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    Kein Arbeitszwang für geflüchtete Frauen in Hartz IV

    Vor einigen Jahren gab es eine Studie des BAMF über geflüchtete Frauen, die besagte, dass eine Mehrzahl von ihnen entweder schon schwanger nach Deutschland kommt oder im ersten Jahr nach ihrer Einreise schwanger wird und demzufolge für Sprachangebote und Qualifizierungsmaßnahmen nicht zu erreichen sei. Diese Studie wurde leider vom Netz genommen und findet sich nur noch indirekt als Aussage in einer Hochglanzbroschüre des BAMF, hier allerdings etwas vager formuliert:

    Gründe für die nachteilige Arbeitsmarktposition geflüchteter FrauenHinzu kommt: Viele geflüchtete Frauen werden im Jahr nach ihrer Einreise schwanger. Ein mög-licher Grund hierfür ist, dass sie vor und während der Flucht aus Ungewissheit und Unsicherheit ihrem Kinderwunsch nicht nachgekommen sind beziehungsweise nicht nachkommen konnten (Liebig 2018). Mit der Geburt rückt die Arbeitsauf-nahme erst einmal in weite Ferne.Um geflüchteten Müttern mit familiären
    https://www.bmfsfj.de/blob/133056/54...ttern-data.pdf
    (dort auf Seite 11 zu finden, Kapitel "Familie")

    Nun sollte man meinen, es gäbe für jeden Menschen in Deutschland gleiche Rechte und Pflichten, die Staatsbürgerpflicht natürlich einmal ausgenommen. Wer also Sozialleistungen bezieht, muss alles unternehmen, seine Bedürftigkeit zu beenden und seinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu bestreiten. Dies gilt gleichermaßen für Männer und Frauen und auch für Mütter mit Kindern. Diese werden deshalb in Qualifizierungsangebote der Jobcenter vermittelt, müssen Bewerbungen nachweisen und nötigenfalls auch Beschäftigungsangebote wahrnehmen. Wie dem Straßenbild aber auch vielen Artikeln über die Integration für Flüchtlinge zu entnehmen, fällt diese Obliegenheit für Flüchtlingsfrauen komplett weg und selbst Sprachkurse werden nur sehr zurückhaltend besucht, weswegen sich viele Gemeinden genötigt sehen, eine Kinderbetreuung anzubieten, selbst wenn die arbeitslosen Flüchtlingsväter daheim sind.

    Bei NTV liest sich das zweierlei Maß so:

    Die meisten Flüchtlinge brachten offenbar gute Voraussetzungen mit, da sie in ihrer Heimat zu besser gebildeten Hälfte der Gesellschaft gehörten. Dies trifft etwa auf drei Viertel der nach Deutschland geflüchteten Syrer zu. Besonders für Frauen spielte die Aussicht auf Arbeit jedoch eine kleinere Rolle, entsprechend arbeitet die Mehrzahl nicht, sondern kümmert sich - der Tradition entsprechend - um die Familie.
    https://www.n-tv.de/politik/Integrat...e21982466.html

    Nun spielen Traditionen im Sozialrecht keine Rolle, solange es darum geht, die eigene finanzielle Bedürftigkeit zu beenden, zumal es diese Traditionen auch in Deutschland gibt. Der Begriff "Hausfrau", heute negativ belegt, spiegelt die Tradition der geschlechterbezogenen Rollenaufteilung in der Familie. Auf diese Rollenaufteilung wird allerdings keine Rücksicht im Sozialhilfebezug genommen. Für Flüchtlinge machen die Behörden hier offensichtlich großzügige Ausnahmen.
    Geändert von Turmfalke (25.08.2020 um 15:49 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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