Das Berliner Landgericht hält den umstrittenen Berliner Mietendeckel für Verfassungskonform. Es gibt aber einen Punkt, der bemängelt wird...................


Das Berliner Landgericht hält den Berliner Mietendeckel zwar für verfassungsgemäß, stellt aber die sogenannte Stichtagsregelung in Frage.Die vom Staat festgelegten Obergrenzen für Mieten gelten nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020.
Daher sei eine höhere als die am Stichtag vereinbarte oder geltende Miete erst ab März 2020 verboten, so das Gericht. Mieterhöhungen wären demnach also bis März rechtens.

https://www.bz-berlin.de/berlin/geri...deckel-infrage