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  1. #1
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    Reisewarnung für Türkei (teilweise) aufgehoben

    Da hat sich noch schnell Herr Erdogan durchgesetzt, bevor Minister Spahn heute verkündete, Reisende aus Risikogebieten müßten sich zwangsweise testen lassen.

    Also - oh Zufall!:

    Reisewarnung für Türkei teilweise aufgehoben: Was Touristen jetzt wissen müssen

    Türkei-Urlauber atmen auf: Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die Türkei diese Woche teilweise aufgehoben. Was das für Touristen bedeutet und was bei Buchungen zu beachten ist.

    Durch die Aufhebung der Reisewarnung für die wichtigsten türkischen Urlaubsregionen ist Pauschalurlaub dort wieder möglich. "Reiseveranstalter werden nun wieder Urlaube in der Türkei anbieten, und es wird auch wieder mehr Flüge geben", erklärt Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Für diese Provinzen hob die Bundesregierung die Warnung am Dienstag auf:

    • Antalya
    • Izmir
    • Aydin
    • Mugla

    Der Urlaubsort Antalya ist eine der bedeutendsten Tourismushochburgen am Mittelmeer überhaupt. Touristen müssen sich jetzt allerdings in den 48 Stunden vor der Ausreise aus der Türkei auf Corona testen lassen und dafür zwischen 15 und 30 Euro bezahlen. Die von den Reisewarnungen unabhängige Einstufung der Türkei als Corona-Risikogebiet bleibt vorerst.

    ...


    Wer eine Buchung für einen Türkei-Urlaub in einer der entsprechenden Regionen hat, die vom Veranstalter noch nicht storniert wurde, kann durch die Aufhebung der Warnung in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne Stornogebühren kündigen. "Grundsätzlich können Pauschalurlauber kostenlos von einer Reise zurücktreten, wenn es eine Reisewarnung gibt und der Urlaub kurz bevorsteht", erläutert Blanke.


    Das sei bei der Türkei jetzt eher nicht mehr möglich, so die Juristin. "Denn mit der Reisewarnung fällt das größte Indiz weg, dass eine Reise nicht möglich sein wird." Allerdings komme es auf den Einzelfall an: Wenn wesentliche gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, sei dennoch ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

    Weiter hier:

    https://www.gmx.net/magazine/reise/r...issen-34958878
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Reisewarnung für Türkei (teilweise) aufgehoben

    Ich frage mich nur, was sich in den Hirnen der Türkeiurlauber abspielt. Mangelt es hier an Masse oder haben vorausgegangene Jahre schon irreparable Schäden hinterlassen?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Reisewarnung für Türkei (teilweise) aufgehoben

    Ich habe es gewusst. Die Türkei war damals ein Corona-Hotspot. Trotzdem wurden die Reisebeschränkungen aufgehoben. Die gründe dazu?.............


    Protokolle des Corona-Krisenstabs belegen: Türkei forderte 2020 Aufhebung der Reisewarnung, Seehofer gab nach....Das Innenministerium wollte die Veröffentlichung eigentlich mit allen Mitteln verhindern, trotzdem sind die Protokolle des Corona-Krisenstabs von Innenministerium und Gesundheitsministerium nun für jeden einsehbar. Brisant: Offenbar forderte die Türkei eine Aufhebung der Reisewarnung für mehrere touristische Gebiete – was wenig später tatsächlich erfolgte.

    Lange weigerte sich die Bundesregierung, die Protokolle herauszugeben, verwies darauf, dass sie Verschlusssache und nur für den Dienstgebrauch seien. Doch nach einer Klage des Onlineportals Frag-den-Staat mussten die internen Dokumente des Corona-Krisenstabs nun freigegeben werden.

    Brisant: Die Türkei warb laut Protokoll vom 7. Juli 2020 offenbar massiv für eine Aufhebung der Reisewarnung für das eigene Land. Das Innenministerium bestätigte, dass die Türkei den Wunsch auch „auf Ministerebene platziert“ habe und Seehofer dem „grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehe“.

    Unter dem Tagesordnungspunkt „Reisewarnungen für Auslandsreisen deutscher Staatsbürger“ heißt es: „BMI ergänzt, dass die Türkei auf Ministerebene den Wunsch nach einer regionalen Differenzierung in der RKI-Negativliste platziert habe. BM Seehofer steht einer Differenzierung einzelner Regionen in der Türkei bzgl. der Quarantänepflicht grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, sofern die Voraussetzungen und die Nachvollziehbarkeit der Erkenntnisse gegeben sind.“

    Doch warum war Seehofer derart unkritisch gegenüber einer Sonderregelung der Türkei, wenn doch „Infektionsschutz“ angeblich die alles entscheidende Rolle spielte? Warum dann einem Land Ausnahmen gewähren, nur weil dort möglicherweise viele Menschen mit Wohnsitz in Deutschland ihren Urlaub verbrachten?

    Und das, wo das Gesundheitsministerium laut Protokoll fachliche Einwände anmeldete: „Aus fachlicher Sicht würde eine regionalisiert differenzierbare Reisewarnung innerhalb der Türkei Unsicherheiten mit sich bringen“. Kurz darauf hieß es seitens des Innenministeriums, Seehofer stehe einer Regionalisierung „aufgeschlossen gegenüber, sofern die fachlichen Voraussetzungen gegeben seien.“
    Anfang August hob die Bundesregierung dann tatsächlich die Reisewarnungen für vier türkische Tourismusregionen unter der Bedingung auf, dass sich Rückkehrer vor ihrer Reise testeten. Später stellte sich allerdings heraus, dass die Türkei – anders als Deutschland – Corona-Positive nur als solche erfasste, wenn sie neben einem positiven PCR-Test auch Symptome aufwiesen.
    https://www.nius.de/corona/protokoll...1-7058eddc4883
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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