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Reisewarnung für Türkei (teilweise) aufgehoben
Da hat sich noch schnell Herr Erdogan durchgesetzt, bevor Minister Spahn heute verkündete, Reisende aus Risikogebieten müßten sich zwangsweise testen lassen.
Also - oh Zufall!:
Reisewarnung für Türkei teilweise aufgehoben: Was Touristen jetzt wissen müssen
Türkei-Urlauber atmen auf: Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die Türkei diese Woche teilweise aufgehoben. Was das für Touristen bedeutet und was bei Buchungen zu beachten ist.
Durch die Aufhebung der Reisewarnung für die wichtigsten türkischen Urlaubsregionen ist Pauschalurlaub dort wieder möglich. "Reiseveranstalter werden nun wieder Urlaube in der Türkei anbieten, und es wird auch wieder mehr Flüge geben", erklärt Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Für diese Provinzen hob die Bundesregierung die Warnung am Dienstag auf:
- Antalya
- Izmir
- Aydin
- Mugla
Der Urlaubsort Antalya ist eine der bedeutendsten Tourismushochburgen am Mittelmeer überhaupt. Touristen müssen sich jetzt allerdings in den 48 Stunden vor der Ausreise aus der Türkei auf Corona testen lassen und dafür zwischen 15 und 30 Euro bezahlen. Die von den Reisewarnungen unabhängige Einstufung der Türkei als Corona-Risikogebiet bleibt vorerst.
...
Wer eine Buchung für einen Türkei-Urlaub in einer der entsprechenden Regionen hat, die vom Veranstalter noch nicht storniert wurde, kann durch die Aufhebung der Warnung in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne Stornogebühren kündigen. "Grundsätzlich können Pauschalurlauber kostenlos von einer Reise zurücktreten, wenn es eine Reisewarnung gibt und der Urlaub kurz bevorsteht", erläutert Blanke.
Das sei bei der Türkei jetzt eher nicht mehr möglich, so die Juristin. "Denn mit der Reisewarnung fällt das größte Indiz weg, dass eine Reise nicht möglich sein wird." Allerdings komme es auf den Einzelfall an: Wenn wesentliche gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, sei dennoch ein Rücktritt vom Vertrag möglich.
Weiter hier:
https://www.gmx.net/magazine/reise/r...issen-34958878Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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