist der Typ nun doch nicht.

    Wir sollten erstmal abwarten. Wenn er die Wahl überlebt und Bundeskanzler wird, kann man sich das ja noch mal überlegen. Und wenn er dann auch noch seine sechsundzwanzigste Impfung hinter sich hat und trotzdem nicht unter Schnappatmung leidet, spielen wir gerne auch mal Laborratten.

    https://journalistenwatch.com/2021/0...suchskanichen/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #173
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    So lange die Impfung nicht alle vorgeschriebenen Tests - auch Langzeittests - durchlaufen hat, gibt es Grund zur Vorsicht.

    Schliesslich werden die Stoffe noch immer unter „Notzulassung“ geführt.

    Und wenn man immer wieder das Argument hört: „man impft sich (auch) um andere zu schützen“ - welche anderen? Die Geimpften, die durch die Impfung geschützt sind?

    Wenn die Geimpften offenbar selbst nicht an die Wirkung der Impfung glauben und befürchten, dass sie durch Ungeimpften angesteckt werden (z.B. Dee Snider), wie soll das die Ungeimpften überzeugen?

    Wenn die Hersteller der Impfstoffe jegliche Haftung für Spätfolgen und Langzeitschäden mit dem Hinweis auf unzureichende Testung vertraglich ausschliessen (die Hersteller haben kein Vertrauen in ihr Produkt), wieso sollte dann der „potentielle Impfling“ Vertrauen haben?

    Impfen lassen kann man sich immer, rückgängig machen kann man es aber nicht …

    Ethische und rechtliche Bedenken habe ich hier noch gar nicht genannt, die kämen dann noch obendrauf ...
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  4. #174
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Ich bleibe dabei: Das Ganze ist wie das Russische Roulette mit völlig unsicherem Ausgang.
    Selbst derjenige, den es nicht trifft und der sich „bestens" fühlt, kann nicht sicher sein, daß es in ein paar Monaten ganz anders sein würde., von den Schäden der noch Ungeborenen ganz zu schweigen.
    Irgendwie spielt die Menschheit mit ihrer Existenz. Und das nur aus Profit- und Machtgier.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #175
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Verhältnismässigkeit: Wenn irgendwo ein Gebäude mit asbesthaltigem Material abgebrochen werden soll, müssen etliche Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, da die Asbestfasern gesundheitsschädlich sind und zu Asbestose führen können.

    Asbestose tritt ca.15 Jahre nach der Einatmung der Fasern auf. Manchmal treten die Spätfolgen auch erst nach 50 Jahren auf. Bei einen 70 jährigen ist das dann weniger tragisch als bei einem 12 jährigen.

    Ich vergleiche hier Äpfel mit Birnen, ich weiss. Aber die Gesetze möchten anscheinend die Gesundheit schützen, auch wenn die Auswirkung „erst“ nach 15 Jahren spürbar sind.

    Das gilt auch für das Rauchverbot und die Zigarettenpackungen mit den ansprechenden Bildern, obwohl ich etliche Raucher kannte, die über 90 jährig wurden …

    Ich bin Nichtraucher, habe aber nie anderen die Zigarette „missgönnt“ oder verbieten wollen, oder ihnen vorgehalten, sie würden mit ihrem Lebensstil das Gesundheitssystem und die kollektiven Krankenkassen belasten …

    Ich weiss nicht wie viele Jahre dass „die Wissenschaft“ mit mRNA-Impfungen Erfahrungen gesammelt hat. Kann wirklich alles ausgeschlossen werden?

    Wäre schön, wenn die Impfungen wenigstens die vorgeschriebenen Tests durchlaufen hätten und eine saubere, den Gesetzen entsprechende Zulassung aufwiesen.

    Notstandsgesetze und Notgesetze sind keine Gesetze, sondern Willkür. Ebenso Notzulassungen.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  6. #176
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Kein Nachweis für die Existenz einer Pandemie zu finden

    Der Diplom-Informatiker Marcel Batz macht mit einer wissenschaftlichen Auswertung von Rohdaten zur Pandemie Furore. Sein Resumee: Es läßt sich keine Pandemie nachweisen.

    von Max Erdinger

    In einem sehr sachlichen Video mit dem Titel „Pandemie in den Rohdaten“ erklärt der Informatiker Marcel Batz die Methodik, mit der er der Frage nachgegangen ist, ob sich die Existenz einer „Corona-Pandemie“ belegen läßt. Was er bei seiner Suche entdeckt hat, läßt kaum noch Zweifel daran, daß es sich bei der Pandemie um eine statistische Inszenierung handelt, die ganz anderen Zwecken dienen muß, als der Erhaltung der Volksgesundheit.........


    https://uploads1.newtube.app/user/redorblue/AldBGk2


    ..................https://journalistenwatch.com/2021/0...rohdaten-kein/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #177
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Ja, wo ist sie denn, dieses Pandemie?
    Und Merkel lispelt: „Ich hatte einen Traum!".
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  8. #178
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien gleich Null

    Bei einer genehmigten Versammlung in Garmisch-Partenkirchen forderte Wolfgang Greulich, der Versammlungsleiter, die Menge auf, als Zeichen des Widerstandes die Masken abzunehmen. Viele der Teilnehmer folgten diesem Aufruf. Herrn Greulich trug das eine Strafanzeige ein.

    Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Veranstaltung im Rahmen der „Corona-Bustour“ Menschen in Gefahr gebracht zu haben, indem er ihnen im Rahmen einer Versammlung als Protestaktion nahegelegt hat, die Maske abzunehmen.
    Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft drohte ihm ein Strafmaß von 40 Tagessätzen a 60 Euro, also 2.400 Euro.

    Wolfgang Greulich wehrte sich dagegen. Im Strafprozess ließ sein Rechtsanwalt, Herr Friedemann Däblitz, den Aerosolforscher Dr. Scheuch seine Expertenmeinung zu der Ansteckungsgefahr im Freien vortragen. Dr. Scheuch ist einer der wenigen Fachleute auf diesem Gebiet und wurde auch schon von der NRW-Landesregierung und anderen Politikern zur Beratung und zur Erstellung von Gutachten herangezogen. Interessant ist, was Dr. Scheuch im Gerichtssaal dazu anmerkte:

    Ich habe bisher allerdings nicht den Eindruck, dass meine Erkenntnisse bei den entsprechenden Rechtsetzungsakten berücksichtigt worden sind. Es ist auch so, dass diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der hier in Rede stehenden Versammlung bekannt waren. Neu ist das alles nicht. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es ohne Zweifel sinnvoll, in Innenräumen Masken aufzusetzen. Im gut belüfteten Außenbereich kann man sich das jedoch schenken. Das hat keinen messbaren Nutzen für die Bekämpfung des Infektionsgeschehens. Ich denke, solche Rechtsvorschriften haben eher Symbolcharakter, um die Leute an die allgemein von dem Virus ausgehende Gefahr zu erinnern.

    Meine persönliche Meinung aus wissenschaftlicher Sicht: Maskenpflicht im Freien ist überflüssig. Wenn man die Pandemie in den Griff bekommen will, sollte man sich auf die Orte fokussieren, wo die Infektionen tatsächlich stattfinden, nämlich in Innenräumen. Die Maskenpflicht draußen soll wohl einfach die Menschen sensibilisieren, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Aber es ist aus wissenschaftlicher Sicht sinnlos.

    Das Gericht sah nach dem überzeugenden Vortrag hat auch keinerlei Anlass, an der fachlichen Expertise des Sachverständigen Dr. Scheuch zu zweifeln. Vor Gericht wurde auch zweifelsfrei festgestellt, dass die Versammlungsteilnehmer die vorgeschriebenen Abstände eingehalten hatte. Das belegten Videoaufnahmen der Versammlung. Das Gericht musste also letztendlich bewerten, ob der Angeklagte tatsächlich die Teilnehmer der Versammlung durch seine Aufforderung, die Masken abzunehmen, gefährdet hat oder nicht, und ob die Behörde die Maskenpflicht im Freien wegen einer real existierenden Ansteckungsgefahr überhaupt auferlegen darf.

    Es ist nämlich so, dass die Behörde beweisen muss, DASS eine solche Gefahr gegeben ist, nicht der Veranstalter muss beweisen, dass sie nicht gegeben ist:

    Die Darlegungs-und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2010 – 1 BvR 2636/04- juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, U. v. 31.05.2018 – 3 A 199/18 – juris Rn. 23). Die zuständige Behörde muss daher die für eine Beurteilung der Gefahrenlage relevanten für sie erkennbaren Tatsachen ermitteln. Sie darf sich nicht auf diejenigen Tatsachen beschränken, die für einen Eingriff sprechen, sondern muss auch zugunsten der Versammlung aufklären (BVerfG NJW 2010, 141 dort Rn. 9).

    Ist es nicht zu belegen, dass der Beschuldigte tatsächlich eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer herbeigeführt hat, hat er sich demnach eben auch nicht strafbar gemacht:

    Eine Bestrafung wegen versammlungsbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt demnach nur in Betracht, wenn als objektive Bedingung der Strafbarkeit die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegen die Versammlung oder einen einzelnen Teilnehmer festgestellt wurde (vgl. VGH München Urt. v. 10.7.2018 – 10 BV 17.2405, BeckRS 2018, 21843, dort Rz. 30 m.w.N.).

    Greulichs Anwalt Friedemann Däblitz erstritt daher einen Freispruch.

    Dieses Urteil müsste auch künftig überall dort Konsequenzen haben, wo im Rahmen von Demonstrationen, Aufzügen und Versammlungen (nach GG) im Freien seitens der Ordnungsbehörden eine Maskenpflicht auferlegt wird.

    Wie gutachterlich versichert, ist die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Freien „gen 0“, also praktisch nicht vorhanden.

    Der Richter sprach den Angeklagten Greulich folgerichtig frei.

    Unter dem Text das Verhandlungsprotokoll verlinkt und als PDF herunterladbar. Das Urteil ist direkt hinter dem Sitzungs-Protokoll angehängt. Für alle, die mit Versammlungen im Freien zu tun haben, ist das Garmisch-Partenkirchner Urteil enorm wichtig. Man kann nur empfehlen, es sich herunterzuladen und im Falle von Strafanzeigen oder Ordnungsstrafen gegenüber den Ordnungsbehörden damit zu argumentieren. Man kann sich damit auch gegen Versammlungbescheide, die generell eine Maskenpflicht auferlegen, schon im Vorfeld wehren. Das Urteil kann auch bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden sehr hilfreich sein. Allerdings immer nur dann, wenn die Abstände eingehalten wurden (Videoaufnahmen machen!). Denn auch der Aerosolforscher schließt eine Ansteckung zwischen längere Zeit eng beieinanderstehenden Menschen nicht aus.

    https://journalistenwatch.com/2021/0...maskenpflicht/
    Beweis: Nicht nur im Freien ist die Ansteckungsgefahr gleich Null, sondern auch in Innenräumen, wenn sich Schauspieler und Politiker nahe kommen:



    https://open-speech.com/threads/8210...39#post1843639
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #179
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Israelische Forscher: Natürliche Immunität durch Infektion wesentlich effektiver als Corona-Impfung
    Immer wieder wird seit einigen Wochen über sogenannte "Impfdurchbrüche" berichtet. Menschen, die bereits vollständigen Impfschutz genießen, können sich demzufolge dennoch mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wieder infizieren und den Erreger auch weiter übertragen. In Deutschland zählte das Robert Koch-Institut mittlerweile bereits 10.827 Impfdurchbrüche. Und obwohl Israel als "Impfweltmeister" gilt, wächst auch dort die Anzahl der positiv auf COVID-19 Getesteten seit geraumer Zeit an....."Der natürliche Immunschutz, der sich nach einer SARS-CoV-2-Infektion entwickelt, bietet einen wesentlich besseren Schutz gegen die Delta-Variante des pandemischen Coronavirus als zwei Dosen des Impfstoffs von Pfizer-BioNTech."... https://de.rt.com/international/1234...munitat-durch/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #180
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    AW: "Covidioten" haben recht, Regierung bloßgestellt

    Die Natur reagiert vernünftiger als profitorientierte Gier.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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